Norbert Lammert - Stärkung der pflegerischen Versorgung
Frau Kollegin Baehrens, das war eine Demonstration dafür, wofür diese Bestimmung der Geschäftsordnung nicht gedacht ist.
Sie wird ganz sicher die Neigung der jeweils amtierenden Präsidenten, Erklärungen zu Abstimmungen überhaupt, schon gar vor der Abstimmung zuzulassen, weiter reduzieren; denn im Ergebnis führt das zu einer Verlängerung der Redezeiten einer Fraktion, die angesichts der Proportionen, die wir hier haben, von den Oppositionsfraktionen als nicht besonders freundlich empfunden werden kann.
Wir führen jetzt aber keine Geschäftsordnungsdebatte. Das wird gegebenenfalls noch einmal im Ältestenrat aufgegriffen. Aber noch einmal: Der Zweck einer solchen Erklärung zur Abstimmung ist, gegebenenfalls deutlich zu machen, warum man, aus welchen Gründen auch immer, die Schlussfolgerung nicht teilen will, die im Übrigen die Kolleginnen und Kollegen der eigenen Fraktion zur Zustimmung oder Ablehnung eines Gesetzentwurfes veranlassen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 18/6688, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/5926 und 18/6182 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung
– bei Enthaltung der Grünen und Gegenstimmen sowie einigen Enthaltungen der Fraktion Die Linke – angenommen, was im Übrigen für die Feststellung der Mehrheitsverhältnisse nicht notwendigerweise vorgetragen werden muss. Wenn das aber den Frieden fürs Wochenende fördert,
will ich dem natürlich nicht im Wege stehen. Außerdem lässt sich das in der dritten Beratung – und darauf kommt es ja an – förmlich festhalten.
Wir kommen zur
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und einigen Enthaltungen seitens der Linken gegen die Stimmen der übrigen Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/6692. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir setzen die Abstimmungen zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses auf der Drucksache 18/6688 unter dem Tagesordnungspunkt 27 b fort. Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Antrages der Fraktion Die Linke auf der Drucksache 18/5110 mit dem Titel „Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in der Pflege – Solidarische Pflegeversicherung einführen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Beschlussempfehlung gegen die Stimmen der Antragsteller angenommen.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 18/6066 mit dem Titel „Gute Pflege braucht sichere und zukunftsfeste Rahmenbedingungen“. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Wer stimmt dagegen? – Dann ist auch diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6146642 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 137 |
Tagesordnungspunkt | Stärkung der pflegerischen Versorgung |