05.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 133 / Tagesordnungspunkt 6

Alois RainerCDU/CSU - Nachtragshaushaltsgesetz, Entlastung der Kommunen

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz schaffen wir die haushaltsmäßigen Voraussetzungen für die Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung und der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen – das wissen wir – sind in den letzten Monaten zu einer enormen Belastung geworden.

Der vorliegende Entwurf eines Nachtragshaushaltes sieht vor, dass die Länder im Jahr 2015 um weitere 1 Milliarde Euro, also nunmehr um 2 Milliarden Euro entlastet werden; im Jahr 2016 ist eine Entlastung um rund 5 Milliarden Euro vorgesehen. Damit nutzen wir die finanziellen Möglichkeiten in diesem Jahr, um die Länder und Kommunen, wie vereinbart, bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen umfassend zu unterstützen. Auch bleibt es mit dem zweiten Nachtragshaushalt – das ist sehr wichtig – bei einem ausgeglichenen Bundeshaushalt ohne neue Schulden.

Für die Herausforderungen in den kommenden Jahren wird eine Rücklage in Höhe von 5 Milliarden Euro gebildet. Ferner wird sichergestellt, dass mögliche Überschüsse zum Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres ebenfalls in diese Rücklage fließen.

Darüber hinaus schaffen wir mit diesem Nachtragshaushalt auch die Voraussetzungen dafür, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Ländern und Kommunen die nötigen Kosten zur Renovierung von Flüchtlingsunterkünften auf mietzinsfrei überlassenen Liegenschaften erstatten kann.

Zudem verdoppelt der Bund mit dem Bundeshaushalt 2016 die Mittel für die Wohnraumförderung. Das heißt, dass in den kommenden vier Jahren jährlich rund 1 Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn das Programm vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation auf den Weg gebracht wird, ist es unser Ziel, dass mehr bezahlbarer Wohnraum für alle sozial schwachen Menschen und Familien in unserem Land entsteht.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Mit den vorgenannten Maßnahmen setzt der Bund seinen eingeschlagenen Weg der Entlastung der Länder und Kommunen stetig fort. Ab 2016 wird sich der Bund strukturell, dauerhaft und dynamisch an der Finanzierung der gesamtstaatlichen Aufgaben der Asyl- und Flüchtlingspolitik beteiligen.

Meine Damen und Herren, der Präsident des Bundesrechnungshofes hat im Januar dieses Jahres in seinem Bericht zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern kritisch angemerkt, dass Prüfungs- und Kon­trollrechte des Bundes gegenüber den Ländern fehlen. Deshalb kann der Bund bei der Gewährung von Finanzhilfen im Ergebnis nicht prüfen, ob die Mittel zweckgerichtet oder zweckentfremdet verwendet wurden. Ich appelliere daher eindringlich an die Länder, die Mittel vereinbarungsgemäß einzusetzen. Es wäre ein falsches Signal und zugleich ein Affront gegenüber den vielen helfenden Bürgerinnen und Bürgern, die in dieser schwierigen Situation mit anpacken. Die Mittel müssen schlichtweg dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Eine Zweckentfremdung in Form von Schuldentilgung oder Haushaltskonsolidierung darf es mit diesen zusätzlichen Mitteln nicht geben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich halte es daher auch für erforderlich, dass die Länder verpflichtet werden, nach dem Ende eines Haushaltsjahres über die vom Bund erhaltenen Mittel einen Bericht abzugeben.

Ich bin mir sicher, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir die vor uns liegende Aufgabe, die eine der größten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist, bewältigen werden. Wir haben in Deutschland und gerade in Bayern in den vergangenen Monaten eine enorme Hilfsbereitschaft erlebt. Ich möchte mich heute stellvertretend bei den Verantwortlichen und den Menschen – ich bitte um Verständnis – in meiner Heimat in Bayern, besonders in Niederbayern, ganz herzlich bedanken, die in diesen Tagen und Wochen herausragende Leistungen erbringen.

Aber, meine Damen und Herren, auch unsere Kapazitäten sind begrenzt. Wir müssen daher dringend für eine Begrenzung des Zustroms sorgen. Die von uns zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind ein wichtiger Schritt. Viel wichtiger wird jedoch die Integration der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft sein. Deshalb ist es nach meiner Auffassung besonders wichtig, dass wir die bestehenden Gesetze adäquat und mit aller Entschlossenheit anwenden und umsetzen. Wir müssen vorrangig den Menschen helfen, die bei uns einen Asylanspruch haben.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat die Kollegin Bettina Hagedorn für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6101281
Wahlperiode 18
Sitzung 133
Tagesordnungspunkt Nachtragshaushaltsgesetz, Entlastung der Kommunen
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