Kai GehringDIE GRÜNEN - Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der wissenschaftliche Nachwuchs ist Fundament und Zukunft für ein kreatives und leistungsfähiges Forschungssystem. Er braucht frühe Eigenständigkeit, klare Perspektiven, verlässliche Verträge und mehr feste Stellen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Die Arbeitsbedingungen und Karrierewege an Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen besser werden. Befristungsunwesen ist eine Fehlentwicklung. Dem Missbrauch von Befristungsrecht muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU)
Darüber sind wir uns im Bundestag nach jahrelangen Debatten jetzt endlich einig. Was hilft aber all die Einigkeit, wenn die Bundesregierung das nicht umsetzt?
(Beifall bei der LINKEN)
Zwei lange Jahre in dieser Koalition und vier Jahre Regierungszeit davor hat sich nichts für den wissenschaftlichen Nachwuchs bewegt. Es gab nur das Versprechen: Bald tun wir etwas für euch.
(Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Halblang!)
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stellen nun fest: Das Warten hat sich nicht gelohnt. Ministerin Wanka hat eine Schmalspurnovelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt. Ihre Novelle ist an vielen Stellen wachsweich und wird wenig bewirken, es sei denn, ihr Entwurf wird noch deutlich nachgebessert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Noch schwieriger sieht es beim Nachwuchsprogramm für zusätzliche Stellen aus. Das hängt in der Warteschleife. Wenn es so weitergeht, verhagelt die Bundesregierung die Perspektiven für einen Traumjob in der Wissenschaft. Der Bundestag darf das nicht zulassen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hubertus Heil (Peine) [SPD]: Das ist ein bisschen unterkomplex, Herr Kollege!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wissenschaft ist die Grundlage für Innovationen in unserer Gesellschaft. Damit aber überhaupt Neues entstehen kann, brauchen wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die neugiergetrieben quer- und weiterdenken. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind mit Idealismus und mit Leidenschaft bei der Sache; aber auf Dauer können Idealismus und Leidenschaft schlechte Arbeitsbedingungen und unsichere Karriereperspektiven nicht kompensieren. Neugier braucht Sicherheit.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Bund trägt Verantwortung für die Beschäftigten in der Wissenschaft; denn Arbeitsrecht ist Bundesrecht. Also nehmen Sie Ihre Bundeskompetenz anständig wahr, anstatt sie an Länder, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu delegieren!
Zahlreiche Studien zeigen, wie schlecht es um den wissenschaftlichen Nachwuchs bestellt ist. Das wichtigste Werk ist der Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses. 2008 wurde er zum ersten Mal veröffentlicht. Die Kernaussagen waren damals: Es fehlt an der Planbarkeit von Karrierewegen. Es fehlen sichere Beschäftigungsmöglichkeiten in der Wissenschaft. Gerade im Hinblick auf Frauen ist die Durchlässigkeit des Wissenschaftssystems mangelhaft. Und: Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist insgesamt nicht nachhaltig. – Das galt 2008, und es gilt auch heute. Die Probleme sind geblieben.
Allerdings bewegt sich Positives in den Ländern und in den Hochschulen:
Beispiel Baden-Württemberg. Das Land erhöht die Grundfinanzierung der Hochschulen bis 2020 um 3 Prozent pro Jahr. Bis zu 3 800 neue Stellen können und werden die Hochschulen dadurch einrichten.
(Zuruf von der CDU/CSU: Dank des Bundesgeldes!)
Beispiel Nordrhein-Westfalen. Hier haben SPD und Grüne mit Vertretern von Hochschulen und Personalräten den Rahmenkodex „Gute Arbeit“ vereinbart.
(Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Das ist unterwegs!)
Dieser Kodex geht über Ihre Novelle hinaus. Er soll und wird nach und nach von den einzelnen Hochschulen in NRW unterzeichnet.
Beispiel Niedersachsen. Über Zielvereinbarungen mit den Hochschulen sollen Arbeitsverträge künftig an die Mindestdauer einer Promotion oder an die Laufzeit von Forschungsprojekten angeglichen werden.
(Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Genau das, was wir mit dem Gesetz beschließen! Das machen wir ja! Dann ist unser Gesetz doch gut, oder?)
Beispiel Hochschulen. Es gibt immer mehr Selbstverpflichtungen, Codes of Conduct, Karriereweg- und Personalentwicklungskonzepte. Diese gute Praxis vieler Länder und vieler Hochschulen muss der Bundestag anerkennen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Daniela De Ridder [SPD]: Tut er doch! – Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Genau das machen wir ja!)
– Ja, aber viele Länder und viele Hochschulen sind weiter als diese Bundesregierung. Dass der Bund hier hinterherkleckert, haben wir vor allem der CDU/CSU zu verdanken.
(Uwe Schummer [CDU/CSU]: Würden Sie das gegebenenfalls zurücknehmen?)
