05.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 133 / Tagesordnungspunkt 9

Lothar RiebsamenCDU/CSU - Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts einer demografischen Entwicklung, bei der wir in Gesundheit älter werden – darüber freuen wir uns in der Regel –, und angesichts der Tatsache, dass wir einen innovativen medizinisch-technischen Fortschritt haben, stehen wir, was unser Gesundheitswesen im Allgemeinen und die Krankenhäuser im Besonderen anbelangt, vor ziemlich großen Herausforderungen; denn das alles kostet Geld. Es ist nicht zum Nulltarif zu haben. Gerade deswegen ist es notwendig, dass wir die Strukturen anpassen und die gute Qualität, die wir in unseren Krankenhäusern haben, auch in der Zukunft weiterentwickeln. Diesen Anspruch haben wir an das Krankenhausstrukturgesetz, und genau das werden wir damit auch erreichen.

Es gibt zunächst einmal Bereiche, für die wir als Bundesgesetzgeber originär Verantwortung tragen, und es gibt Bereiche, bei denen die Länder und natürlich auch die Träger angesprochen sind.

Wo sind wir selber als Bundesgesetzgeber angesprochen?

Erstens hatten wir, was die Refinanzierung der Betriebsmittel angeht, in der Vergangenheit die Situation, dass sich immer dann, wenn die Tarifsteigerungen höher waren als die Erlöse durch die Veränderungsrate, eine Tarifschere geöffnet hat. Das war ein strukturelles Problem. Genau dieses Problem gehen wir mit diesem Gesetz strukturell an. Das werden wir abstellen. Wir werden nicht mehr, wie dies in der Vergangenheit nötig war, durch Versorgungszuschläge oder Ähnliches Löcher stopfen, sondern mit diesem Gesetz dafür sorgen, dass diese Löcher zukünftig gar nicht mehr entstehen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zweitens geht es natürlich auch darum, dass wir die Entwicklung der Mengen immer mit einem kritischen Blick zu verfolgen haben. Aber eines war in der Vergangenheit schlicht und ergreifend nicht nachvollziehbar und ungerecht, nämlich die Kollektivhaftung aller, auch derer, die gar keine Mehrmengen verursacht haben. Das werden wir mit diesem Gesetz ebenfalls abstellen. Mehrmengen, die manchmal notwendig sind, manchmal vielleicht nicht, werden dort zu Abschlägen führen, wo diese Mehrmengen entstehen. Ich freue mich darüber und bedanke mich herzlich bei allen, die mitgewirkt haben, dass wir an dieser Stelle mit den Änderungsanträgen eine Entschärfung erreicht haben, indem wir zielgenau für die Krankenhäuser, die diese Mehrmengen – oft auch notwendigerweise – verursachen, einen umfangreichen Ausnahmekatalog vereinbaren konnten.

Drittens ist es so, dass aufgrund der Lücken, die in der Vergangenheit entstanden sind – das haben die Kolleginnen und Kollegen Vorredner durchaus zu Recht angesprochen –, immer wieder im Bereich des Pflegepersonals gespart wurde. Wir haben mit dem Pflegestellen-Förderprogramm und der Tatsache, dass wir den Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro in einen Pflegezuschlag umwandeln, dafür gesorgt, dass wir auch an dieser ganz wichtigen Stelle nachjustieren. Wir setzen also mit diesem Gesetz klare Schwerpunkte bei der Verbesserung der Situation des Pflegepersonals und beim Abbau der durch die Tarifschere verursachten strukturellen Probleme.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich komme nun zu den Bereichen, für die nicht wir originär verantwortlich sind, sondern die Länder mit der Krankenhausbedarfsplanung und natürlich auch die Träger vor Ort. Wenn Defizite entstehen, ist zukünftig deutlich zu identifizieren, wo diese entstehen. Sie werden nicht mehr bei den Betriebsmitteln entstehen, sondern dadurch, dass die Länder ihrer Verpflichtung, die Krankenhausinvestitionsförderung zu 100 Prozent zu erbringen, nicht nachkommen. Das wird zukünftig der entscheidende Punkt sein, und es ist dann auch klar zu identifizieren, wo die Defizite entstehen.

Aber natürlich darf man auch die Träger nicht ganz aus der Verantwortung entlassen. Es gibt nach wie vor eine unternehmerische Verantwortung. Die Krankenhausträger vor Ort stehen im Qualitätswettbewerb. Sie müssen sich diesem stellen, müssen sich absprechen und können nicht gleiche Angebote auf engstem Raum anbieten. Es ist im System der DRGs schlicht und ergreifend nicht möglich, in einem 100- oder 150-Betten-Krankenhaus die Grund- und Regelversorgung rund um die Uhr zu gewährleisten. Das geht einfach nicht. Genau diese Punkte werden dann ganz deutlich werden, wenn die strukturell bedingten Probleme aus der Welt geschafft sind.

Mit dem Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro und den 500 Millionen Euro der Länder versetzen wir die Länder und die Kommunen in die Lage, diese wichtigen Strukturanpassungen vor Ort tatsächlich durchzuführen. Aber es bleibt dabei, dass es bei den Investitionskostenförderungen eine offene Flanke gibt. Deswegen zum Abschluss der Appell an die Länder, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Wir werden in den kommenden Jahren im Auge haben müssen, Kollege Terpe, wie es vorangeht. Wenn wir unsere Hausaufgaben gemacht haben,

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie das mal gemacht hätten!)

dann wird ganz deutlich, wo diese strukturellen Probleme entstehen.

Herr Kollege!

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Nein!)

Das werden wir im Auge behalten.

Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir unsere Hausaufgaben erledigt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Länder haben das noch nicht im notwendigen Umfang getan. Deswegen ist es ein gutes Gesetz und ein guter Tag für die Krankenhäuser in Deutschland.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6101942
Wahlperiode 18
Sitzung 133
Tagesordnungspunkt Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung
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