Hermann Gröhe - Hospiz- und Palliativversorgung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Das Hospiz- und Palliativgesetz, über das wir heute beraten, ist auch für mich persönlich ein ganz besonderes Gesetz.
Am 29. April, als das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf, der der heutigen Beschlussfassung zugrunde liegt, beraten und abgestimmt hat, saß ich nicht am Kabinettstisch, sondern in einer Palliativstation meiner Heimatstadt Neuss am Bett meiner sterbenden Mutter. Die Palliativschwester riet mir, meiner Mutter den Mund zu befeuchten. Half es ihr oder half es uns, meinen Geschwistern, meinem Vater und mir, unsere Ohnmacht angesichts des Unausweichlichen auszuhalten?
Wir haben in den letzten Jahren in unserem Land im Bereich der Palliativmedizin viele Fortschritte erlebt, viel gelernt über Schmerzlinderung, über die Hilfe bei drohender Atemnot. Wir müssen weiter forschen und mehr lernen. Ich danke Kollegin Johanna Wanka, dass es ein weiteres Förderprogramm im Bereich der Palliativmedizin geben wird.
Aber der vielleicht wichtigste Fortschritt in der Palliativmedizin – oder sollte ich sagen: durch die Palliativmedizin? – war doch der, dass die Medizin gelernt hat, dass sie in dieser Situation Menschen dann am besten dienen kann, wenn sie ihre eigenen Grenzen anerkennt,
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
wenn an die Stelle des Wunsches, Krankheit zu heilen und Leben zu verlängern – ja, wir verdanken diesem Wunsch unendlich viel Gutes –, die Bereitschaft tritt, das Unausweichliche geschehen zu lassen und gut zu begleiten.
Wir können Menschen durch Palliativmedizin und Hospizversorgung nicht die Angst vor dem Sterben nehmen. Aber unerträglicher Schmerz muss nicht sein. Einsamkeit in der letzten Lebensphase muss dank des unermüdlichen Einsatzes von über 100 000 Menschen in der Hospizbewegung nicht sein, für den wir sehr dankbar sind.
(Beifall im ganzen Hause)
Was mich umtreibt, ist, dass viele Menschen nicht wissen, welche Möglichkeiten heute die Palliativmedizin, die Hospizversorgung bieten. Was mich und uns alle noch mehr umtreiben muss, ist, dass das, was wir können, noch längst nicht überall angeboten wird, dass wir Menschen noch viel zu oft schuldig bleiben, was heute möglich ist. Das sind die Leitgedanken dieses Gesetzes: erstens bessere Information und Beratung und zweitens ein umfassender Ausbau des heute Möglichen an Hilfe und Begleitung.
Deswegen wird es zukünftig einen umfassenden Beratungsanspruch der Patientinnen und Patienten geben. Deswegen führen wir in der stationären Altenpflege eine umfassende Versorgungsplanung für die Begleitung in der letzten Lebensphase ein.
Wir wollen Menschen überall dort gut begleiten, wo sie sterben: zu Hause, in Pflegeeinrichtungen, in Hospizen und in Krankenhäusern. Erst jüngst hat eine Studie der Bertelsmann-Stiftung darauf hingewiesen, dass sich die allermeisten Menschen dies wünschen, nämlich in den eigenen vier Wänden auch die letzten Lebenstage verbringen zu können, und dass dies häufig nicht gelingt.
Die Studie zeigt aber auch, dass dies viel häufiger dann gelingt, wenn vor Ort ein gutes Netz an aufeinander abgestimmter Hilfe und Unterstützung existiert. Unser Wille ist, dass es ein solches Netz überall in diesem Land gibt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen werden wir mit einer Reihe von Maßnahmen die Sterbebegleitung zu Hause verstärken und unterstützen. Dabei geht es um den Ausbau der allgemeinen oder spezialisierten palliativmedizinischen Versorgung. Dabei geht es um eine Stärkung der Palliativpflege in der häuslichen Krankenpflege. Schließlich geht es darum, die häuslichen Hospizdienste besser auszustatten, indem es auch für die ehrenamtlich Tätigen eine Erstattung von Sachkosten gibt. Denn es kann doch nicht wahr sein, dass gerade in der Fläche ehrenamtlich Tätige, die diese herausforderungsvolle Arbeit leisten, gleichsam noch selbst für ihre Kosten aufkommen müssen.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir werden die stationären Hospize bezüglich der finanziellen Unterstützung besser ausstatten, auch mit einer Mindestunterstützung. Das ist wichtig, um gerade auch in Regionen, in denen bisher ein unzureichendes Angebot existiert, dies auszubauen. Wir werden spezielle Regelungen für die Arbeit in Kinderhospizen vorsehen.
In der Altenpflege habe ich schon die umfassende Versorgungsplanung genannt, die wir als Leistung der Krankenkassen einführen werden: zu einer umfassenden Beratung, der Begleitung und der Unterstützung, der es in der Altenpflege bedarf.
Wir werden die Altenpflegeeinrichtungen verpflichten, mit Palliativnetzwerken und Palliativmedizinern zusammenzuarbeiten. Es darf nicht sein, dass Schwerstkranke und Sterbende in den letzten Tagen aus Altenpflegeeinrichtungen in Krankenhäuser verlegt werden, weil nur dort eine angemessene palliativmedizinische Versorgung möglich ist. Auch das werden wir beenden.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Wir werden die Arbeit in den Krankenhäusern, in der Palliativmedizin verstärken, indem in Zukunft die Palliativstationen finanziell besser abgesichert werden. Aber – das ist ein Ergebnis der intensiven parlamentarischen Beratung, für das ich dankbar bin –: Wir werden auch in den Krankenhäusern, in denen keine Palliativstationen existieren, zu einer Verbesserung in der palliativmedizinischen Arbeit kommen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, dieses Gesetz – so will ich es bewusst sagen – ist eine Gemeinschaftsleistung. Wir haben denen, die diese Arbeit in der Palliativmedizin und in der Hospizbewegung leisten, zum Beispiel im Forum „Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland“, das seit einigen Jahren im Bundesgesundheitsministerium existiert und von meiner Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz geleitet wird, sehr genau zugehört. Herzlichen Dank für diese Arbeit!
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ich danke für die Art der Beratungen und der Anhörung, die wir durchgeführt haben, wie wir denen zugehört haben, die uns aus ihrer Arbeit aus der Hospizbewegung, in den häuslichen Hospizdiensten, in den stationären Hospizen und in der Palliativmedizin berichtet haben. In diesem Zuhören ist ein Geist der Gemeinsamkeit und des Aufeinanderhörens entstanden, der auch dazu geführt hat, dass wir – Union, SPD und Grüne – in der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses gemeinsam Änderungsanträge eingebracht und damit auch deutlich gemacht haben, dass uns dies ein wichtiges, ein gemeinsames Anliegen ist.
Wir wollen, dass schwerstkranke Menschen überall in diesem Land in ihrer Situation als Sterbende die pflegerische, medizinische, psychosoziale und seelsorgerische Hilfe erfahren, die sie brauchen. Wir sind es ihnen schuldig.
Dass wir dies in dieser großen Gemeinsamkeit tun, ist ein ganz starkes Zeichen. Dafür bin ich dankbar. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort erhält nun die Kollegin Birgit Wöllert für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6098257 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 133 |
Tagesordnungspunkt | Hospiz- und Palliativversorgung |