Gerhard SchickDIE GRÜNEN - Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die gerade vorgetragene Definition, was eine Bausparkasse macht, ist historisch richtig. Wenn man sich aber anschaut, was Bausparkassen heute machen, dann sieht man: Es gibt dazu einen großen Unterschied. Die alte Idee ist: Erst wird der Bausparvertrag angespart, dann gibt es die Zuteilung, und danach habe ich die Möglichkeit, meine Immobilie über einen Kredit zu finanzieren. In beiden Phasen, sowohl beim Ansparen als auch beim Kredit, habe ich ein niedriges Zinsniveau. Eine gute Idee.
Tatsache ist aber, dass heute die Bausparkassen – das zeigt ein Blick auf die Bilanz des Bausparkassensektors in Deutschland – zu über drei Vierteln gar nicht mehr dieses Geschäft betreiben, sondern in den letzten Jahren – man muss sogar sagen: Jahrzehnten – der Anteil dieses traditionellen Geschäftes kontinuierlich nach unten gegangen ist, und zwar nicht erst, seitdem die Zinsen aufgrund der Finanzkrise so niedrig sind, sondern schon seit den 90er-Jahren. Damals war das Verhältnis noch umgekehrt. Damals machte der Anteil des traditionellen Geschäfts drei Viertel aus. Das ist heute nicht mehr der Fall.
An diese Stelle sind sogenannte Koppelungsgeschäfte getreten. Das besagt, dass man eine Immobilienfinanzierung mit einem Bausparvertrag koppelt, der gleichzeitig angespart wird. Dabei muss man massive Zweifel haben, ob dieses Modell für den Kunden eine günstige Lösung ist. Warum haben sich denn die Bausparkassen über Jahre hinweg dagegen gewehrt, dass man für das Koppelprodukt gemeinsam den Effektivzins ausweisen muss? Der Grund war, dass dadurch ein Vergleich möglich gewesen wäre und deutlich geworden wäre, dass dieses Modell für den Verbraucher häufig nicht die günstigste Lösung ist.
Jetzt liegt uns ein Gesetzentwurf vor, in dem zu dieser Fehlentwicklung überhaupt nichts steht. Das kann natürlich überhaupt nicht überzeugen. Außerdem muss man sehen, dass die Finanzaufsicht sogar die Grundlage dafür gelegt hat. Es ist so, dass die Finanzaufsicht 2002 diese Ausweitung nichttraditioneller Geschäfte ermöglicht hat. Auch davor, 1990, gab es mit dem Bausparkassengesetz eine Ausweitung dieser Möglichkeiten. Das hat insgesamt nicht dazu geführt, das traditionelle Bausparen zu stärken, sondern das hat unseres Erachtens zu einer Fehlentwicklung geführt.
Diese Entwicklung im Gesetz fortzuschreiben und zu sagen: „Wir weiten die Möglichkeiten noch mehr aus“, heißt, dass Sie das Spezialitätsprinzip, das besagt, dass Bausparkassen etwas anderes sind als Banken, noch weiter aufweichen. Ich glaube, wir müssen uns intensiv ansehen, ob das der richtige Weg ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Es ist eine Frage, ob es wirklich sinnvoll und notwendig ist, dass Bausparkassen jetzt auch Pfandbriefe kaufen können. Welche Bausparkasse will das überhaupt? Welche Bausparkasse kann das brauchen? Dann gehen Sie an den Fonds zur bauspartechnischen Absicherung heran: Er soll dazu beitragen, in der Niedrigzinsphase die Erträge zu stabilisieren. Allerdings hat er nur ein Volumen von 1,4 Prozent des gesamten Bausparguthabens in Deutschland. Ich halte die Hoffnung, dass man damit eine Stabilisierung erreichen könnte, für ziemlich wackelig und nicht überzeugend.
Vor allem wollen wir sicherstellen, dass dieser Fehlentwicklung, dass Kunden häufig Angebote bekommen, die aus einem eigentlich guten Sektor stammen, aber angesichts dessen, wie es heute läuft, keine gute Lösung sind, entgegengetreten wird und die Kunden somit wieder gute Angebote erhalten. Zum einen müssen wir Transparenz schaffen, sodass die Kunden die Produkte vergleichen können. Zum anderen müssen wir fragen: Wie können wir der Fehlentwicklung der letzten Jahre mit diesem Gesetz begegnen, anstatt einfach die Fehlentwicklungen fortzuschreiben und die Möglichkeiten der Bausparkassen auszuweiten?
Im Endeffekt machen Sie Folgendes: Aus der heutigen Problemlage verschieben Sie die Risiken in die Zukunft. Es wird zusätzliche Risiken auf die Bilanz der Bausparkassen geben. Dann werden wir uns in einigen Jahren mit weiteren Fehlentwicklungen beschäftigen müssen. Dieser Ansatz kann nicht überzeugen.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Für die CDU/CSU-Fraktion hat der Kollege Alexander Radwan das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6107828 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 134 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Gesetzes über Bausparkassen |