06.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 134 / Tagesordnungspunkt 29

Manfred ZöllmerSPD - Änderung des Gesetzes über Bausparkassen

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und daraus Gelddarlehen für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen zu gewähren. – So definiert die BaFin das Geschäftsmodell von Bausparkassen. Zusammengefasst heißt das: ein paar Jahre sparen und dann einen günstigen Kredit fürs Haus bekommen. Dies basiert auf der Grundidee des kollektiven Bausparens. Liebe Kollegin Karawanskij, ich dachte, gerade die Linke könnte mit dem Begriff des Kollektivs einigermaßen vernünftig umgehen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Aber ich habe mich da getäuscht.

(Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Mit der Solidarität im Kollektiv! Ja, aber die Frage ist doch immer, welches Kollektiv Sie beschreiben! – Zuruf von der SPD: Die SPD kann es schon besser! – Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Oh, jetzt wird es spannend! – Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Die SPD hätte das besser tarnen können!)

Ihre Kritik habe ich da nicht verstanden.

Die Idee ist im Übrigen sehr alt. Sie stammt aus China und kam dort bereits im 3. Jahrhundert vor Christus vor. Die erste deutsche Bausparkasse für jedermann wurde durch Pastor von Bodelschwingh 1885 in Bielefeld gegründet

(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat Ihnen Ihr Team denn da aufgeschrieben? – Zuruf von der SPD: Bielefeld gibt es gar nicht!)

– im Übrigen ein untrügliches Anzeichen dafür, dass es Bielefeld doch gibt, lieber Herr Kollege.

(Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU)

Gesetzlich geregelt wurde das Thema in Deutschland 1973 durch das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung. Das Gesetz wurde dann 1991 novelliert, um den Weg in den europäischen Binnenmarkt zu ebnen. In Deutschland haben wir eine duale Struktur der Bausparkassen: die privaten Bausparkassen auf der einen Seite und die Landesbausparkassen in der Trägerschaft von Bundesländern und/oder Sparkassenorganisationen auf der anderen Seite.

Warum brauchen wir eigentlich ein neues Gesetz? Wenn Sie aktuell unter diesem Stichwort einen Blick in die Zeitungslandschaft werfen, dann stoßen Sie auf Meldungen wie – ich darf zitieren – „Der Niedergang der Bausparkassen“ – das war in der FAZ  – oder – Zitat – „Der verzweifelte Überlebenskampf der Bausparkassen“; das war in der Welt . Es gibt also offensichtlich ein Problem.

Ich darf einen Bankenprofessor zitieren:

Das Geschäftsmodell der Bausparkassen ist hochgradig gefährdet.

Er fährt fort:

Wenn die Niedrigzinsphase noch zwei, drei Jahre anhält, werden die ersten Bausparkassen in existenzielle Not geraten.

Sie seien die „Verlierer der Niedrigzinspolitik“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich ist das paradox. Denn gerade die Niedrigzinspolitik der EZB hat einen ungeahnten Immobilienboom ausgelöst. Die Flucht vieler Menschen in Betongold angesichts niedriger Zinsen hat auf der anderen Seite aber auch die Branche der Bausparkassen in eine Krise gestürzt; denn die vor einigen Jahren abgeschlossenen und angesparten Verträge sind nun nicht mehr attraktiv. Ein Immobiliendarlehen von einer Bank ist heute häufig zu viel günstigeren Zinsen zu bekommen.

In der Vergangenheit wurden von den Bausparkassen ganz ordentliche Zinsversprechungen gemacht, um für Anleger entsprechend attraktiv zu sein, sodass viele Kunden heute ihr angespartes Geld lieber für ordentliche Zinsen bei der Bausparkasse parken und dies als lukrative Geldanlage sehen, während sie sich den Kredit am Markt besorgen. Das heißt, die Bausparkassen werden von ihren Kunden ein bisschen in den Schwitzkasten genommen. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, das eine und das andere neu zu justieren.

Wir wollen auf die Herausforderungen der Niedrigzinsphase reagieren und das bewährte System der Bausparkassen mit ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung als Spezialinstitute stärken; denn wir wollen und müssen den Wohnungsbau in Deutschland fördern.

Ich sage aber noch einmal ganz ausdrücklich, dass von diesen Regelungen, die wir anstreben, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht betroffen sein werden. Ihre Rechtsstellung bleibt unverändert. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Botschaft.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Im Wesentlichen geht es darum, die Bausparkassen von einigen gesetzlichen Fesseln zu befreien und ihnen die Möglichkeit zu geben, auch in einer Niedrigzinsphase wirtschaftlich attraktiv zu bleiben, ohne dass wir die Risiken im gesamten Finanzsystem damit erhöhen.

Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens werden wir deshalb die Frage prüfen müssen, ob wir eine Erhöhung der Beleihungsgrenze über 80 Prozent hinaus zulassen wollen. Bisher dürfen Bausparkassen Darlehen nur bis zu dieser Grenze vergeben. Aufgrund der von den Bausparkassen vorzunehmenden Abschläge bei der Beleihungswertermittlung ergibt sich bei einer Beleihungsgrenze von 80 Prozent regelmäßig nur ein Anteil von ungefähr 75 Prozent des Verkehrswerts, der von den Bausparkassen ohne Zusatzsicherheiten finanziert werden kann.

Dies überfordert häufig gerade junge Familien finanziell und benachteiligt die Bausparkassen im Wettbewerb. Wir werden deshalb prüfen, ob eine Erhöhung der Beleihungsgrenze mit dem Ziel einer stabilitätsgerechten Ausgestaltung der Finanzmärkte vereinbar ist.

Durch die Niedrigzinsen können Bausparkassen bei vorgegebener konservativer Anlagestrategie nur geringe Margen erzielen. Deshalb werden wir prüfen, wie stark wir die Geldanlagemöglichkeiten erweitern können, um die Ertragslage zu verbessern.

Liebe Frau Karawanskij, es geht dabei natürlich nicht um eine Lizenz zum Zocken mit den Kundengeldern,

(Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Das sagen Sie immer!)

sondern um eine sachgerechte und beschränkte Erweiterung der Anlagemöglichkeiten der Bauspargelder in den Bereichen „Aktien“ und „Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen“ – und das in einem sehr begrenzten Maße. Dass Sie Staatsanleihen nicht für total sicher erklären können, wissen wir aufgrund dessen, was in den vergangenen Jahren passiert ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Besser VW-Aktien!)

– Das wird man sehen.

Daneben gibt es eine Reihe weiterer Punkte, denen wir unsere besondere Aufmerksamkeit widmen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Bausparkassen stärken. Bausparen soll auch zukünftig für Verbraucher attraktiv bleiben. Für sie ändert sich nichts. Die bestehende Rechtsgrundlage bleibt erhalten. Es geht uns um eine sinnvolle Neujustierung einiger gesetzlicher Rahmenbedingungen, damit die Bausparkassen auch in einer Niedrigzinsphase ihre Aufgaben erfüllen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Wort hat der Kollege Dr. Gerhard Schick für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6107813
Wahlperiode 18
Sitzung 134
Tagesordnungspunkt Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
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