Die grüne Bundestagsfraktion hat schon vor eineinhalb Jahren eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorgelegt. Unsere Vorschläge und die des Bundesrates müssen in Ihren Schmalspurentwurf einfließen:
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Erstens. Hire and Fire muss ein Ende haben. Es braucht daher klare Mindestvertragslaufzeiten. In der Qualifizierungsphase soll sie mindestens zwei Jahre betragen. Auch bei Drittmittelbefristungen brauchen wir klare Regelungen. Ein Vertrag darf generell nicht kürzer sein als der Zeitraum der Bewilligung der Drittmittel. Ohne konkrete Mindestlaufzeiten für Zeitverträge könnten Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiter unzumutbar kurze Verträge abschließen. Da springt Ihr Entwurf deutlich zu kurz; denn genau diese Missstände muss die Novelle doch im Kern beheben. Also bessern Sie hier nach!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Zweitens. Die Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie muss besser werden. Immerhin hat die Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat die Schwäche ihres Entwurfs an diesem Punkt eingeräumt. Insofern werden wir jetzt ganz genau hinsehen, ob und wie die familienpolitische Komponente endlich verbindlicher gestaltet wird.
Drittens. Es kann sich als problematisch entpuppen, dass Sie das nichtwissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes herausnehmen. Vom Techniker bis zum Wissenschaftsmanager gilt dann das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die gutgemeinte Option der Dauerbeschäftigung ist bei diesem hochspezialisierten Personal aber nur eine scheinbare. Wenn die Hochschule nicht unbegrenzt ins Risiko gehen kann, droht Kündigung statt Dauerstelle.
(Hubertus Heil (Peine) [SPD]: Was ist denn Ihre Lösung?)
Sie kennen doch auch die einschlägige Regelung aus § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu vorübergehenden Bedarfen, die sogenannte Projektbefristung. Sie könnte dazu einladen, dass dann neue Verträge mit Ultrakurzzeitbefristungen abgeschlossen werden. Ich glaube, dass Zeitverträge über das Wissenschaftszeitvertragsgesetz für das nichtwissenschaftliche Personal hier mehr Sicherheit bringen können. Das klingt wie eine Wissenschaft für sich. Wenn man genau hinguckt, kann man nur sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Viertens. Die Tarifsperre muss weg; denn dann könnten die Tarifpartner sach- und zeitgerechte Vereinbarungen treffen, die über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
All die von mir beschriebenen Änderungen bringen mehr Verlässlichkeit. Mit wachsweichen Soll- und Kannbestimmungen, mit denen Sie in Ihrer Novelle reihenweise arbeiten, kommen wir nicht weiter. Wir wollen eine wirksame Novelle und keinen zahnlosen Tiger. Das ist unser Ziel.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir brauchen also einen verlässlichen rechtlichen Rahmen. Und wir brauchen mehr feste und dauerhafte Stellen in der Wissenschaft. Wir Grünen haben schon vor Monaten ein Bund-Länder-Programm für mindestens 10 000 zusätzliche Nachwuchsstellen an den Hochschulen vorgeschlagen, vom Mittelbau bis zur Tenure-Track-Professur. Das brächte mehr feste Stufen auf der Karriereleiter und Impulse für eine moderne Personalstruktur. Wir sehen, dass in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ähnlich gedacht wird; allerdings sind sich Frau Wanka und die Länder noch nicht handelseinig. Wir wollen eine Einigung. Erlauben Sie mir, dazu noch ein paar Hinweise zu geben:
Mir erschließt sich nicht, warum das Bundesministerium ausschließlich Tenure-Track-Professuren fördern will. Wenn einige Länder monieren: „Das hilft uns nicht, wir sind überdurchschnittlich gut mit Professuren versorgt“, dann können Sie das doch nicht einfach so beiseitewischen. Wenn Sie eine Einigung wollen, dann müssen Sie dafür sorgen, dass jedes Land einen Gewinn für seine Hochschulen aus dem Bund-Länder-Programm ziehen kann. Gleichzeitig ist es richtig, wenn wir auf Bundesebene einfordern, dass das Programm dauerhaft zusätzliche Stellen – zusätzliche! – bringen muss. Damit das gelingt, müssen wir stärker in die Grundfinanzierung der Hochschulen investieren. Dazu sind nicht alle Länder gleichermaßen in der Lage, zumal die Wissenschaftshäuser eine Vielzahl von Bundesprogrammen kofinanzieren und die Finanzlage der Länder höchst unterschiedlich ist.
Aber das Dilemma lässt sich auflösen. Der Bund kann zum Beispiel zusagen, die gemeinschaftliche Studienplatzfinanzierung auf Dauer zu stellen, indem der Bund die Mittel für den Hochschulpakt über 2020 hinaus verstetigt. Die Grundgesetzänderung zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich muss doch einen Sinn haben. Hier hätte sie einen klaren Sinn, nämlich die Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Verstetigung der Mittel für den Hochschulpakt über 2020 hinaus zu stärken.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Uwe Schummer [CDU/CSU]: 2,1 Milliarden Euro!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Programm für zusätzliche Nachwuchsstellen muss zügig kommen. Hier sind Kompromissbereitschaft und Kreativität gefragt. Frau Wankas Schmalspurnovelle zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss überarbeitet werden. Die Änderungsanträge aus dem Bundesrat dürfen Sie nicht einfach so in die Schublade legen. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD, tragen da eine besondere Verantwortung.
(Albert Rupprecht [CDU/CSU]: Wir haben sie gelesen!)
Wir als Grüne werden Änderungsanträge stellen, damit die Reform auch Früchte tragen kann: für faire statt prekäre Wissenschaft! Damit mit Sicherheit geforscht werden kann!
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Alexandra Dinges-Dierig von der CDU/CSU-Fraktion hat als nächste Rednerin das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6100753 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 133 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes |