Norbert BrackmannCDU/CSU - Nachtragshaushaltsgesetz, Entlastung der Kommunen
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der zweite Nachtragshaushalt 2015 ermöglicht den Ländern und Kommunen größere finanzielle Spielräume bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise. Damit kommen wir unserer Pflicht und auch unserer Verantwortung nach, die der Bund hier trägt, und zwar nicht aus juristischen, sondern aus moralischen Gründen.
Wir entlasten zum einen die Länder in diesem Jahr mit einer Summe in Höhe von 2 Milliarden Euro. Diese Mittel gehen unmittelbar in die Landeshaushalte und stärken dort die Finanzkraft. Das Zweite ist, dass wir in diesem Jahr so gut gewirtschaftet haben, dass wir 5 Milliarden Euro bereits in eine Rücklage überführen können, damit wir auch im Jahr 2016 handlungsfähig sind und unseren Verpflichtungen gegenüber Ländern und Kommunen nachkommen können. Wir stellen sicher, dass damit die Haushaltsüberschüsse aus diesem Jahr auch im nächsten Jahr noch zur Verfügung stehen.
Wir unterstützen darüber hinaus die Länder und Kommunen bei der Schaffung von Wohnraum und Unterkünften für Flüchtlinge. Mit dem Bundeshaushalt 2016 werden wir die Mittel für die Wohnraumförderung auf über 1 Milliarde Euro verdoppeln und die nächsten vier Jahre verstetigen. Das ist, glaube ich, ein deutliches Signal für mehr günstigen Wohnraum für unsere Bevölkerung.
Diese Zusagen halten wir ein, ohne das Ziel der schwarzen Null aufgeben zu müssen. Jedenfalls für 2015 werden wir die schwarze Null noch einmal schaffen. Wir streben sie auch für 2016 an; denn wir wissen: Ohne den Willen und ohne die Pflicht zum Haushaltsausgleich werden wir auf die Dauer keine anderen Pflichten mehr erfüllen können. Das ist aber nur der eine Teil.
Die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, und deshalb müssen wir die Länder gleichermaßen in die Verantwortung nehmen. Dass die Länder ihrer Verantwortung nachkommen, stelle ich aber bisher nur sehr bedingt fest. So zeigen Länder und Kommunen zum Beispiel bei der Frage, wer die Kosten trägt, immer zuallererst auf den Bund. Gerade heute hören wir wieder eine solche Forderung von dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, der mit dem Finger gezielt auf den Bund zeigt.
Bei solchen Einlassungen weise ich gerne darauf hin, dass wir Länder und Kommunen bei der Unterbringung der Flüchtlinge in vielfältiger Form bereits heute unterstützen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Johannes Kahrs [SPD])
Bis zum heutigen Tag hat alleine der Bund in seinen Liegenschaften über die BImA 115 000 Unterbringungsplätze zur Verfügung gestellt. Er wird sie in großen Teilen in der nächsten Zeit auch betreiben. Da ist der Bund selbst aktiv, und dafür muss er einmal deutlich gelobt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Gleichzeitig unterstützt der Bund die Länder mit einer Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling im Monat. Diese Pauschale ist auf der Grundlage der Vollkostenrechnung im Jahr 2014 errechnet worden. Dadurch, dass wir von diesen Vollkosten einen großen Teil jetzt selbst übernehmen, indem wir eigene Liegenschaften zur Verfügung stellen und mit Bundesmitteln herrichten, ist das ein gutes Geschäft für die Länder; auch darauf will ich einmal hinweisen. Ich erwarte allerdings gleichzeitig, dass die Länder ihrerseits den Kommunen von diesem Geld etwas abgeben; denn es kann nicht sein, dass die Länder sich, zum Teil jedenfalls, bereichern und die Kommunen, die die Arbeit und den Ärger vor Ort haben und die das ehrenamtliche Engagement zur Verfügung stellen, von diesen Mitteln des Bundes unter dem Strich nichts bekommen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich will aber noch auf einen anderen Aspekt hinweisen; denn insgesamt haben wir schon eine größere Krise zu bewältigen. Diese werden wir nur dann erfolgreich hinter uns bringen können, wenn Bund, Länder und Kommunen ihre Kräfte bündeln und gemeinsam vertrauensvoll zusammenarbeiten. Da hat man doch manchmal Zweifel. Wir befinden uns hier in Berlin. Die Situation hier ist so, dass uns der Berliner Senat gerade in diesen Tagen den Verkauf eines Grundstückes besonders erschwert: Ich meine das Dragoner-Areal, um das sehr gekämpft wurde. Wir haben wüste Beschimpfungen des Berliner Finanzsenators hinnehmen müssen. Der Berliner Senat war nur bereit, 15 Millionen Euro zu bezahlen. Der Bund hätte beim Verkauf an einen privaten Investor einen Preis von 37 Millionen Euro erzielen können. Im Finanzausschuss des Bundesrates ist das Ganze hintertrieben worden. Der Bundesrat ist gefolgt, weil es doch nicht sein könne, dass der Bund zulasten eines Landes meistbietend verkaufe. Der Bundesregierung ist vorgeworfen worden, Hedgefonds begünstigen zu wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss sich auch mit dem eigenen Tun in Verhältnis zu dem setzen lassen, was man nach außen vertritt. Gerade vor wenigen Tagen sind verschiedene Exposés der BIM, einem 100-prozentigen Tochterunternehmen des Landes Berlin, bekannt geworden, in denen der Berliner Senat zum Teil nur 200 Meter vom Dragoner-Areal entfernt Grundstücke zum Verkauf anbietet. Zum Beispiel in Bezug auf „Dorfstraße 35, 36, Hausvaterweg 19“ heißt es – ich darf vorlesen –:
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH weist vorsorglich darauf hin, dass bis zum Vertragsabschluss eingehende höhere Angebote berücksichtigt werden müssen. Wir sind gehalten, stets an den Höchstbietenden zu veräußern.
So kann man nicht miteinander umgehen. Das ist schon doppelzüngig.
(Beifall bei der CDU/CSU – Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wer regiert denn in Berlin? Sagen Sie es mal Ihren Parteifreunden in Berlin! – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welche Parteien regieren denn in Berlin? – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Sagen Sie das mal Ihren Parteifreunden!)
– Na, der Finanzsenator gehört nun nicht zu unserer Partei.
(Kerstin Andreae [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha!)
Mit ihm habe ich auch bei Podiumsdiskussionen zusammengesessen. Er hat uns vorgeworfen, Mieter zu vergraulen.
Aber was macht der Berliner Senat? Er bietet in diesem Exposé auch noch an:
Ein Teil der Verträge kann jährlich, ein anderer Teil kann mit einer Zwei- bzw. Drei-Monats-Frist gekündigt werden.
Damit macht sich der Senat auch noch selbst zum Handlanger von Hedgefonds, indem er noch ein deutliches Stück weiter geht, als wir es machen. So kann man nicht miteinander umgehen, und das werden wir auch berücksichtigen, wenn wir aus sozialen Gründen darüber entscheiden, wie wir das große Grundstückspaket, das der Berliner Senat mit der Bundesregierung gerade verhandelt, im Ausschuss zu bewerten haben.
In diesem Sinne, glaube ich, ist der Nachtragshaushalt eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Alle, die sich nicht daran halten, werden wir an ihr eigenes Tun erinnern.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Tobias Lindner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an die SPD gewandt: Jetzt klatscht ihr auch noch!)
Das Wort hat der Kollege Roland Claus für die Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6101185 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 133 |
Tagesordnungspunkt | Nachtragshaushaltsgesetz, Entlastung der Kommunen |