05.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 133 / Tagesordnungspunkt 17

Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Europäische Einlagensicherung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Frage: Was passiert eigentlich, wenn das Einlagensystem eines Mitgliedstaates nicht ausreicht, weil die Bankenpleite zu groß ist, als dass das Einlagensicherungssystem das tragen könnte? Dann gibt es die Möglichkeit, dass der Nationalstaat einspringt, der Steuerzahler. Wir haben in Deutschland erlebt, dass eine Einlagensicherung im Bereich der Privatbanken nicht ausgereicht hat und der Steuerzahler einspringen musste. Oder gibt es eine Alternative dazu, die von den Banken selber finanziert ist?

Wenn man es ernst meint – was häufig gesagt wird –, dass man die Risiken von Bankenpleiten trennen will, sodass eine Bankenpleite nicht auf den Steuerzahler durchschlägt und umgekehrt das Risiko einer drohenden Staatspleite nicht Unsicherheiten im Bankensektor schafft, dann muss man dafür sorgen, dass bei Problemen bei einer Einlagensicherung eben gerade nicht das Budget des Nationalstaates herangezogen wird, sondern es ein anderes Absicherungssystem gibt. Deswegen finden wir es im Grunde richtig, dass man an einer europäischen Einlagensicherung arbeitet, um das System insgesamt stabiler zu machen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Da sind wir auch überhaupt nicht allein. Das ist die zentrale Forderung von sehr vielen Institutionen und kundigen Menschen. Der Internationale Währungsfonds fordert uns dazu auf, die Bankenunion zu vervollständigen, die dritte Säule, die Einlagensicherung, zu schaffen. Die fünf Präsidenten, darunter der Christdemokrat Juncker und der Sozialdemokrat Schulz, sagen: Wir brauchen jetzt ein europäisches Einlagensicherungssystem. – Sie haben recht. Es ist interessant, dass Sie Ihren Parteifreunden da nicht folgen wollen, sondern jetzt erst einmal ein Nein in die Debatte werfen.

Es gibt einen Punkt, den wir uns in Deutschland wirklich anschauen müssen. Wir haben nämlich ein anderes System als manche anderen Mitgliedstaaten: Mit der Institutssicherung der Sparkassen und Volksbanken haben wir jeweils eigene Systeme. Wir wollen auch nicht, dass sie zu einem Nachteil für die Institute werden; denn gerade die kleineren Banken wollen wir nicht über Gebühr belasten.

Merkwürdig ist aber, dass Herr Zöllmer jetzt sagt: Unausgegorene Vorschläge, wir sind dagegen. – Entschuldigung, die Kommission hat ihren Vorschlag noch gar nicht gemacht, und Sie sagen schon Nein dazu? Nicht der Vorschlag ist unausgegoren, sondern Ihre Kritik richtet sich gegen etwas, was Sie noch gar nicht kennen. Das ist nicht überzeugend.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Das Zweite ist, dass Sie damit argumentieren, dass die Sparer in Deutschland bei Bankenpleiten in anderen Ländern nicht in Anspruch genommen werden sollten. Jetzt einmal Vorsicht: Wir haben bei der Abwicklung von Banken festgelegt, dass die Einlagen geschützt sind; im Fachterminus Depositor Preference. Das heißt, das Einlagensicherungssystem ist gerade nicht dafür da, Bankengläubiger insgesamt zu schonen, sondern Eigentümer und Anleihegläubiger müssen als Erstes herangezogen werden. Die Einlagensicherung wird im Wesentlichen dazu dienen, dass die Sparer nicht lange warten müssen und nur eine Liquiditätsrolle einnehmen. Deswegen ist der Vorwurf, den Sie gemacht haben, auch da nicht richtig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir meinen, dass das, über das jetzt in Europa diskutiert wird, auf jeden Fall eine ernste Betrachtung verdient. Denn jetzt soll ja gerade nicht als Erstes ein großer gemeinsamer europäischer Topf geschaffen werden, sondern das System der Rückversicherung besagt: Wir haben nationale Systeme, und nur wenn diese nicht ausreichen, greift ein Rückversicherungssystem. Das kennen wir aus der Privatwirtschaft. Das kann zusätzliche Stabilität schaffen. Es lohnt deswegen, diesen Vorschlag der Kommission konstruktiv aufzugreifen, unsere deutschen Besonderheiten einzubringen und jetzt nicht sofort Nein in Richtung Brüssel und Straßburg zu sagen. Mit der Subsidiaritätsrüge sind Sie bei dem Thema Einlagensicherung schon einmal gescheitert; damit waren Sie nicht erfolgreich. Wir meinen, daraus sollte man lernen und sich konstruktiv in die Debatte einbringen, um die Euro-Zone insgesamt stabiler zu machen.

Danke schön.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU/CSU spricht jetzt der Kollege Alexander Radwan.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6102778
Wahlperiode 18
Sitzung 133
Tagesordnungspunkt Europäische Einlagensicherung
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