Elisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN - Hospiz- und Palliativversorgung
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister Gröhe! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland, das ist eines der reichsten Länder der Welt mit einem der teuersten Gesundheitssysteme. Trotzdem haben wir einen riesigen Nachholbedarf, was die Versorgung von Sterbenden angeht. Zu dieser Erkenntnis muss man kommen, wenn man auf die aktuellen Ergebnisse des „Faktenchecks Gesundheit“ der Bertelsmann-Stiftung schaut. Dort wird nämlich festgestellt, dass noch immer viel zu viele weiße Flecken auf der Deutschlandkarte existieren. Dort gibt es tatsächlich nichts – keinen ambulanten palliativen Dienst, keinen ehrenamtlichen Hospizverein, keine Palliativmediziner, kein Hospiz, kein Krankenhaus mit einer Palliativstation –, worauf man in der Not zurückgreifen könnte. Dieses Nichts macht den Menschen Angst, auch wenn man im Moment selbst davon gar nicht betroffen ist – und Angst frisst bekanntlich Seelen auf.
Auch mich persönlich beunruhigt es, nicht zu wissen, was es da draußen so alles gibt an Begleitung und an Schmerzlinderung, nicht zu wissen, wen man ansprechen kann. Obendrein hört man natürlich auch Geschichten über leidvolles Sterben und meint, das müsse immer so sein. Das macht ebenso Angst, und diese Angst ist ansteckend.
Selbst dort, wo das Sterben auf berufliche Expertinnen und Experten – auf Ärzte, Pfleger, Therapeuten – trifft, also in Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist man nicht ausreichend gewappnet. Selbst dort, wo jeden Tag gestorben wird, herrscht Überforderung. Deshalb ist dies heute eine gute und eine sehr wichtige Debatte.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der CDU/CSU)
Das Hospiz- und Palliativgesetz ist ein Schritt auf dem Weg zu einer guten Hospiz- und Palliativversorgung. Es ist ein Schritt, den wir gehen müssen, und es ist wichtig, diesen Schritt weiterzugehen. Wir legen jetzt erst einige Meter zurück; aber einige Kilometer Wegstrecke liegen noch vor uns.
Wir müssen aufmerksamer für die schwerkranken und sterbenden Menschen in Pflegeheimen sein, noch aufmerksamer, als es das Gesetz jetzt nahelegt. Wir können es uns nicht so leicht machen und festlegen: Die Sterbebegleitung, die palliative Pflege müssen ganz selbstverständlich geleistet werden, während wir bei den Ärzten und bei den Krankenhäusern zur palliativen Pflege immer noch ein Zusatzentgelt draufpacken. So ändern wir nichts, und so wird sich in den Pflegeheimen keine palliative Kultur entwickeln. So wird es am Lebensende nicht zu weniger Krankenhauseinweisungen kommen.
Ich bin davon überzeugt: Wenn wir mehr in die Pflegeeinrichtungen, mehr in Personal und dessen Weiterbildung, mehr in Unterstützung investieren würden, dann würden viel weniger Menschen in Krankenhäusern sterben.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Denn aus Überforderung wird in Heimen sehr oft gleich der Notarzt gerufen, und der nimmt den Patienten dann natürlich mit ins Krankenhaus. Dort findet der Sterbende dann sein Ende, auch wenn er es sich ganz anders gewünscht und vorgestellt hat. Das ist eine traurige Realität. Deshalb fordern wir – auch uns selbst – auf, an dem Thema dranzubleiben, auch wenn die Diskussion um das Lebensende nächstes Jahr nicht mehr die große mediale Aufmerksamkeit wie jetzt gerade genießen wird.
Über alle politischen Vorbehalte hinweg sollten wir uns bei diesem Thema verständigen können. Eine konstruktive Zusammenarbeit habe ich ja bereits bei der Einbringung des Gesetzes angeboten. Diese Einladung hat die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Widmann-Mauz angenommen. Dafür möchte ich mich nochmals ganz herzlich bedanken.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der SPD)
Dadurch hatten wir die Möglichkeit, gemeinsam Verbesserungen zu erzielen.
Keine Frage: Wir Grüne hätten uns mehr gewünscht. Aber wir sind auch der Auffassung, es ist besser, zu sagen: „Wir haben etwas verbessern können“, als zu sagen: Wir hätten etwas verbessern können.
Auf den letzten Metern bis zur Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes konnten wir so die Position von Heimbewohnern beim Wechsel in ein Hospiz stärken. Zukünftig ist der berechtigte Wunsch eines Pflegeheimbewohners zu berücksichtigen. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD)
Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass ambulante Hospizdienste mehr Geld erhalten. Damit können sie die so wichtige Trauerbegleitung von Angehörigen leisten und den Einsatz von Ehrenamtlichen stärken. Für Krankenhäuser, die noch keine Palliativstation haben, wird es künftig finanzielle Anreize geben, mit multiprofessionellen ambulanten Palliativdiensten zusammenzuarbeiten und diese mit der Sterbebegleitung zu beauftragen.
Das sind Schritte in die richtige Richtung. Sie genügen aber bei weitem noch nicht, und sie dürfen uns nicht genügen angesichts der Verletzlichkeit des Einzelnen, die sich gerade in den letzten Stunden des Lebens zeigt.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Das Wort erhält nun die Kollegin Emmi Zeulner für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6098319 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 133 |
Tagesordnungspunkt | Hospiz- und Palliativversorgung |