Edelgard Bulmahn - Regelung der Sterbebegleitung
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schließe damit die Aussprache und bedanke mich bei allen Rednerinnen und Rednern für die große Ernsthaftigkeit, mit der diese Debatte geführt worden ist. Wenn dabei Emotionen spürbar geworden sind, dann zeigt das doch eigentlich nur, dass uns alle die Frage der Sterbebegleitung wirklich zutiefst bewegt.
Bevor wir jetzt zu den Abstimmungen kommen, bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Abstimmungsverfahren. Ich bitte auch diejenigen, die dies jetzt vielleicht zum zweiten Mal hören, trotzdem aufmerksam zuzuhören, weil wir ein sehr ungewöhnliches Abstimmungsverfahren haben, bei dem wirklich Aufmerksamkeit geboten ist.
Zur Abstimmung stehen vier Gesetzentwürfe sowie ein Antrag zum Thema Sterbebegleitung. Es handelt sich um den Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiterer Abgeordneter zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, um den Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiterer Abgeordneter zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung, um den Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiterer Abgeordneter über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung, um den Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiterer Abgeordneter über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung sowie den Antrag der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Brigitte Zypries, Matthias W. Birkwald und weiterer Abgeordneter mit dem Titel „Keine neuen Straftatbestände bei Sterbehilfe“.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/6573 nur empfohlen, über die Gesetzentwürfe im Plenum einen Beschluss zu fassen, selbst aber keine inhaltliche Empfehlung abgegeben.
Zunächst findet die Abstimmung über die Gesetzentwürfe im Stimmzettelverfahren statt. Nur wenn kein Gesetzentwurf angenommen wurde, kann im Anschluss noch die Abstimmung über den Antrag stattfinden.
Bei dem Stimmzettelverfahren werden zunächst die vier Gesetzentwürfe gemeinsam zur Abstimmung gestellt. Auf diesem Stimmzettel können Sie sich für einen der Entwürfe entscheiden oder Ihr Kreuz bei „Nein gegenüber allen Gesetzentwürfen“ oder bei „Enthaltung gegenüber allen Gesetzentwürfen“ machen. Es darf also nur eine Alternative angekreuzt werden. Die erforderliche Mehrheit für einen Entwurf ist erreicht, wenn dieser mehr Jastimmen als die konkurrierenden Vorlagen zusammen zuzüglich der Neinstimmen auf sich vereinen kann.
Falls kein Entwurf diese Mehrheit erhält, kommt es in einem zweiten Abstimmungsgang zur Abstimmung über die beiden bestplatzierten Gesetzentwürfe. Dieser würde ebenfalls mithilfe eines Stimmzettels durchgeführt. Sie können sich dann für einen dieser beiden Gesetzentwürfe entscheiden oder Ihr Kreuz wiederum bei „Nein gegenüber beiden Gesetzentwürfen“ oder bei „Enthaltung gegenüber beiden Gesetzentwürfen“ machen.
Erhält auch im zweiten Abstimmungsgang keiner der beiden Gesetzentwürfe die erforderliche Mehrheit, müsste anschließend über den Gesetzentwurf mit dem besseren Ergebnis mit den üblichen Namensstimmkarten entschieden werden. Würde dieser Gesetzentwurf nicht die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten, wäre auch dieser damit in zweiter Beratung abgelehnt. Eine dritte Beratung des Gesetzentwurfes entfiele dann.
Wird ein Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen, kommt es sofort zur dritten Beratung, in der ebenfalls namentlich abgestimmt wird.
Über die in zweiter Beratung ausgeschiedenen Gesetzentwürfe wird, wie bereits heute Morgen festgelegt worden ist, nicht mehr abgestimmt.
Ich will noch darauf hinweisen, dass zur Abstimmung mehrere Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung vorliegen.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir jetzt zum ersten Abstimmungsgang. Ich bitte Sie trotzdem, noch einmal einen kurzen Moment zuzuhören.
Die weißen Stimmzettel werden gleich im Saal verteilt. Nachdem Sie Ihren Stimmzettel erhalten haben, tragen Sie bitte zunächst Ihren Namen einschließlich eines eventuellen Ortszusatzes und ihre Fraktion deutlich lesbar in Druckbuchstaben ein.
– Jeder weiß, warum ich das sage. – Sie können, wie bereits dargelegt, einen der Gesetzentwürfe ankreuzen. Sie können aber auch insgesamt mit „Nein“ stimmen oder sich insgesamt enthalten.
Ungültig sind Stimmzettel ohne lesbare Namensangabe, mit mehr als einem Kreuz oder ohne jegliches Kreuz. Nur die Abgabe eines mit Namen versehenen Stimmzettels, der natürlich lesbar sein muss, gilt als Nachweis der Teilnahme an der Abstimmung.
Ich bitte jetzt die Plenarassistenten, die weißen Stimmzettel zu verteilen. Gleichzeitig bitte ich die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Darf ich fragen, ob alle Plätze an den Urnen besetzt sind? – Das ist der Fall. Dann eröffne ich die Abstimmung.
Ist ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der Abstimmung unterbreche ich die Sitzung.
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Abgegeben wurden 602 Stimmzettel. Ungültig waren 3; gültig waren 599. Auf den Gesetzentwurf Brand/Griese auf der Drucksache 18/5373 entfielen 309 Stimmen.
Auf den Gesetzentwurf Hintze/Reimann auf der Drucksache 18/5374 entfielen 128 Stimmen. Auf den Gesetzentwurf Künast/Sitte auf der Drucksache 18/5375 entfielen 52 Stimmen, und auf den Gesetzentwurf Sensburg/ Dörflinger auf der Drucksache 18/5376 entfielen 37 Stimmen. Mit Nein gegenüber allen Gesetzentwürfen haben 70 Mitglieder des Deutschen Bundestages gestimmt. Enthalten haben sich 3.
Ein Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen, wenn er mehr Jastimmen als alle anderen Gesetzentwürfe zusammen zuzüglich der Neinstimmen erhalten hat. Der Gesetzentwurf Brand/Griese hat mehr Jastimmen als alle anderen Gesetzentwürfe zusammen zuzüglich der Neinstimmen erhalten und hat damit im ersten Abstimmungsgang die erforderliche Mehrheit erhalten. Er ist damit in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen somit zur
und Schlussabstimmung. Auch hier wurde namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf beantragt. Ich bitte auch hier die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze an den Urnen einzunehmen. – Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Das ist der Fall. Ich eröffne die Abstimmung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es ein Mitglied des Hauses, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Wir müssen noch ein wenig warten. Ich habe gehört, dass es noch einen kleinen Stau gibt.
Ist jetzt noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme bisher nicht abgegeben hat? – Ein Kollege hat seine Stimme noch nicht abgegeben. Dann bitte ich, das nun zu tun, und zwar mit der Stimmkarte. Noch einmal für alle: Jetzt wird mit der Stimmkarte abgestimmt.
Gibt es jetzt noch jemanden, der seine Stimme bisher nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Ich unterbreche die Sitzung bis zum Vorliegen des Ergebnisses der namentlichen Abstimmung und bitte die Kolleginnen und Kollegen, so lange hierzubleiben, bis das Ergebnis dieser Abstimmung vorliegt.
Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.
Ich gebe Ihnen das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf den Drucksachen 18/5373 und 18/6573 bekannt: abgegebene Stimmen 602. Mit Ja haben gestimmt 360,
mit Nein haben gestimmt 233, enthalten haben sich 9 Kolleginnen und Kollegen. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung angenommen worden.
Damit entfällt die Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Keul/Sütterlin-Waack und weiterer Abgeordneter auf der Drucksache 18/6546.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die an unseren weiteren Verhandlungen nicht mehr teilnehmen wollen oder können, uns zu helfen, die notwendige Aufmerksamkeit herzustellen und Gespräche gegebenenfalls nach draußen zu verlagern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es fraktionsübergreifende Gespräche gibt, bitte ich darum, diese außerhalb des Plenums zu führen. Ansonsten bitte ich darum, Platz zu nehmen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6107429 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Regelung der Sterbebegleitung |