Norbert Lammert - Haushaltsgesetz 2016
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Einzelplan 03
Bundesrat
Berichterstatter sind die Abgeordneten Ulrich Freese, Kerstin Radomski, Heidrun Bluhm und Tobias Lindner.
Über den Einzelplan 03 stimmen wir jetzt in der Ausschussfassung ab. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist auch der Einzelplan des Bundesrates einstimmig angenommen.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6206561 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 138 |
Tagesordnungspunkt | Haushaltsgesetz 2016 |
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Einzelplan
Einzelplan
In den Einzelplänen sind die Haushaltsmittel des Haushaltsplans veranschlagt. Dabei gilt grundsätzlich das Ministerialprinzip: Jedem Ressort ist ein Einzelplan zugewiesen. Für bestimmte Aufgabenbereiche wird das Realprinzip angewandt; so bildet etwa die Bundesschuld einen eigenen Einzelplan.
Einzelplan
Einzelplan
In den Einzelplänen sind die Haushaltsmittel des Haushaltsplans veranschlagt. Dabei gilt grundsätzlich das Ministerialprinzip: Jedem Ressort ist ein Einzelplan zugewiesen. Für bestimmte Aufgabenbereiche wird das Realprinzip angewandt; so bildet etwa die Bundesschuld einen eigenen Einzelplan.
Einzelplan
In den Einzelplänen sind die Haushaltsmittel des Haushaltsplans veranschlagt. Dabei gilt grundsätzlich das Ministerialprinzip: Jedem Ressort ist ein Einzelplan zugewiesen. Für bestimmte Aufgabenbereiche wird das Realprinzip angewandt; so bildet etwa die Bundesschuld einen eigenen Einzelplan.
Einzelplan
In den Einzelplänen sind die Haushaltsmittel des Haushaltsplans veranschlagt. Dabei gilt grundsätzlich das Ministerialprinzip: Jedem Ressort ist ein Einzelplan zugewiesen. Für bestimmte Aufgabenbereiche wird das Realprinzip angewandt; so bildet etwa die Bundesschuld einen eigenen Einzelplan.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen