24.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 138 / Tagesordnungspunkt I.7

Michael FrieserCDU/CSU - Einzelpläne Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht

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Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über einen Haushalt nach zwei Jahren ist immer eine Zwischenbilanz; Kollege Strobl hat darauf hingewiesen. Jetzt haben wir aber die Grenzen dieser Zwischenbilanz über die Rechtspolitik schon sehr weit ausgedehnt. Der letzte Beitrag, Herr Kollege, war schon sehr weit vom Justizhaushalt entfernt. Aber auch das gehört dazu; denn das zeigt die Tragkraft und die Auswirkungen, die von der Rechtspolitik ausgehen.

Wenn es schon sonst keiner in diesem Haus tut, dann machen wir es eben: Wir loben die Koalition dafür, was sie alles von ihrem Koalitionsvertrag abgearbeitet hat. Das kann sich – so möchte ich die Debatte abschließen – wirklich sehen lassen. Der Koalitionsvertrag ist ein interessantes Programm. Wir sind weit über das hinausgegangen, was sich manche Vorgängerregierungen auf ihr Panier geschrieben haben, und haben unser Programm trotzdem geschafft. Ich glaube, das kann sich wirklich sehen lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es wird Sie nicht wundern, dass auch ich mit dem Thema Terror anfangen muss. Wir haben es oftmals gehört: Wir haben unsere Hausaufgaben zumindest zum Teil erledigt. Wenn es um die Reisetätigkeit von Gefährdern geht, wenn es um die Frage der Höchstspeicherfristen geht, dann darf man allerdings auch darauf hinweisen, dass sich die Tauglichkeit unserer Instrumente beim Kampf gegen den Terror erst noch erweisen muss. Wir werden daran gemessen werden, ob sich diese einschneidenden Maßnahmen, die sich der Rechtsstaat nach langen Diskussionen regelrecht herauspresst, letztlich so abschleifen, dass sie ihren eigentlichen Zweck nicht mehr erreichen können.

Wir haben beim Thema der Terrorismusfinanzierung ein gutes Stück unserer Vorhaben erledigt. Wir hören allerdings, dass im Augenblick erst um die 5 000 Euro tatsächlich eingefroren worden sind. Auch hier geht es also darum, dass wir bei der Frage der Vermögensabschöpfung im Zusammenhang mit der Terrorismusfinanzierung ein gutes Stück weiterkommen.

Ja, als medienaffine Politiker haben wir gelernt, dass man bestimmte Aussagen mindestens fünfmal machen muss, damit sie überhaupt draußen ankommen. Deshalb sage ich: Sympathiewerbung ist und bleibt ein Dauerbrenner.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben uns ein bisschen um das Thema herumgemogelt. Jetzt kann ich als Bayer – ich bin zwar ein Franke, aber ein Bayer – mit Stolz sagen: Das Netzwerk gegen Salafismus, das ein Zusammenschluss vieler verschiedener Ressorts in Bayern ist, zeigt, dass es ganz wichtig ist, bei der Frage der Werbung und der Öffentlichkeitsarbeit anzufangen. Wir müssen deutlich machen: Wer Werbung für eine solche Art von Krieg und für Terror macht, der muss den Rechtsstaat spüren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ganz ehrlich, da ist mir keine Koalition zu fies. Wenn Anonymus tatsächlich der Meinung ist, diese Seiten lahmlegen zu können: Her damit; dann zeigt einmal, was ihr könnt. Vielleicht funktioniert das tatsächlich. Dadurch sollen ungewöhnliche Maßnahmen nicht außen vor gelassen werden können.

Ich sage auch: Wir in diesem Haus haben einen rechtsstaatlichen Auftrag zu erfüllen. Artikel 26 des Grundgesetzes gibt uns den Auftrag – brandaktuell, obwohl aus den Gründungstagen dieser Republik stammend –, denjenigen, der etwas unternimmt, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, denjenigen, der einen Angriffskrieg mit vorbereitet, mit Strafe zu bedrohen. Da hinken wir ein gutes Stück hinterher. Genau in diese Kerbe schlägt die Aussage: Wenn wir das friedliche Zusammenleben auf dieser Welt als wichtig erachten, dann müssen wir die, die dies von diesem Land aus gefährden, mit Strafe bedrohen.

