13.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 137 / Tagesordnungspunkt 28

Eberhard GiengerCDU/CSU - Bekämpfung von Doping im Sport

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Schönen Dank. – Herr Präsident! Lieber Kollege André Hahn, ich bleibe beim „du“, auch wenn du mich mit „Sie“ angesprochen hast.

Die Prävention durch die NADA und die Verbände wird vorgenommen. Die NADA unterstützt die Sportler und die Verbände und ist nicht nur dafür da, zu kontrollieren. Sie ist eine Hilfestellung für die Sportler.

Noch eines: Die NADA sperrt die Sportler nicht, sondern das machen die Verbände. Vor diesem Hintergrund kann man das nicht ohne Weiteres stehen lassen.

Zur zweiten Frage, dem Entzug der Approbation. Dies ist in § 3 Absatz 1 Nummer 2 der Bundesärzteordnung geregelt. Hierfür sind die Landesbehörden zuständig.

(Dr. André Hahn [DIE LINKE]: Aber nicht bei Doping!)

– Wenn ein Arzt Doping unterstützt, dann kann ihm die Approbation entzogen werden. Daran führt kein Weg vorbei.

Schließlich gebe ich zu: Wir können, was das Gesetz angeht, durchaus noch einige Themen mit aufnehmen, beispielsweise die Kennzeichnungspflicht bei Arzneimitteln. Dafür haben wir aber auch einen Evaluierungsparagrafen. Nach spätestens fünf Jahren wird das durchgezogen. Wenn dann bessere Erkenntnisse vorliegen, wie beispielsweise zur Kennzeichnung von Arzneimitteln, dann kann es durchaus umgesetzt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Schluss jetzt!)

Jetzt hat zum Abschluss dieser Aussprache der Kollege Reinhard Grindel für die CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU )


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6148649
Wahlperiode 18
Sitzung 137
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Doping im Sport
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