05.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 133 / Tagesordnungspunkt 9

Hermann Gröhe - Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Mit dem Krankenhausstrukturgesetz legen wir die Grundlagen für eine gute Weiterentwicklung der qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung in unserem Land. Die Gewinner sind die Patientinnen und Patienten.

Es geht um eine Stärkung der Pflege auf der Station. Es geht um eine gut erreichbare Grund- und Regelversorgung. Es geht um eine qualitätsorientierte Arbeitsteilung, eine Arbeitsteilung also, die die Qualität der Behandlung in den Mittelpunkt rückt. Es geht schließlich um die Unterstützung der Länder bei der Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in unserem Land.

Zum ersten Punkt. Ohne Zweifel verlangt eine gute Krankenhausversorgung nicht allein medizinisches Können von Ärztinnen und Ärzten, sondern auch den Einsatz der Pflegerinnen und Pfleger. Wir brauchen – und bekennen uns dazu – eine Stärkung der Pflege auf der Station.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Dazu ergreifen wir drei konkrete Maßnahmen: Erstens ist ein Pflegestellen-Förderprogramm zu nennen, mit dem wir in den nächsten drei Jahren 660 Millionen Euro für zusätzliche Pflegestellen in die Hand nehmen.

Zweitens wird der Versorgungszuschlag in einen Pflegezuschlag umgewandelt – dabei wird eine Idee des parlamentarischen Verfahrens aufgegriffen; sicherlich wird Georg Nüßlein Weiteres dazu ausführen –, und werden diese Mittel an die Mittel, die ein Krankenhaus für die Pflege zur Verfügung stellt, gebunden. Wir schaffen einen Anreiz zur dauerhaften Beschäftigung von Pflegepersonal.

Wir führen zum dritten eine Regelung ein, die die Tarifkostensteigerung im Bereich der Pflege refinanziert; denn gutes Pflegepersonal hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Der zweite Bereich ist die wichtige gut erreichbare Grund- und Regelversorgung. Wir werden mit speziellen Zuschlägen dafür sorgen, dass Krankenhäuser, die in einer Region einen unverzichtbaren Beitrag zur dortigen Versorgung leisten, auch erhalten bleiben.

Des Weiteren sind, wenn es schnell gehen muss, gut erreichbare Angebote der Notfallversorgung ganz wichtig. Wir werden daher die Notfallversorgung durch die niedergelassene Ärzteschaft und das, was die Krankenhäuser in diesem Bereich leisten, besser miteinander verzahnen und zugleich den Anteil der Krankenhäuser an dieser Versorgung fairer vergüten. Es ist wichtig, dass die Menschen wissen: Wenn es schnell gehen muss – nach einem Unfall oder einem Herzinfarkt, wann auch immer –, dann gehört gute Erreichbarkeit zur Qualität der Versorgung.

Drittens ist eine Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft durch Spezialisierung und damit Qualitätssicherung etwa in Form von Zentren für seltene Erkrankungen wichtig, die in Krankenhausnetzwerken vorgehalten werden. Diese Tätigkeiten, nicht zuletzt vieler unserer Universitätskliniken, aber auch anderer Maximalversorger oder auch Häuser, die sich besonders spezialisiert haben, werden wir durch bestimmte Zentrenzuschläge besonders fördern. Mit einer Reihe von wichtigen Schritten fördern wir die Qualität. Mit Qualitätszuschlägen – es gibt aber auch Abschläge, wenn eine entsprechende Qualität nicht erreicht wird – belohnen wir besondere Anstrengungen. Wir werden mit Qualitätsverträgen erproben, wie auch hier ein zusätzlicher Anreiz zu besonders hoher Qualitätsleistung gesetzt werden kann.

Etwas anderes ist mir ganz wichtig, wenn wir über Qualität reden: die Sicherstellung, die Förderung von Krankenhaushygiene. Es ist besorgniserregend, wenn Menschen zuallererst die Frage stellen: „Hole ich mir eine neue Krankheit?“, und nicht die Frage haben: Werde ich dort optimal versorgt? Wir haben bereits vor einigen Jahren ein HygieneFörderprogramm auf den Weg gebracht. Aber wir werden dieses Programm ausbauen, über die nächsten Jahre noch einmal 280 Millionen Euro in die Hand nehmen und das Programm inhaltlich ausweiten, um die Hygiene in unseren Krankenhäusern voranzutreiben, ein wichtiger Schritt zu mehr Qualität in der Krankenhausversorgung.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nicht alles kann in gleicher Weise überall in gleicher Qualität geleistet werden. Deswegen ist es richtig, zu einer vernünftigen Arbeitsteilung zwischen ortsnah und gut erreichbarer Grund- und Regelversorgung und Spezialisierung zu kommen. Das wird auch zu einem Umbau in der Krankenhauslandschaft führen. Hier braucht es auch Mut, den Maßstab der Qualität, den wir in der Krankenhausplanung neu verankern, tatsächlich umzusetzen. Deswegen stärken wir die Fähigkeit der Länder, mit krankenhausplanerischen Entscheidungen die Krankenhauslandschaft weiterzuentwickeln, indem wir über einen Strukturfonds Mittel zur Verfügung stellen, die einerseits den Abbau von Überkapazitäten ermöglichen, aber andererseits deren Umbau in erforderliche Versorgungsangebote.

Meine Damen, meine Herren, die Länder, denen ich für eine gute Zusammenarbeit auf dem Weg zu dieser Krankenhausreform danke, haben sich ausdrücklich dazu bekannt, nicht nur eine gute Krankenhausplanung zu verantworten, sondern auch angemessene Investitionsmittel zur Verfügung zu stellen. Da werden wir sie beim Wort nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

In der Tat brauchen wir eine angemessene Ausstattung unserer Krankenhäuser mit Investitionen. Wir begleiten dies durch den schon genannten Strukturfonds, aber auch über die Mittel, die im Rahmen des kommunalen Finanzierungsprogramms auch für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt werden. Gemeinsam tragen wir Verantwortung: der Bund für die Behandlungs- und Betriebskostenfinanzierung, die Länder für die Investitionskostenfinanzierung.

Wir nehmen mit dieser Reform zusätzliches Geld in die Hand. Das ist auch kritisiert worden, nachdem es dem einen oder anderen zunächst nicht ausreichend erschien. Ich sage: Wir tun dies einerseits zum Wohle der Patientinnen und Patienten; aber durch die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft leisten wir andererseits einen Beitrag, diese Krankenhauslandschaft nachhaltig zu finanzieren. Insofern investieren wir auch in die wirtschaftliche und qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Ich bitte Sie: Stimmen Sie diesem Gesetz zu!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Harald Weinberg, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6101789
Wahlperiode 18
Sitzung 133
Tagesordnungspunkt Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung
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