Thema Asylverfahren – da will ich schon ein Lob loswerden –: Natürlich unterliegt dies eigentlich der Kompetenz des Innenressorts. Natürlich tun die Innenpolitiker alles, um in dieser Frage voranzukommen. Aber gerade die Rechtspolitik mit der Kreativität der Juristen ist aufgefordert, da Beihilfe zu leisten und tatsächlich deutlich zu machen, an welchen Stellen wir agieren müssen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das haben wir auch wirklich weidlich getan. Glaubwürdigkeit bei den Bürgern gewinnen wir nur dann, wenn wir deutlich machen, dass die Rechtspolitik geeignet ist, einen entscheidenden Beitrag zu leisten, wenn es um die Frage der Asylverfahrensvereinfachung und der Asylverfahrensbeschleunigung geht.

Der Stellenaufwuchs im Justizministerium ist dazu geeignet. Es reicht nicht, die Anzahl der Stellen im BAMF zu erhöhen. Wir haben es schon gehört: Es geht um die Richterstellen. Das Ganze geht hinunter bis in die Kommunen, wo die Anzahl der Stellen dieser He­rausforderung angepasst werden muss. Deswegen muss man deutlich sagen: Es ist gut und wichtig, dass in der Rechtspolitik findige, kreative Juristen am Werk sind, die hier ihren Beitrag leisten können.

Ich will noch zwei Themen kurz und sachlich ansprechen, bei denen sich der ursprüngliche und der jetzt vorliegende Haushaltsentwurf etwas unterscheiden.

Ganz wichtig ist uns das Thema Onlineverträge, gerade im Lichte – ich fasse es etwas zusammen – der Fortschreibung des europäischen Kaufrechtes. Ich wiederhole: Das ist ein ganz entscheidender Punkt. Wir wissen, dass wir beim Umgang mit digitalem Nachlass, beim Weiterkauf von Software wirklich einiges aufholen müssen. Wir wissen, dass unser im BGB und im AGB-Recht verankertes Regelwerk gerade in diesen Angelegenheiten nicht unbedingt passgenau ist. Wer eine CD-Sammlung weitergibt oder vererbt, hat keine Probleme. Aber beim Weiterverkauf oder bei der Weitergabe von Mediatheken wird es ganz besonders schwierig. Das passt nicht ganz zusammen. Da sind wir sicherlich aufgerufen, noch etwas zu ändern.

Ähnliches gilt beim Urheberrecht. Da geht es nicht nur um die Umsetzung der jetzigen Richtlinie, sondern auch darum, die Kreativität nicht zu ersticken, den Erfindergeist nicht abzutöten, ihn nicht der Marktmacht preiszugeben und dennoch den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft zu genügen. An der Bewältigung dieser Herausforderung arbeiten wir schon Jahre. Die Rechtspolitik muss beweisen, dass sie in der Lage ist, dem auch Folge zu leisten.

Insofern kann ich guten Gewissens sagen: Ja, die Arbeit dieser Koalition kann sich zur Halbzeit dieser Legislaturperiode sehen lassen. Der Haushalt des Justizministeriums, Herr Minister, und aller anderen Ressorts versetzt nicht nur in die Lage, eine leistungsfähige Justiz zu haben, sondern auch dazu, eine lösungsorientierte Rechtspolitik zu betreiben. Daher wäre es angebracht, dass nicht nur die Koalition, sondern auch andere in diesem Haus diesem Haushalt zustimmen. Aber ich gebe mich nicht der irrigen Annahme hin, dass das Abstimmungsverhalten durch diese Debatte wesentlich geändert wird. Zumindest die Koalition kann sehr stolz sein, und sie kann durchaus sagen, dass dieser Justizhaushalt auf jeden Fall in der Lage ist, für die nächsten beiden Jahre eine tragfähige Grundlage zu schaffen.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6207981
Wahlperiode 18
Sitzung 138
Tagesordnungspunkt Einzelpläne Justiz und Verbraucherschutz, Bundesverfassungsgericht
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