13.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 137 / Tagesordnungspunkt 31

Edgar FrankeSPD - Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen beraten können. Ich freue mich auch deshalb sehr, weil sich gerade die Gesundheitspolitiker der SPD seit sechs Jahren für ein handwerklich gutes Gesetz starkgemacht haben. Herr Staatssekretär, dieses Gesetz ist handwerklich wirklich gut gemacht.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

2010, als wir den ersten Antrag der SPD mit dem damals programmatischen Titel „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ beraten haben – Frau Maria Klein-Schmeink kann sich noch erinnern –,

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

waren die anderen Fraktionen, auch Ihre, durchaus kritisch. Aber wir haben gesagt: Es kann nicht sein, dass ein Arzt aufgrund finanzieller Zuwendungen bestimmte Medikamente verschreibt, ohne dass dies Folgen hat. Ich glaube, das war richtig. Gerade bei Krebsbehandlungen, dann, wenn es um Leben und Tod geht, dürfen keine Medikamente aufgrund von Schmiergeldzahlungen verschrieben werden – Medikamente, die vielleicht sogar schlechter wirken und teurer sind.

Wir haben damals gesagt: Der Patient muss immer sicher sein, dass nur medizinische und nicht monetäre Gründe für eine Therapie maßgebend sind. Ich glaube, das ist wichtig und richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Unser Antrag wurde damals mit der Begründung abgelehnt – beispielsweise auch von den Grünen –,

(Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/CSU]: Aha! So, so!)

dass keine Regelungslücke bestehe. Der Bundesgerichtshof hat aber damals der SPD recht gegeben und hat den Gesetzgeber damals sogar unter Bezugnahme auf unseren Antrag, den Antrag der SPD, aufgefordert, tätig zu werden. Die organisierte Ärzteschaft – ich sehe gerade Herrn Henke –, zumindest die Bundesärztekammer, auch Herr Montgomery, hat sich der Argumentation der SPD angeschlossen. Daran sieht man schon: Wir haben recht gehabt.

(Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetzentwurf schaffen wir ein relatives Antragsdelikt. Das heißt, ohne Strafantrag oder ohne besonderes öffentliches Interesse kann ein noch so übereifriger Staatsanwalt – auch ein Staatsanwalt aus Hannover – nicht allein loslegen. Die Leistungsträger haben da ein bisschen Angst; aber ich glaube, ihre Angst ist unbegründet.

Dr. Luczak hat es schon gesagt: Zusammenarbeit auf sozialrechtlicher Grundlage oder auch Bonuszahlungen sind nicht von den strafrechtlichen Vorschriften des § 299 StGB erfasst. Auch weil die Krankenkassen dabei sind, geschieht das ja nicht im Verborgenen. Im Übrigen – das haben Sie gesagt – müsste ja eine Unrechtsvereinbarung vorliegen, das heißt eine Verknüpfung von Vorteil und Gegenleistung. Deswegen brauchen die Leistungsträger, von denen mich viele angerufen haben, keine Angst zu haben. Weil ohne Unrechtsvereinbarung nichts passiert, ist diese Angst vollkommen unbegründet. Auch deswegen ist dies ein guter Gesetzentwurf, Herr Staatssekretär.

Im Zuge der Diskussionen – auch das wurde angesprochen – hat sich der eine oder andere Leistungsträger an uns gewandt. Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmachermeister oder Augenoptiker haben gesagt, dass es manchmal üblich sein soll, dass es manchmal günstig ist, ein bisschen nachzuhelfen, damit Patienten zu ihnen kommen, dass man die Ärzte diesbezüglich ein bisschen betreuen muss. Auch das war zwar berufsrechtlich zu sanktionieren, hatte aber keine Folgen. Auch deshalb ist es wichtig, dass wir eine klare strafrechtliche Norm haben.

Zum Schluss will ich noch etwas zu der Kritik sagen, es gebe ein Sonderstrafrecht für Ärzte, für bestimmte Berufsverbände. Das wurde immer wieder gesagt. Aber auch korruptives Verhalten von Richtern ist mit Strafe bedroht, und keiner kommt wegen dieser Vorschrift auf die Idee, Juristen unter Generalverdacht zu stellen. Deswegen ist diese Argumentation absoluter Blödsinn; das muss ich hier wirklich einmal sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir schließen vielmehr – damit komme ich zum Schluss – eine Strafbarkeitslücke. Keine Berufsgruppe wird unter Generalverdacht gestellt, nicht Ärzte und auch nicht sonstige Leistungserbringer. Das ist ein guter Gesetzentwurf, auch wenn heute Freitag, der 13., ist; wir beraten ja heute nur. Es gewährleistet den Patientenschutz, stärkt das Vertrauen – auch das wurde gesagt – in die Unabhängigkeit heilberuflicher Entscheidungen und schützt vor allen Dingen den fairen Wettbewerb. Das ist – ich sage es noch einmal – ein guter Gesetzentwurf. Das haben wir 2010 schon gesagt.

(Beifall der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Wir hätten ihn vielleicht schon eher haben können. Wir hätten ihn vielleicht schon in der letzten Legislaturperiode haben können. Aber wenn man recht hat, hat man recht, und die SPD hatte dieses Mal wirklich recht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der CDU/CSU – Michaela Noll [CDU/CSU]: Das können wir auch!)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dietrich ­Monstadt von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU )


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6149412
Wahlperiode 18
Sitzung 137
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
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