André HahnDIE LINKE - Bekämpfung von Doping im Sport
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Gienger, Sie haben gesagt, die Dinge, die in unserem Antrag stehen, seien überholt, und haben zwei Punkte genannt, die so nicht korrekt sind.
Zum einen haben Sie auf den Ombudsmann verwiesen, der angeblich unabhängig sei. Ich habe vorhin in meiner Rede darauf hingewiesen, dass er der Nationalen Anti Doping Agentur zugeordnet ist, der Behörde, die Doping verfolgt, die Dopingsünder bestraft, die aus Sicht der Betroffenen keine unabhängige Stelle ist. Wir brauchen einen Anlaufpunkt, der die Dopingverfolgung vornimmt, der sich aber nicht im Zusammenhang mit dieser Organisation befindet. Das ist nicht geregelt und demzufolge nicht korrekt.
Zum anderen haben Sie gesagt, dass die Approbation aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften schon jetzt entzogen werden kann. Ich möchte Sie fragen: Wie oft ist das in Deutschland wegen Doping passiert? Können Sie einmal darstellen, wo das bislang stattgefunden hat?
Es gibt andere Punkte, zu denen Sie gar nichts gesagt haben, die aber auch in unserem Antrag stehen. Die Kennzeichnung von Arzneimitteln, in denen Dopingstoffe enthalten sind, ist nicht geregelt. Die Frage des Schutzes von Whistleblowern ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht geregelt. Das zeigt, dass unser Antrag Forderungen enthält, die deutlich über das hinausgehen, was im Gesetzentwurf steht. Deshalb ist der Antrag nicht überholt, sondern höchst aktuell.
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Kollege Gienger, möchten Sie darauf antworten? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann haben Sie das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6148648 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 137 |
Tagesordnungspunkt | Bekämpfung von Doping im Sport |