13.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 137 / Tagesordnungspunkt 27

Erwin RüddelCDU/CSU - Stärkung der pflegerischen Versorgung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Bemerkung kann ich mir nicht ganz verkneifen, weil eben der Begriff „Bürgerversicherung“ gefallen ist:

(Mechthild Rawert [SPD]: Der fällt ja häufiger!)

Ich glaube, bevor dieses Haus eine Bürgerversicherung verabschiedet, wird eine CDU-geführte Regierung das Pflegestärkungsgesetz VII verabschieden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Oder auch nicht!)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass die vielen Diskussionen mit meiner Kollegin von den Grünen, Elisabeth Scharfenberg, dazu geführt haben, dass ihre vielen Zweifel, die zu Beginn bestanden, heute weitestgehend verschwunden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU – Elisabeth ­Scharfenberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat meine Rede aber nicht hergegeben, dass die Zweifel verschwunden sind!)

Ich denke, das Gesetz wird in der Praxis entsprechend Wirkung zeigen, sodass auch die letzten Zweifel verschwinden werden.

Zehn Monate nachdem wir das erste Pflegestärkungsgesetz verabschiedet haben, kommt jetzt schon die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Wir schließen eine Gerechtigkeitslücke, indem wir die Demenzkranken den somatisch Erkrankten in der Pflegeversicherung gleichstellen und im Ergebnis über 5 Milliarden Euro für Demenzkranke aktivieren. Ich denke, das ist ein großer Wurf. Für bereits jetzt Pflegebedürftige gibt es einen Bestandsschutz, sodass sich niemand Sorgen darüber machen muss, dass er durch diese Reform schlechtergestellt wird.

(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Zudem verbessern wir bereits in diesem Gesetzentwurf die Situation von pflegenden Angehörigen und stärken die Pflegeberatung sowie die Qualität und Transparenz bei den Pflegeangeboten. Die Koalition hat zu Beginn der Legislaturperiode mehr Qualität, mehr Geld, mehr Betreuung und mehr Hände für gute Pflege in unserem Land versprochen, und wir haben Wort gehalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zeigt sich auch am Bürokratieabbau, in der Neugestaltung des Pflege-TÜVs, in den neuen gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung der Medikamentensicherheit sowie in dem in der letzten Woche verabschiedeten Palliativ- und Hospizgesetz.

Wir müssen sicherstellen, dass zukünftige zusätzliche Leistungen auch am Bett ankommen. Hier darf es keine Tricksereien geben. Das sage ich auch gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden, die mit Blick auf den Bürokratieabbau in der Pflege bekanntlich gewisse Begehrlichkeiten entwickelt hatten. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Dividende aus dem Bürokratieabbau den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege zusteht

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist erbärmlich wenig! Das ist zu wenig!)

und auf diese Weise dort ankommt, wo sie hingehört, und zwar bei den pflegebedürftigen Menschen in unserem Land. Die gewonnene Zeit ist nicht zur Konsolidierung kommunaler Haushalte gedacht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ebenso deutlich sage ich mit Blick auf die Pflege-WGs: Wir werden aufpassen, dass das System nicht von professionellen Anbietern in einer Weise ausgenutzt wird, die nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Wir wollen keine Geschäftemacherei, sondern gute Betreuung und Pflege. Deshalb stellen wir sicher, dass der MDK entsprechende Prüfungsvollmachten erhält.

Dieses Pflegestärkungsgesetz II bringt bereits einen erweiterten Beratungsauftrag für die Kassen. 2016 werden wir mit dem Pflegestärkungsgesetz III den Kommunen zusätzliche Beratungsaufgaben übertragen, wie es in der Bund-Länder-Kommission vereinbart worden ist. Die zusätzlichen Angebote der Kommunen – ich denke hier an die Vernetzung mit Seniorenbeiräten, Mehrgenerationenhäusern oder Pflegestützpunkten – werden eine aufsuchende und umfassende Beratung für Pflegebedürftige und deren Familien bieten können, sodass in jedem einzelnen Fall ein individuelles Paket geschnürt werden kann, das optimal auf die Bedürfnisse der zu Pflegenden zugeschnitten ist.

Zudem müssen wir noch bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln aktiv werden. Unsere Pflegebedürftigen haben ein Anrecht auf eine anständige Versorgung. Wir werden es nicht hinnehmen, wenn an der Qualität von Windeln oder Rollstühlen gespart werden soll. Wir mobilisieren für die Altenpflege zusätzlich 7 Milliarden Euro. Da kann nicht an anderer Stelle an den Windeln gespart werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb müssen wir dafür sorgen, die erforderlichen Qualitätsstandards sicherzustellen. Damit werden wir das, was ich die Runderneuerung der Pflege nenne, feinjustieren müssen und dann abschließen.

Meine Damen und Herren, diese Koalition schafft grundlegende und umfassende Verbesserungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte in Deutschland. Ich danke ganz besonders dem Minister, der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach und dem Pflegebevollmächtigten, dass sie diese Reform vorbereitet haben, und bitte sie, diesen Dank an das Haus weiterzugeben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nächste Rednerin ist die Kollegin Mechthild Rawert für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6146564
Wahlperiode 18
Sitzung 137
Tagesordnungspunkt Stärkung der pflegerischen Versorgung
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