16.10.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 131 / Tagesordnungspunkt 26

Heike BaehrensSPD - Krankenhausfinanzierung

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem nun schon viel über das Thema Krankenhausfinanzierung gesprochen wurde, möchte ich gerne einen Punkt aufgreifen, der zwar in der Begründung des Antrags der Linken vorkommt, für den es aber keinen konkreten Lösungsansatz gibt. Sie haben ja vor allem die verbesserte Kooperation der Leistungserbringer eingefordert, vor allem auch im Übergang vom Krankenhaus zum ambulanten Bereich, und darauf möchte ich gerne eingehen. Wir haben ja bereits im GKV‑Versorgungsstärkungsgesetz Verbesserungen beim Entlassmanagement geregelt. Krankenhäuser und Rehakliniken können künftig für bis zu sieben Tage Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie verordnen und sogar die Arbeitsunfähigkeit feststellen.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz, das wir im November verabschieden werden, schließen wir – das ist wichtig – eine weitere Lücke zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Wir schaffen nämlich einen neuen Leistungsanspruch auf Überleitungspflege.

(Beifall bei der SPD)

Warum ist das wichtig, und wen haben wir dabei im Blick? Ich denke da beispielsweise an eine befreundete Familie mit drei Kindern. Ein Kind ist noch im Kindergarten, zwei Kinder sind in der Schule. Die Mutter ist schwer an Krebs erkrankt. Immer wieder hat sie Phasen von Krankenhausaufenthalten, aber auch Phasen von intensiver ambulanter Behandlung. Das sind Zeiten, wo die Familie Unterstützung und Entlastung im Haushalt benötigt. Hierfür erweitern wir den Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach § 38 SGB V. Der Anspruch besteht dann nicht nur, wie es heute geregelt ist, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, sondern auch, damit einer solchen Familie im Alltag geholfen und für Entlastung gesorgt werden kann.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Maria Michalk [CDU/CSU]: Eine wichtige Verbesserung!)

– Genau. – Wir ermöglichen beispielsweise auch, dass diese Leistung der Haushaltshilfe Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren zukünftig sogar für bis zu 26 Wochen im Jahr gewährt wird. Das ist bei solch extremen Krankheitsfällen enorm wichtig und ein bedeutender Fortschritt.

Ich will aber noch ein anderes Beispiel nennen. Ich hatte einen Mitarbeiter, der relativ jung war, Single, allein lebend. Er ist als Motorradfahrer schwer verunglückt; ihm wurde die Vorfahrt genommen. Er hatte Glück im Unglück, weil er keine schweren inneren Verletzungen erlitt; aber er hatte einen gebrochenen Fuß und mehrfache Brüche in beiden Armen. Operation, Krankenhausaufenthalt. Und dann? Wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt zu Hause weiter? Er hatte große Schwierigkeiten, damit umzugehen.

Genau für solche Situationen schaffen wir jetzt einen Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege; denn Haushaltshilfe wie im ersten Beispiel reicht nur dann aus, wenn Angehörige im häuslichen Bereich mithelfen können. Wenn das nicht der Fall ist, steht man im Grunde vor dem Nichts. Deshalb schaffen wir dieses Angebot. In der Pflegeversicherung besteht ein Anspruch auf Pflege nur dann, wenn der Pflegebedarf absehbar über sechs Monate hinausgeht und eine Einstufung in eine entsprechende Pflegestufe vorhanden ist. Deshalb braucht es ein solches Leistungsangebot im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, und genau dieses schaffen wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Um auch das noch zu sagen, Frau Vogler und Frau Wöllert: Das ist nicht erst eine Folge der Einführung der DRGs. Aber durch die Einführung der DRGs ist der Zustand sozusagen noch einmal zugespitzt worden, weil es natürlich zu früheren Krankenhausentlassungen kommt.

(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Genau!)

Deshalb ist dieser Bedarf da.

Es gibt im Landkreis Göppingen einen Arbeitskreis „Kurzzeitpflege für Jüngere“, der seit Monaten genau für ein solches Angebot kämpft, wie wir es jetzt schaffen. Ich freue mich, dass wir mit der Überleitungspflege, die wir vereinbart haben, und vor allem mit diesem Angebot einer Kurzzeitpflege auch für Jüngere wichtige Bausteine für die Versorgungskette schaffen, damit der Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung und vor allem auch das Sich-wieder-zu-Hause-Einfinden deutlich erleichtert und verbessert werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich bin davon überzeugt, dass dieser Arbeitskreis und auch Initiativen an anderen Orten den Finger in die richtige Wunde gelegt haben, und kann nur sagen, Frau Vogler, Frau Wöllert: Die Koalition setzt um, was sie versprochen hat. Darum muss sich, wer nach schwerer Krankheit das Krankenhaus verlassen darf, zukünftig keine Sorgen machen, dass er danach nicht angemessen unterstützt und versorgt wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Heike Baehrens. – Nächste Rednerin in der Debatte: Maria Michalk für die CDU/CSU‑Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5980776
Wahlperiode 18
Sitzung 131
Tagesordnungspunkt Krankenhausfinanzierung
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