06.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. EP / Session 134 / Tagesordnungspunkt 26 + ZP 2

Volker KauderCDU/CSU - Regelung der Sterbebegleitung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir es heute mit einem jeden persönlich besonders fordernden Thema zu tun haben, zeigt schon die ungewöhnliche Beratungskonstellation, beginnend mit einer Orientierungsdebatte, mit der wir uns erst einmal Klarheit über das Feld verschafft haben, das wir bearbeiten oder nicht bearbeiten wollen, über eine ein Jahr dauernde interne Diskussion mit Sachverständigen bis hin zu einem Meinungsbild, das wir uns verschafft haben. Jeder Einzelne muss diese Entscheidung für sich selbst treffen. Es gibt keine Führungsvorgabe durch Fraktionen. Jeder ist hier selber gefordert.

Ich habe großen Respekt vor der Entscheidung jedes Einzelnen, und ich bitte darum, dass dies gegenseitig gilt. Bei der einen oder anderen Rede, die ich hier gehört habe, hatte ich den Eindruck, dass die eigene Überzeugung – es ist ja richtig, dass man eine solche hat – auch dazu verwendet wird, die Überzeugung anderer in einer Art und Weise zu kritisieren, die mit dem, was im Gesetzentwurf steht, nicht übereinstimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich will gar nicht über andere sprechen; denn es ist schon fordernd genug, über das zu sprechen, was man selber will. Was wollen wir? Ich glaube, wir sind uns zu einem großen Teil darüber einig, dass wir keine Sterbehilfevereine haben wollen, bei denen Menschen einen Beitrag bezahlen müssen. Wenn sie eine schnellere Lösung haben wollen, ist der Beitrag höher. Dann wird ein Sterben ohne weitere Prüfung organisiert, allein nach dem Motto: Wer will, der kann. – Das wollen wir alle nicht.

Wenn man das hört, was heute über das Thema Selbstbestimmung gesagt wird, könnte man den Eindruck haben, dass die eine oder andere Gruppierung den Suizid verbieten will. Genau dies ist nicht der Fall. Der Suizid wird überhaupt nicht verboten, sondern jeder kann selbstbestimmt entscheiden. Aber ich glaube: Es gibt nicht den Anspruch eines Einzelnen darauf, dass ein anderer ihm bei der Umsetzung dieser Entscheidung hilft. Das ist der wichtige Punkt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das kann nicht nach dem Motto laufen: Ich habe ein Anrecht darauf, dass mir ein Arzt helfen muss. – Da kann ich gut verstehen, dass Ärzte sagen: Das wollen wir nicht.

Jetzt kann man doch nicht so tun – das haben einige getan –, als ob die deutsche Ärzteschaft eine andere Meinung vertreten würde. Die überwiegende Mehrheit der deutschen Ärzteschaft hat gesagt, dass sie dies nicht will. Natürlich wollen Ärzte Menschen begleiten, aber sie sind nicht dafür da, Menschen in den Tod zu befördern. Diese Entscheidung der deutschen Ärzteschaft sollten wir akzeptieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, worüber wir heute entscheiden, ist die Forderung, Sterbende zu begleiten und sie nicht alleine zu lassen. Wenn wir dem Antrag von Brand/Griese folgen, wird uns die Aufgabe, Sterbende zu begleiten, nicht mehr loslassen. Wir treffen nämlich damit keine endgültige Entscheidung. Vielmehr ist es eine ständige Mahnung, ein ständiger Stachel, das Begleiten Sterbender zu einem Anliegen von uns zu machen. Das geht nicht nach dem Motto: Wir können einen Schlussstrich ziehen, und dann ist die Aufgabe erledigt.

Deswegen ist der Antrag von Brand/Griese eine wesentlich größere gesellschaftliche Herausforderung als alles andere, nämlich sich täglich darüber bewusst zu werden, dass Sterben zwar etwas höchst Individuelles ist, dass wir aber Sterbende begleiten müssen und nicht allein lassen dürfen – als eine ständige Herausforderung in unserem täglichen Leben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vielen Dank. – Dr. Karl Lauterbach von der SPD-Fraktion hat jetzt das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)


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Source Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
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Electoral Period 18
Session 134
Agenda Item Regelung der Sterbebegleitung
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