13.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 137 / Tagesordnungspunkt 31

Dirk WieseSPD - Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist von immenser Wichtigkeit, dass Patienten vollstes Vertrauen in die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidungen haben. Patienten müssen sich auf ihren Arzt verlassen können. Manchmal ist es bei Ärzten wie bei uns Juristen: zwei Ärzte, drei Meinungen. Aber wichtig ist, dass diese interessenfrei und nicht beeinflusst sind. Es ist wichtig für das Vertrauensverhältnis, dass die Patientinnen und Patienten wissen, dass sie sich auf ihren Arzt verlassen können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dass das nicht immer der Fall ist, hat uns der bekannte BGH-Fall aus dem Jahr 2012 gezeigt; der eine oder andere das hier schon angeführt. Die Schlussfolgerungen daraus sind bekannt. Der BGH schloss eine Strafbarkeit aus, da es sich bei dem niedergelassenen Arzt nicht um einen Amtsträger im Sinne des StGB handelte, dies aber zwingende Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach geltendem Recht gewesen ist. Dieses höchstrichterliche Urteil, das eine bestehende Regelungslücke aufgezeigt hat, gehen wir jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf an.

In der letzten Legislaturperiode hatte das leider nicht funktioniert. Wir bessern jetzt an dieser Stelle nach. Bedauerlicherweise – der Staatssekretär hat es ausgeführt – war in der letzten Legislaturperiode nur geplant, eine Korruptionsbekämpfung im Sozialrecht, im SGB V, zu regeln, was dann aber nur für Kassenärzte gegolten hätte. Das kann nicht sein. Darum ist es jetzt richtig, dass die Regelung für sämtliche Ärzte gilt. Dies ist auch erst auf Drängen der Sozialdemokratischen Partei passiert. Mein ganz besonderer Dank gilt hier meinem Kollegen Edgar Franke.

Wir gehen jetzt die Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen an. Wir hatten diesen Punkt in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird die entsprechenden Regelungslücken schließen und – das ist mir besonders wichtig –: Dadurch wird die große Zahl der redlich handelnden Ärzte in unserem Land ebenfalls geschützt; denn es ist nicht so, dass die Mehrheit der Ärzte schwarze Schafe sind. Das ist nicht der Fall.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Es gibt allerdings eine Vielzahl von anderen Fällen von unlauteren Methoden im Gesundheitswesen. Es ist bekannt, dass im Pflegebereich bestimmte Produkte oft nur gekauft werden, weil die Hersteller Provision zahlen, oder dass manche Krankenhäuser für die Überweisung von Patienten sogenannte Kopfpauschalen an Ärzte auszahlen. Nach einer Studie der Universität Halle-Wittenberg werden diese Pauschalen sogar von nahezu fast jeder vierten Klinik gezahlt. Dieselbe Studie förderte übrigens auch zutage, dass zwei Drittel der nichtärztlichen Leistungserbringer, zum Beispiel Optiker oder Logopäden, niedergelassenen Ärzten gelegentlich oder häufig wirtschaftliche Vorteile für Zuweisungen gewähren. Dies ist zu bedenken. Ich denke, in diesem Hohen Haus besteht mittlerweile Einigkeit, dass diesen unlauteren Verfahren unbedingt Einhalt geboten werden muss.

Was mich nach zwei Jahren Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag heute etwas skeptisch macht – vielleicht müssen wir uns alles noch einmal genauer anschauen –, ist, dass Frau Keul in einer rechtspolitischen Debatte zum ersten Mal nichts kritisiert hat. Aber vielleicht haben wir etwas übersehen, oder die Grünen freuen sich einmal, dass wir etwas Gutes vorgelegt haben.

(Zurufe von der CDU/CSU: Nicht provozieren! – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ist da etwas schiefgegangen? – Gegenruf der Abg. Michaela Noll [CDU/CSU]: Nein! Alles gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der gesamtwirtschaftliche Schaden durch Korruption im Gesundheitswesen ist immens. Die Schäden betragen über 10 Milliarden Euro. Ich glaube, mit diesem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas gehen wir einen richtigen Weg. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und auf die Anhörung.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6149474
Wahlperiode 18
Sitzung 137
Tagesordnungspunkt Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
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