Antje TillmannCDU/CSU - Europäische Einlagensicherung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Finanzmarktregulierung war in den letzten Jahren äußerst erfolgreich. So konnten wir uns im Juni 2012 darauf einigen, eine Bankenunion mit gemeinsamer Aufsicht und gemeinsamen Krisenmechanismen zu gründen.
Begonnen hat dieser Prozess mit dem Stresstest. Die EZB hat die 130 größten Banken in der Euro-Zone einem Stresstest unterzogen, der Kapitallücken bei 25 Banken aufgedeckt hat. Dieses Kapital haben die Banken inzwischen aufgebracht. Seit November 2014 stehen diese Großbanken unter der Aufsicht der EZB. Bankenschieflagen sollen so in Zukunft durch frühzeitiges Eingreifen verhindert werden. Sollte trotzdem eine Bank in Bedrängnis geraten, haben wir sichergestellt, dass der europäische Steuerzahler in Zukunft weitestgehend als Retter außen vor bleibt. Banken und Aufsicht erstellen außerdem Sanierungs- und Abwicklungspläne für den Ernstfall.
Wir haben auch dem Prinzip „Wer die Chancen hat, hat auch die Risiken zu tragen“ wieder zur Geltung verholfen. Statt auf den Steuerzahler zurückzugreifen, haften in Zukunft die Eigentümer und Gläubiger selbst vorrangig für Sanierung und Abwicklung. Für den Fall, dass die Mittel der Eigentümer und Gläubiger für eine Sanierung oder Abwicklung nicht reichen, gibt es den Abwicklungsfonds, der von den Banken selbst mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden muss. Erst als letzter müsste der jeweilige Staat einspringen, in dem die Bank ihren Sitz hat.
Danach haben wir im letzten Jahr beschlossen, die nationalen Einlagensicherungssysteme in Europa zu harmonisieren. Alle Banken müssen einem nationalen Einlagensicherungssystem angehören, das mit einem Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ausgestattet sein muss. Hierdurch werden auf nationaler Ebene Sicherheiten für europäische Sparer geschaffen. Im Fall des Zusammenbruchs einer Bank kann die Auszahlung des Guthabens auch über Landesgrenzen hinweg bis 100 000 Euro sicher und zügig erfolgen. Wir haben die Auszahlungsfristen verringert und haben für Sondersituationen, zum Beispiel bei einer Abfindung oder einer Veräußerung des privaten Hauses, die gesicherte Summe sogar auf 500 000 Euro erhöht.
Also: Bei den rechtlichen Grundlagen sind wir auf dem Weg zu mehr Sicherheit auf den Finanzmärkten einen guten Schritt weitergekommen. Wir haben gute gesetzliche Regelungen geschaffen. Aber bei der Umsetzung konnten nicht alle in Europa Schritt halten. In Deutschland sind wir auf einem guten Weg. Wir waren Vorreiter bei der Umsetzung der Abwicklungsrichtlinie; auch bei der Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie waren wir ganz vorne dabei. Viele andere EU-Staaten haben diese Richtlinien bisher aber noch nicht umgesetzt. Nach den letzten Informationen haben bisher 17 Staaten die Abwicklungsrichtlinie umgesetzt, obwohl die Frist eigentlich schon Ende 2014 auslief. Auch die Einlagensicherungsrichtlinie wurde trotz Fristendes im Juli 2015 erst von rund der Hälfte der betroffenen Länder umgesetzt.
Mit der Umsetzung und Implementierung in nationales Recht an sich ist es aber noch nicht getan. Tatsächlich müssen die damit einhergehenden Pflichten erfüllt werden. Erst 2016 sind die ersten Einzahlungen in den Abwicklungsfonds vorgesehen. Für die vollständige Umsetzung der Einlagensicherungsrichtlinie haben die Banken sogar bis zum Jahr 2024 Zeit. Erst dann müssen die geforderten Mittel in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen im System hinterlegt sein. Nötig ist daneben auch noch, die Risiken zu verringern, die von Staaten auf Banken ausgehen und umgekehrt. Deshalb wollen wir als Nächstes die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen überprüfen.
Vor dem Hintergrund, dass viele der Maßnahmen noch gar nicht mit Leben erfüllt sind, kommt der Vorschlag der fünf Präsidenten, eine europäische Einlagensicherung in Form einer Rückversicherung zu installieren, zur Unzeit. Wir sollten erst einmal abarbeiten, was wir beschlossen haben. Wir sollten erst einmal das mit Leben erfüllen und wirken lassen, was wir bisher gemeinsam verabredet haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
In der Reihenfolge der noch abzuarbeitenden Aufgaben müssen Sorgfalt und Vorsicht vor Geschwindigkeit gehen. Lassen Sie uns gemeinsam mit aller Kraft das System der Einlagensicherung, das wir schon geschaffen haben, mit Leben erfüllen und erst dann, wenn die nationalen Systeme funktionieren, über weitere Schritte diskutieren. Wir fordern Sie heute mit diesem Antrag auf, nichts Neues zu implementieren, bevor die Instrumente in den anderen Bereichen funktionieren.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Axel Troost, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6102744 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 133 |
Tagesordnungspunkt | Europäische Einlagensicherung |