05.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 133 / Tagesordnungspunkt 17

Alexander RadwanCDU/CSU - Europäische Einlagensicherung

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt heute ein Antrag zu einem zu erwartenden Entwurf zum Thema Einlagensicherung vor; das wurde bereits richtig dargestellt. Das Thema Bankenunion wurde schon beschrieben. Wir sind dort mit den Abwicklungsmechanismen auf dem Weg und haben mit den Einlagensicherungssystemen gute Fortschritte gemacht. Aber wir haben eine ganze Reihe von Gründen, warum wir diesen Vorschlag in der Form jetzt ablehnen.

(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Welchen Vorschlag noch einmal genau?)

– Hören Sie zu, Herr Schick, dann werden Sie es möglicherweise verstehen.

Die Europäische Kommission geht sehr oft in Vorlage, um ein Thema zu setzen und etwas Bestimmtes zu erreichen. – Herr Schick, Sie haben doch gerade dazwischengerufen. Nun lassen Sie mich Ihnen doch antworten. – Die Kommission geht also in Vorlage. Sie sagen schon jetzt: Wir wollen den entsprechenden Vorschlag prüfen. – Wir sagen mit unserem Antrag: Es ist zu früh dafür. Jetzt ist nicht die Zeit, über dieses Thema zu diskutieren. – Ich habe bis jetzt keinen Vorschlag der Europäischen Kommission erlebt, der einfach in einer Schublade verschwunden ist.

Das, was Jean-Claude Juncker jetzt gemacht hat, indem er die Sparkassen und Genossenschaftsbanken herausgenommen hat, Herr Dr. Troost, ist süßes Gift; denn er möchte das System der Einlagensicherung jetzt europäisieren. Er will einen Fonds. Ihre Argumentation – ich habe dafür sehr viel Sympathie – greift aus europäischer Sicht aber nicht. Wir waren gerade heute mit einigen Kollegen bei den privaten Banken. Relativ schnell wird in der Diskussion gefragt werden: Was haben wir denn für ein Geschäftsmodell? Der BdB hat als Mitglieder mehr kleine Banken als große Banken. Relativ schnell wird die Diskussion kommen: Wieso nehmen wir die einen heraus und die anderen nicht? – Das ist europäische Politik. Diese Tür wollen Sie, Herr Schick, jetzt aufstoßen, ohne dass die Risiken in Europa vergleichbar sind, ohne dass die anderen Staaten entsprechende Systeme implementiert haben und eine entsprechende Risikovergleichbarkeit haben. Die Kommission geht hier den dritten Schritt vor dem ersten Schritt.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Wenn Sie jetzt sagen: „Wir machen eine Rückversicherung in diesem Bereich“, wenn sie jetzt sagen: „Der Anreiz ist, dass die, die es umgesetzt haben, zukünftig auch daran teilnehmen können“, dann sage ich: Die Aufgabe der Kommission ist es, europäisches Recht durchzusetzen – ohne irgendeine Bonuszahlung. Ansonsten machen wir zukünftig irgendwelche Fonds auf und belohnen die Staaten, die umsetzen. Das ist nicht das europäische Rechtssystem, wie wir es uns vorstellen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir machen heute – das halte ich für ausgesprochen gut – im Vorfeld eines europäischen Vorschlages, über den noch auf europäischer Ebene zwischen den Institutionen diskutiert wird, eine Meinungsbildung des Deutschen Bundestages.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist es!)

Für mich ist entscheidend: Wenn wir es ernst meinen, in diesem Bereich nationale Politik mitzugestalten, sollten wir nicht warten, wie es einige Redner gefordert haben, bis die Vorschläge vorliegen, bis möglicherweise die parlamentarische Beratung war. Wenn wir dann in der Umsetzung der Richtlinien sind, dann kommt das große Aufheulen, und dann sagen wir: Jetzt war es zu spät. – Wir müssen unsere Interessen rechtzeitig einbringen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Manfred Zöllmer [SPD])

Darum bleiben wir dabei: Hier wird der dritte Schritt vor dem ersten gemacht. Wir erwarten von der Kommission, jetzt dafür zu sorgen, dass diese Richtlinie in den Mitgliedstaaten umgesetzt wird, dass wir eine Risikovergleichbarkeit bekommen. Hier gibt es wichtige Punkte, zum Beispiel bei den Staatsanleihen, wo wir sagen: Wir müssen das entsprechend handhaben.

Meine Damen und Herren, wenn ich vonseiten der Kommission höre – das ist nur ein Beispiel für die Vergleichbarkeit in Europa –, dass es bei der Umsetzung des Bail-in – auf nationaler Ebene war uns ja sehr wichtig, dass der Bail-in aufgenommen wird; das war in unserem Interesse – in anderen Staaten durchaus Interpretationsverschiedenheiten gibt und andere Länder nicht so strikte Regelungen treffen wie wir, dann muss ich sagen: Dieser Schritt ist eindeutig zu früh. Wir müssen eine Vergleichbarkeit der Regelungen, der Regulierung, der Aufsicht und des Verständnisses von europäischen Normen herstellen, bevor wir darangehen, all dies zu europäisieren.

Abschließend noch – auch da hatten wir eine triftige Diskussion –: Wenn wir so weit kämen, uns darauf zu einigen, was die Rechtsgrundlage eines solchen Fonds ist, kann ich nur sagen: Da bin ich bei Wolfgang Schäuble, der beim Abwicklungsmechanismus das intergouvernementale Element betont hat und ihn nicht als Sache des europäischen Rechts angesehen hat. Wir sollten, gerade wenn es um diese Gelder geht, alles daransetzen, dass wir als Deutscher Bundestag auf europäischer Ebene unsere Rechte wahren. Das machen wir mit dem heutigen Beschluss. Wir werden dem Antrag zustimmen.

Besten Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Zum Abschluss dieser Aussprache hat der Kollege Christian Petry für die SPD das Wort.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6102779
Wahlperiode 18
Sitzung 133
Tagesordnungspunkt Europäische Einlagensicherung
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta