05.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 133 / Tagesordnungspunkt 11

Marlene MortlerCDU/CSU - Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grünen, lieber Kollege Ostendorff, werden nicht angefeindet, weil sie anders über den Markt denken als wir, sondern weil ihr es euch zur Aufgabe gemacht habt, Landwirtschaft, Bäuerinnen und Bauern pauschal schlechtzureden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir leben in einer Zeit, in der wir alle brauchen – auch unsere Bäuerinnen und Bauern. Wir haben Herausforderungen zu bewältigen – Stichworte „Flüchtlingskrise“, „weltweite Hungerkrisen“ – bei der jeder Bauer, jede Bäuerin gefragt ist. Das war der emotionale Aspekt.

Heute reden wir eigentlich über ein Artikelgesetz, das wirklich wenig spannend ist, etwa wenn man daran denkt, dass es um die Angleichung der Benennungen der Bundesministerien an den Status quo oder andere un­spektakuläre Dinge geht.

Andererseits hat das Gesetz auch eine weiter gehende Bedeutung. Es schafft nämlich die Voraussetzung für die Durchführung der in der Gemeinsamen Marktorganisation vorgesehenen außergewöhnlichen Maßnahmen zur Marktstützung. Die Kommission kann zum Beispiel dann zu Stützungsmaßnahmen auf den Märkten für tierische Produkte greifen, wenn Tierseuchen zu einem Absturz der Erzeugerpreise führen oder die Verbraucher aus solchen Gründen restlos verunsichert sind – Ehec war zum Beispiel so ein Fall –, und sie kann die Regeln der Marktordnung an die Bedürfnisse in Krisenzeiten anpassen.

Diese Bestimmungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind richtig. Dass wir in Deutschland die Voraussetzungen für ihre Anwendung schaffen müssen, steht deshalb außer Frage. Ich möchte deshalb Sie alle an dieser Stelle um Ihre Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf bitten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Richtig spannend ist der Entwurf, weil er deutlich macht, wie sehr im Agrarsektor Markt und Marktverantwortung zusammengehören. Das ist in diesem Jahr ein hochaktuelles Thema. Kaum ein Jahr hat weite Teile der deutschen Landwirtschaft so gefordert wie dieses. Erst gab es einen Einbruch der Erzeugerpreise für Milch, Schweinefleisch und Zucker, dann eine Hitze- und Dürreperiode, wie sie viele von uns noch nicht erlebt haben. In Unterfranken mussten zum Beispiel viele Betriebe nicht nur schmerzhafte Ernteeinbußen verkraften, nein, die Ernteausfälle lagen teilweise sogar bei 70 bis 100 Prozent.

Was macht ein Familienbetrieb, von dem zwei, drei Generationen leben, in einem solchen Jahr? Er lebt von der Substanz, wenn er welche hat. Er macht Schulden, wenn das noch geht. Er schnürt den Gürtel so eng wie möglich und versucht, mit geringen Einnahmen und Direktzahlungen zu überleben, oder er schließt, wenn die Politik nicht handelt, seine Tore.

Ich will eine Landwirtschaft, meine Damen und Herren, in der nicht nur Große den Ton angeben, sondern in der auch bäuerliche Familienbetriebe in Zukunft eine Chance haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Gitta Connemann [CDU/CSU]: Richtig! Guter Anspruch!)

Das hat nichts mit Romantik zu tun. Vielmehr macht es, wie ich meine, die Vielfalt, die gute Mischung. Es ist deshalb wichtiger denn je, unseren Dörfern ihre landwirtschaftlichen Betriebe zu belassen. Bauernhöfe sind die Lebenslichter. Für manche sind sie die Seele ländlicher Regionen. Deshalb können wir aus diesem langsam dem Ende zugehenden Jahr einige klare Botschaften mitnehmen.

Erstens. Direktzahlungen für die Landwirtschaft sind wichtiger denn je. Nur so sind kleine und mittlere Betriebe in der Lage, immer neue Anforderungen zu erfüllen. Nur so können sie den besonderen Schwankungen der Agrarmärkte gerecht werden.

Zweitens. Wie gut, dass wir in Deutschland eine Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur haben. Wir können diese um eine Förderung der ländlichen Räume erweitern, doch ihren landwirtschaftlichen Kern dürfen wir nicht infrage stellen.

Drittens. Es ist richtig, die Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung sukzessive zurückzuführen, aber noch nicht in diesem Jahr. Lassen Sie uns den Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung noch einmal anheben.

Viertens. Wir brauchen eine aktive EU-Kommission, die im Fall von Marktkrisen handelt, die unsere Interessen gegenüber Russland vertritt, die – unser Agrarminister Christian Schmidt hat das nach erfolgreichen Verhandlungen erreicht – Mittel aus der Superabgabe für Krisenmaßnahmen bereitstellt und die – hier schließt sich der Kreis – im Ernstfall das Instrumentarium der Gemeinsamen Marktordnung nutzt. Das ist gut, aber das kann sie nur, wenn der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf angenommen wird. Deshalb bitte ich noch einmal um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6102184
Wahlperiode 18
Sitzung 133
Tagesordnungspunkt Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
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