24.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 138 / Tagesordnungspunkt I.7

Metin HakverdiSPD - Einzelpläne Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht

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Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Kollege Strobl, gleich zu Ihnen, und zwar durchaus freundschaftlich und kollegial. Wir wissen, dass ein Ort der Radikalisierung die Gefängnisse sind. Wir müssen sicherlich noch mehr tun, um straffällig gewordene junge Menschen zurückzugewinnen. Wir lassen aber die Länder dabei nicht allein; Ihr Punkt ist absolut richtig. Noch in dieser Woche wird es ein Treffen zwischen den Fachleuten innerhalb des Justizministeriums geben. Mir war es wert, das Ihnen noch mit auf den Weg zu geben. Sie haben vollkommen recht, dass wir das nicht allein dem Ländervollzug überlassen dürfen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zweite und dritte Lesung bietet traditionell eine gute Gelegenheit, den Menschen zu danken, die an diesem Haushaltsentwurf mitgearbeitet haben. Einige sind heute schon genannt worden. Ich schließe mich diesen Danksagungen an. Gestatten Sie es mir an dieser Stelle, mich noch einmal besonders bei Dennis Rohde zu bedanken. Vielen Dank, Dennis!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der Einzelplan 07, der Haushalt des Justizministeriums, stellt, gemessen an der Gesamtsumme aller Bundesministerien, den kleinsten Einzeletat dar. Von den insgesamt 316 Milliarden Euro entfällt weniger als 1 Milliarde Euro auf diese Position. Das macht die Aufgaben, die mit diesem Etat erledigt werden, nicht weniger wichtig. Auch in einem solch kleinen Etat kann man durchaus Schwerpunkte setzen. Ein Schwerpunkt ist der Verbraucherschutz. Zur Halbzeit dieser Legislaturperiode lassen Sie mich feststellen: Mit Heiko Maas haben wir endlich einen Minister, der die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich stärken will. Vielen Dank, Herr Minister!

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Die Mittel für den Verbraucherschutz steigen auf 35 Millionen Euro. Seit 2014 bedeutet das einen Anstieg von über 40 Prozent. Knapp die Hälfte der Mittel soll in die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher fließen. Die Komplexität der Rechtsverhältnisse, mit denen es die Menschen heute zu tun haben, hat deutlich zugenommen. Ich bin überzeugt, dass der Staat in der Pflicht ist, die Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Markt zu schützen. Wir haben mit den Marktwächtern für Digitales und Finanzen ein wichtiges und richtiges Instrument geschaffen. Das Informieren der Verbraucherinnen und Verbraucher ist ebenfalls sehr wichtig. Für diesen Bereich Geld auszugeben, ist gut angelegtes Geld. Der Ausbau des Verbraucherschutzes muss aber weitergehen. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Unterlassungsklagegesetzes stellt aus meiner Sicht einen wichtigen Baustein dar. Deshalb will ich meinen Appell an die Kolleginnen und Kollegen von der Union hier erneuern: Bitte geben Sie sich einen Ruck, damit wir in diesem Punkt endlich zu einem Gesetz kommen. – Ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben stellt aus meiner Sicht die Musterfeststellungsklage dar.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Oh ja, schön!)

Wir haben über diese bereits gesprochen. Wir freuen uns auf den Entwurf des Ministeriums.

(Beifall bei der SPD)

Der zweite Schwerpunkt, der in diesem Etat gesetzt wird, betrifft aus meiner Sicht die Stärkung des Rechtsstaates. Unsere höchsten Gerichte werden personell gestärkt. Am Bundesgerichtshof werden Stellen für zwei Ermittlungsrichter bzw. -richterinnen geschaffen. Ferner findet weiterer Personalaufwuchs bei der Bundesanwaltschaft statt. Wir stärken unsere Justizorgane für eine wirksame Bekämpfung der Gefahren, die vom islamistischen Terrorismus und von Rechtsradikalen ausgehen. Es ist der Rechtsstaat, der auch in Zukunft eine ausgewogene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit garantieren muss. Unsere Antwort auf die gewachsene Bedrohung durch Rechtsradikale und durch islamistischen Terrorismus muss deshalb lauten: mehr Rechtsstaat. Genau das tun wir, wenn wir unsere Gerichte und Ermittlungsapparate stärken.

Die Debatte über den Justizhaushalt ist aber auch eine gute Gelegenheit, um Anliegen hinsichtlich bevorstehender Gesetzesvorhaben anzusprechen. Mein persönliches Anliegen ist das Thema „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Es geht um die Forderung, dass bei gleicher Arbeit kein Lohnunterschied zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaft gemacht werden darf. Wir werden uns dieser Aufgabe stellen müssen. Es ist unmöglich, den Menschen in diesem Land zu erklären, warum der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht gelten soll.

(Beifall bei der SPD)

Wir werden hier gesetzlich handeln müssen, um Gerechtigkeit herzustellen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wettert nun gegen diese Absicht. Es finde ein Angriff auf die Tarifautonomie statt. Liebe BDA, warum sind Sie gegen dieses Prinzip? Warum sind Sie mit uns Sozialdemokraten nicht einer Meinung, dass dieser Zustand ungerecht ist und deshalb abgeschafft gehört?

Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir uns nichts vor: Der Verweis auf die Tarifautonomie wird von der BDA vorgeschoben, um an dieser ungerechten Praxis festzuhalten. All denen, die den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährdet sehen, sage ich: Unser Land ist zur wirtschaftlichen Prosperität nicht durch Leiharbeit gelangt.

(Beifall bei der SPD)

Das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ gilt derzeit ebenfalls nicht zwischen den Geschlechtern. Warum Frauen bei gleicher Arbeit und Leistung weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen, ist nicht erklärbar. Offensichtlich ist der Arbeitsmarkt nicht in der Lage, diese Ungerechtigkeit aus eigener Kraft zu beseitigen. Auch diese Ungerechtigkeit gehört abgeschafft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Letzter Redner zu diesem Geschäftsbereich ist der Kollege Michael Frieser, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6207980
Wahlperiode 18
Sitzung 138
Tagesordnungspunkt Einzelpläne Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht
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