Carola ReimannSPD - Regelung der Sterbebegleitung
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sterben ist etwas höchst Individuelles. Niemand kann für einen anderen nachfühlen; niemand kann das für einen anderen durchleben. Wie man am Ende sterben will, ist von eigenen Erfahrungen, tiefen persönlichen Überzeugungen und moralischen Einstellungen bestimmt. Ich bin der festen Überzeugung: Der Staat hat sich hier weitgehend zurückzuhalten.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Von diesem Grundsatz haben wir uns bei der Erstellung unseres Gesetzentwurfes leiten lassen. Es ist eine behutsame Regelung, die sich weitgehend an dem orientiert, was jetzt bereits gilt. Denn: Wie der Suizid, so ist auch die Beihilfe zum Suizid in Deutschland straffrei, und das schon seit 150 Jahren.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf mehr Rechtssicherheit schaffen und zugleich Freiräume erhalten. Mit der Erlaubnis der Suizidbeihilfe für Ärzte, so heißt es bei uns, beenden wir das Regelungschaos der unterschiedlichen Landesberufsordnungen und geben eine klare Botschaft an alle Betroffenen: Niemand muss ins Ausland fahren, und niemand muss sich an medizinische Laien und selbsternannte Sterbehelfer wenden. Wir wollen, dass sich Menschen in großer Not ihrem Arzt anvertrauen können, weil er den Patienten am besten kennt und weil er ihn fachlich auch am besten beraten kann.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wie es sich anfühlt, mit einer qualvollen, unheilbaren Krankheit zu leben. Ich weiß auch nicht, welche Entscheidung ich in diesem Fall treffen würde. Ich weiß nur: Sollte ich in dieser Situation sein, will ich für mich persönlich meinen eigenen Weg finden dürfen. Als Abgeordnete sage ich: Ich will, dass auch andere diese Freiheit haben.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Deshalb bin ich fest davon überzeugt, dass wir als Gesetzgeber den Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids nicht verweigern dürfen. In diesem sensiblen Bereich – wenn es darum geht, Menschen in existenzieller Not zu helfen – sollte sich der Gesetzgeber gut überlegen, welche staatlichen Eingriffe er verantworten kann. Ich bin mir sicher, in diesem Haus denken viele so.
Dazu passt auf den ersten Blick das von den Kollegen Brand und Griese so viel beschworene Bild des Wegs der Mitte; gerade ist es noch einmal angeklungen. Die Botschaft, die damit verbunden werden soll, ist klar: ein Gefühl von Maßhalten, von Ausgewogenheit und von Konsens.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies ist aber kein Weg der Mitte,
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
weil dieser Entwurf bei der Regelung dieses hochsensiblen Bereiches auf das Strafrecht zurückgreift und Ärzte einer ernsthaften Gefahr staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aussetzt. Dies ist auch deswegen kein Weg der Mitte, weil dieser Entwurf mit einer 150-jährigen Tradition der straffreien Suizidbeihilfe bricht.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Kolleginnen und Kollegen, darüber hinaus ist dies kein Weg der Mitte, weil dieser Entwurf die Entscheidungsfreiheit am Lebensende einschränkt, obwohl eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger – wir haben viele Gespräche in diesem Bereich geführt – diese Entscheidungsfreiheit wünscht. Dieser Entwurf würde gravierende Konsequenzen haben, und darüber können auch beruhigende Bezeichnungen nicht hinwegtäuschen.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Liebe Kollegen Brand und Griese, während der gesamten Debatte konnten Sie die Sorgen der Ärztinnen und Ärzte vor staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht überzeugend ausräumen.
(Hermann Gröhe [CDU/CSU]: Stimmt doch nicht!)
Im Gegenteil, die Zweifel sind größer geworden. Immer wieder melden sich besorgte Mediziner zu Wort, in den Veranstaltungen, auf den Podien und in den letzten Wochen verstärkt auch in den Medien. Die Verunsicherung ist greifbar.
Ich verstehe nicht, warum Sie diese Sorgen nicht aufgegriffen haben und mit einem Änderungsantrag die Ärzte von Ihrer Regelung ausgenommen haben.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Das haben Sie nicht getan, und damit nehmen Sie in Kauf, dass sich Ärzte von ihren Patienten zurückziehen, um strafrechtliche Ermittlungen zu vermeiden.
Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Ihre Unterstützung für den Entwurf Hintze/Reimann/Lauterbach, der sich an der jetzigen Rechtslage orientiert, mehr Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten schafft und damit dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, das so wichtig ist, stärkt.
Zudem gibt es natürlich die Möglichkeit, für die jetzige Rechtslage einzutreten, wie es auch die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Professorin Woopen, empfiehlt. In diesem Fall müssen Sie bei allen Entwürfen mit Nein stimmen.
Kolleginnen und Kollegen, der Bundestag hat heute die Chance, nach einer langen intensiven Debatte ein starkes Zeichen gegen eine Verschärfung des Strafrechts und für die Selbstbestimmung zu setzen. Es wäre auch ein starkes Zeichen des Vertrauens in unsere Ärzte und vor allem ein Zeichen des Vertrauens in unsere Bürgerinnen und Bürger, die am Ende ihres Lebens Entscheidungsfreiheit wollen. Ich finde, sie haben unser Vertrauen verdient.
(Beifall bei Abgeordneten im ganzen Hause)
Das Wort erhält nun die Kollegin Petra Sitte.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6105078 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Regelung der Sterbebegleitung |