Bernhard DaldrupSPD - Nachtragshaushaltsgesetz, Entlastung der Kommunen
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ähnlich wie Herr Haase will auch ich darauf hinweisen, dass wir heute nicht nur den zweiten Nachtragshaushalt 2015, sondern auch den Antrag „Für gleichwertige Lebensverhältnisse“, der der Entlastung der Kommunen dient, verabschieden. Ich glaube, dass wir in der Großen Koalition damit zeigen, dass die Kommunen eine Stimme haben, die gehört und ernst genommen wird.
Die schnelle Verdoppelung der Soforthilfe auf 2 Milliarden Euro – auch wenn man möglicherweise noch schneller reagieren könnte –, das kommunale Investitionsprogramm und überhaupt die strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterbringung und Integration sowie an den Mitteln für den Wohnungsbau und die Kinderbetreuung – das alles zeigt: Wir wollen die Kommunen dauerhaft und strukturell unterstützen. Wir nehmen ihre Forderungen sehr ernst. Diese Große Koalition ist kommunalfreundlich.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Im Kern stehen die Kommunen mit uns vor zwei zentralen Herausforderungen: Auf der einen Seite – darauf ist mehrfach eingegangen worden – geht es um die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, auf der anderen Seite um die Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen in den Kommunen, oder wie es gerade der Städtetag formuliert: „Die Zukunftschancen eines Kindes dürfen nicht davon abhängen, wo es aufwächst.“
Unser heutiger Antrag greift, glaube ich, diese beiden Herausforderungen auf und gibt drei zentrale Antworten: eine Begrenzung des Anstieges der Sozialausgaben, eine Stärkung von Investitionskraft und eine Begrenzung von Verschuldung, insbesondere auch von Kassenkrediten. Denn neben der bisherigen Unterstützung werden wir die Kommunen 2017 um 2,5 Milliarden Euro und ab 2018 jährlich um 5 Milliarden Euro entlasten. Wir wollen weiterhin, dass das Bundesteilhabegesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Aber wir wollen die Kommunen auch für Zukunftsaufgaben stärken, angefangen beim Breitbandausbau bis hin zur Energiewende; Kollegin Hagedorn hat darauf hingewiesen.
Überlagert werden diese Probleme durch den größten Flüchtlingsstrom seit dem Zweiten Weltkrieg. Denkt man an das gesellschaftliche Engagement, von dem mehrere Kolleginnen und Kollegen gesprochen haben, macht diese Aufgabe auch deutlich, welche Systemrelevanz unsere Kommunen eigentlich haben. Sind die Kommunen nicht handlungsfähig, ist es der Staat bei diesen Aufgaben auch nicht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dabei steht den Kommunen die eigentliche Herausforderung noch bevor. Das heißt mit anderen Worten: Ich würde mir wünschen, dass die gleiche Verwaltungskraft, die gleiche Flexibilität, die gleiche Umsetzungsorientierung und -geschwindigkeit auch bei der Bereitstellung von Liegenschaften, bei der Besetzung offener Stellen, bei der Beschleunigung von Verfahren durch den Bund vorhanden wären. Das alles wäre besser, als täglich neue Vorschläge zur Verschärfung der Regelungen zur Flüchtlingsaufnahme zu machen. Es geht den Kommunen nämlich nicht um eine Verschärfung der Asylpolitik. Der Gemeindefinanzbericht sagte Folgendes – ich zitiere –:
Es stellt sich nicht die Frage, ob die Ausgaben für die Flüchtlinge richtig sind oder nicht, sie sind derzeit schlicht notwendig. Humanität ist nicht zum Nulltarif zu haben.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Roland Claus [DIE LINKE])
Der Bund bleibt in der Pflicht, die Länder ebenso. Wir erwarten, dass das Bundesgeld auch bei den Kommunen landet, und verpflichten die Bundesregierung, dem Parlament darüber zu berichten. Das ist eine dauerhafte, eine strukturelle und eine notwendige Aufgabe. Unsere Gesellschaft braucht in dieser Frage Ermutigung, nicht Entmutigung.
Herzlichen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6101295 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 133 |
Tagesordnungspunkt | Nachtragshaushaltsgesetz, Entlastung der Kommunen |