13.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 137 / Tagesordnungspunkt 29

Katharina DrögeDIE GRÜNEN - CETA-Abkommen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist noch nicht lange her, dass wir hier im Bundestag über das Freihandelsabkommen TTIP mit den USA diskutiert haben. Heute geht es um das Freihandelsabkommen CETA mit Kanada. Aus unserer Sicht ist es auch dringend erforderlich, dass der Bundestag über dieses Freihandelsabkommen ausführlich und detailliert diskutiert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ich möchte Ihnen auch erklären, warum das aus unserer Sicht so notwendig ist.

Der CETA-Vertragstext liegt mittlerweile schon über ein Jahr vor. Im August letzten Jahres hat die Bundesregierung uns das ausverhandelte Dokument zugeschickt. Seitdem ist nur eines klar, nämlich dass nichts klar ist. Weder wann, weder wo noch was beschlossen wird, ist bislang klar. Und dazu tragen Sie als Regierung maßgeblich bei.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

So behauptet beispielsweise die Bundesregierung, in Person des Bundesministers Sigmar Gabriel, dass CETA nachverhandelt werden könne. Er hat auch auf meine schriftliche Frage eine Reihe von Punkten genannt, die die Bundesregierung gerne in diesem Abkommen noch nachverhandeln möchte. Er nennt das nicht Nachverhandlung; denn das könnte problematisch sein. Er nennt das Präzisierung von Rechtsbegriffen, nennt uns dann aber erhebliche Dinge, die im Rahmen dieser Präzisierung von Rechtsbegriffen noch nachverhandelt werden sollen. Immerhin sagt er jedoch, dass er am Vertrag noch etwas ändern möchte.

Gleichzeitig sagt aber die EU-Kommissarin, die für dieses Thema zuständig ist, dass der Deal closed ist, das heißt, dass am Abkommen nichts mehr geändert werden kann. In dieser Unsicherheit befinden wir uns jetzt als Bundestag. Und ich finde, es ist relevant, darüber einmal zu diskutieren. Denn wenn Herr Gabriel recht haben sollte – wir würden ihn ja darin unterstützen, dass das Abkommen noch einmal aufgemacht werden sollte, um entscheidende Punkte zu verbessern –, dann wäre es aber auch sinnvoll, dass wir hier im Bundestag im Rahmen dieser Nachverhandlungen beteiligt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Aus meiner Sicht geht es nicht, dass sich ein Bundeswirtschaftsminister allein so ein paar Punkte ausdenkt, die er im Rahmen dieses Abkommens bis Dezember oder Januar – wir wissen ja noch nicht einmal, wie lange diese Rechtsförmlichkeitsprüfung noch dauern wird – in Brüssel noch irgendwie unterschummeln will, und wir danach das fertige Ding dann nur noch zur Abstimmung bzw. zum Abnicken vorgelegt bekommen. Da können wir als Parlament kein einziges Wort mehr am Vertragstext ändern. Wir können dann nur noch Ja oder Nein sagen. Das ist ein Problem. Deswegen zielt unser Antrag darauf ab, dass wir als Bundestag beteiligt werden, falls denn Nachverhandlungen möglich sind.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die zweite Konfusion betrifft den Inhalt des Vertrags­textes. Um die Schiedsgerichte haben wir hier schon hart gerungen. Sie kennen unsere Position. Wir kennen mittlerweile die Position von Frau Malmström, wissen aber auch, dass sie diese Positionen in CETA nicht mehr verhandeln wird. Ein weiteres unklares Element in diesem Abkommen ist aber die Beteiligung der Parlamente, wenn der Vertragstext einmal abgeschlossen ist.

Laut CETA ist ja ein sogenannter Hauptausschuss vorgesehen, der die Kompetenz haben wird, in Rückkopplung mit dem Europäischen Rat die Anhänge und Protokolle des Vertragstexts zu ändern. Wir haben die Bundesregierung gefragt: Wie bewerten Sie das? Daraufhin bekamen wir erst die Antwort: Dieser Hauptausschuss kann auf keinen Fall eigenmächtig, ohne Beteiligung des Parlamentes, den Vertragstext verändern. – Dann haben wir noch einmal nachgefragt, haben auf Textstellen in einem Gutachten verwiesen, haben auch auf Textstellen in den europäischen Verträgen verwiesen und gesagt: Wenn man diese Textstellen zugrunde legt, dann ist doch nicht rechtssicher geklärt, dass das Europäische Parlament auch beteiligt werden muss.

Es gab einen ziemlich langen Schriftwechsel zwischen uns, also zwischen Frau Haßelmann und der Bundesregierung. Und irgendwann – genau gesagt, war es gestern – hat Herr Machnig dann zugegeben: Ja, es stimmt. In den Verträgen steht tatsächlich, dass es die Möglichkeit gibt, ein sogenanntes schnelles Verfahren durchzuführen, bei dem das Europäische Parlament nicht beteiligt ist.

Das ist keine Art des Umgangs mit dem Parlament. Wir haben zigmal nachfragen müssen, um eine relevante Frage zu klären, nämlich die demokratische Beteiligung von Parlamenten. Die Bundesregierung hatte es entweder nicht auf dem Schirm oder wollte uns täuschen. Beides finde ich relevant. Beides finde ich schlimm. Und zu beidem sage ich: So geht man mit einem Abkommen, das relevante Auswirkungen haben wird, nicht um. Deswegen fordere ich Sie alle auf: Stellen wir uns alle endlich vernünftig der Debatte. Wir haben einen langen Antrag mit vielen inhaltlichen Punkten geschrieben.

Frau Kollegin Dröge, darf ich Sie an die vereinbarte Redezeit erinnern?

Genau. – Leider kann ich

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Nicht noch schneller reden!)

den ganzen Inhalt meines Antrags in drei Minuten nicht mehr darstellen. Aber meine Kollegin, Frau Höhn, ist gleich auch noch dran. Sie wird Ihnen dazu noch viele gute Dinge sagen. Deswegen belasse ich es erst einmal bei diesen Punkten

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Zum Glück!)

und wünsche mir, dass Sie auch mit uns endlich in die inhaltliche Debatte einsteigen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Für die CDU/CSU hat das Wort der Kollege Mark Hauptmann.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6148682
Wahlperiode 18
Sitzung 137
Tagesordnungspunkt CETA-Abkommen
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