16.10.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 131 / Tagesordnungspunkt 29

Hiltrud LotzeSPD - Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Besuchertribünen! 2022, in sieben Jahren, wird in Deutschland das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet, und das ist sehr gut.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Ralph Lenkert [DIE LINKE])

Damit beginnt dann ohne Wenn und Aber die Phase des Rückbaus, die sowohl technisch als auch finanziell sehr anspruchsvoll ist. Im Ziel sind wir gar nicht auseinander: Die Energiekonzerne müssen haften, und dafür muss das Geld da sein, bis das letzte Atomkraftwerk abgebaut und der Atommüll im Endlager verschlossen ist.

(Beifall bei der SPD)

Für uns als SPD ist es zwingend, dass die Atomkonzerne ihren Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen. Deswegen haben wir das auch im Koalitionsvertrag festgehalten. Wie wir das sicherstellen, über den Weg zur Erreichung dieses Ziels, darüber diskutieren wir noch.

Gut ist – und dafür danke –, dass unser Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und die Umweltministerin Barbara Hendricks in Sachen Atomausstieg, Rückbau und Endlagerung so viel bewegen wie noch nie zuvor: Wir haben gestern die 14. Novelle zum Atomgesetz beschlossen. Das NaPro liegt vor. Die Endlagerkommission arbeitet. Der Gesetzentwurf zur Nachhaftung liegt vor. Eine Kommission zur Überprüfung der Finanzen des Kernenergieausstiegs wurde eingesetzt, und es wurden die beiden hier schon erwähnten Studien erstellt. Diese Studien sagen aus, dass es letztlich fast unmöglich ist, die Kosten für den Rückbau der AKW und die Endlagerung genau abzuschätzen. Die Studien sagen weiter aus, dass die Kosten vermutlich immer etwas höher als niedriger liegen werden und dass es wichtig ist, im Hinblick auf die Entwicklungen Vorsorge zu treffen.

Ich wiederhole es, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Verursacherprinzip gilt uneingeschränkt.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir als SPD werden keiner Lösung zustimmen, bei der am Ende die Gewinne bei den Konzernen bleiben, die Folgekosten für Rückbau und Endlagerung aber auf die Allgemeinheit, auf den Steuerzahler abgewälzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Etwas anderes wäre auch nicht zu vermitteln, schon gar nicht in meiner Heimatregion, zu der auch Gorleben gehört. Sigmar Gabriel hat mit dem Gesetzentwurf zur Nachhaftung klargestellt, dass auch im Fall einer Abspaltung der Atomsparte ein Konzern weiter mit seinem gesamten Vermögen haften muss und sich nicht aus der Affäre ziehen kann.

(Johann Saathoff [SPD]: So sieht das aus!)

Meine Damen und Herren, besonders diejenigen, die in der Endlagerkommission mitarbeiten, wir wissen, dass ein Endlager für hochradioaktive Abfälle voraussichtlich nicht vor 2050 zur Verfügung steht. Dann wird es noch mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen, bis der Müll eingelagert ist. Das Gesetz zur langfristigen Nachhaftung ist deswegen ein wichtiger erster Schritt dahin, dass die Verursacher ihrer Verantwortung auf lange Zeit gerecht werden.

Das Gesetz schützt aber nicht vor einer möglichen Insolvenz. Deswegen wird in einem zweiten wichtigen Schritt die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs – ein langer Name, kurz: KFK –, eingesetzt. Diese Kommission wird bis Ende Januar 2016 – das ist ein ziemlich ambitionierter Zeitraum – Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie die Finanzierung von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie Entsorgung des Atommülls so gestaltet werden kann, dass dem Verursacherprinzip auch noch in 2050, in 2060, in 2070 ff. Rechnung getragen wird. Ich gehe davon aus, dass bei den Überlegungen in dieser Kommission natürlich auch die Fondslösung diskutiert wird.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz vorrangig!)

Dieser Diskussion und den Ergebnissen der Kommission sollten wir doch nicht vorgreifen. Heute ein Gesetz zu verabschieden, macht keinen Sinn. Warten wir die Ergebnisse der Kommission ab, und machen wir dann auf Grundlage dieser Ergebnisse ein Gesetz. Das ist der richtige Ablauf. Deswegen lehnen wir heute Ihre beiden Anträge ab.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche allen bis zum 4. November 2015 eine gute Zeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/5981243
Wahlperiode 18
Sitzung 131
Tagesordnungspunkt Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber
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