16.10.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 131 / Zusatzpunkt 5

Volker UllrichCDU/CSU - Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

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Herr Kollege Dr. von Notz, Sie haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts offenbar nicht gelesen. Das Verfassungsgericht nimmt eine sehr kluge Abwägung vor zwischen Freiheitsrechten einerseits und andererseits dem notwendigen Anspruch des Staates, Straftaten aufzuklären und damit Sicherheit zu gewährleisten. Grundrechte stehen immer in einem Spannungsverhältnis. Der wehrhafte Rechtsstaat hat die Aufgabe, dieses Spannungsverhältnis aufzulösen. Für uns steht bei dieser Auflösung der Opferschutz im Mittelpunkt, weil es nicht sein kann, dass der wehrhafte Rechtsstaat in einer digitalen Welt auf dieses Ermittlungsinstrument verzichtet und damit schwerste Straftaten unaufgeklärt bleiben. Das ist unser Anspruch.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Das ist doch nicht der Fall! Sie bleiben ja nicht unaufgeklärt!)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Christian Flisek, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5978380
Wahlperiode 18
Sitzung 131
Tagesordnungspunkt Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten
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