Manfred ZöllmerSPD - Europäische Einlagensicherung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die europäische Bankenunion hat konkrete Gestalt angenommen. Die Politik hat die richtigen Schlussfolgerungen aus der Krise gezogen, wir haben verstanden und geliefert. Noch ist nicht alles rosig; so müsste die Zusammenarbeit der nationalen Behörden mit der EZB nach wie vor verbessert werden. Aber insgesamt funktioniert es. Wir sind einen guten Schritt nach vorne gekommen.
Mit dem Abwicklungsmechanismusgesetz haben wir in Deutschland die Umsetzung der Bankenabwicklungsrichtlinie vorgenommen. Damit wollen wir verhindern, dass in Zukunft Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch einmal für die Zockereien der Banken zahlen müssen. Mit dem Einlagensicherungsgesetz haben wir in Deutschland die europäische Einlagensicherungsrichtlinie in Kraft gesetzt. Damit werden in Europa einheitliche Regeln für Anforderungen und finanzielle Ausstattung von Einlagensicherungssystemen geschaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Vertrauen ist die Grundlage für die Funktionsfähigkeit und die Stabilität des Bankensystems. Wir haben vor kurzem in Griechenland erlebt, was passiert, wenn es kein Vertrauen in die Stabilität des Bankensystems gibt. In Deutschland gibt es neben dem gesetzlichen Einlagensicherungssystem der privaten und öffentlichen Banken die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Deutschland hat seine Hausaufgaben erfolgreich gemacht. Ich glaube, darauf können wir auch ein bisschen stolz sein. Wir sind in dieser Frage gut aufgestellt.
Wir waren sehr überrascht, als im Bericht der fünf Präsidenten das Stichwort „Errichtung einer europäischen Einlagensicherung“ auftauchte. Ja, es gibt in Europa Probleme mit der Einlagensicherung; denn eine Reihe europäischer Staaten hat die europäischen Vorgaben bisher noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Im Bereich der Abwicklungs- und Einlagensicherungsrichtlinien gibt es teilweise noch erhebliche Umsetzungsdefizite. Diese Defizite sind ein Stabilitätsrisiko. Deshalb wundern wir uns darüber, dass die Kommission nicht die Umsetzung nationaler Gesetzgebung kontrolliert und einfordert – dies wäre eigentlich ihre Aufgabe –, sondern ein neues, vergemeinschaftetes System schaffen will.
Wir sagen deshalb: Erst müssen die nationalen Hausaufgaben gemacht werden. Das, was beschlossen ist, muss wirksam umgesetzt werden, bevor man über weiter gehende Schritte entscheidet. Zuerst müssen die nationalen Einlagensicherungssysteme funktionsfähig sein; dann kann man über weiter gehende Schritte verhandeln.
Nun gibt es in der öffentlichen Diskussion ja einige Vorschläge – Herr Juncker hat sich da hervorgetan –: Man wolle ja nur ein Rückversicherungssystem schaffen. Doch was ist ein solches System anderes als eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung? Dann gab es in der Diskussion den Hinweis, Sparkassen und Genossenschaftsbanken sollen aber außen vor bleiben. Wir fragen uns: Wie soll das eigentlich rechtlich sauber aussehen, wo will man die Trennlinie ziehen, und was bedeutet das für die privaten Banken? Es gibt viele Fragen und bisher kaum Antworten.
Deshalb wollen wir mit unserem Antrag deutlich machen: Wir wehren uns nicht gegen eine sinnvolle Weiterentwicklung der Bankenunion. Sie kann aber nur Schritt für Schritt erfolgen. Erst muss das, was in Europa zur Einlagensicherung beschlossen wurde, auch überall national umgesetzt werden. Wir wollen Europa stärken. Das geht aber nicht mit unausgegorenen Vorschlägen, nach denen der deutsche Sparer für Fehlentwicklungen in anderen Ländern in Haftung genommen werden soll. Die Bankenunion ist nach wie vor eine Baustelle. Es ist dringend notwendig, ein vernünftiges Trennbankengesetz in Europa zu etablieren und Maßnahmen zu ergreifen, um die staatlichen Risiken von den Bankenrisiken zu trennen.
Es gibt noch viel zu tun, aber man muss die richtige Reihenfolge beachten. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Gerhard Schick, Bündnis 90/Die Grünen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6102761 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 133 |
Tagesordnungspunkt | Europäische Einlagensicherung |