26.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 140 / Tagesordnungspunkt I.14

Hermann Gröhe - Einzelplan Gesundheit

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Dank an die Hauptberichterstatterin sowie an die Berichterstatter für gute und konstruktive Beratungen im Haushaltsausschuss, erlaube mir aber die Bemerkung an Sie, Frau Dr. Lötzsch: Ihre Beschreibung unseres Gesundheitssystems hatte mit der Realität nicht viel zu tun, und die Menschen in diesem Land wissen das.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Sie wissen, dass wie in nur ganz wenigen Ländern der Welt in unserem Land die Menschen komplexe, hochaufwändige Behandlungen bekommen, wenn sie sie brauchen, unabhängig von ihrem Einkommen. Das gibt es nur in ganz wenigen Ländern der Welt. Ihre Beschreibung einer angeblichen totalen Ungerechtigkeit hat mit der Realität nichts zu tun, und das wissen die Menschen in diesem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht nur den Haushältern, sondern auch den Gesundheitspolitikern der Koalition und der Fraktionen insgesamt danken. In den letzten Monaten haben wir zahlreiche umfangreiche Gesetzesvorhaben abgeschlossen. Ich nenne das Pflegestärkungsgesetz, die Krankenhausreform, das Versorgungsstärkungsgesetz, das Hospiz- und Palliativgesetz und das Präventionsgesetz. Wir stehen auch kurz vor der Verabschiedung des E-Health-Gesetzes. Dahinter steckt viel Arbeit, für die ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, aber auch den beteiligten Parlamentarierinnen und Parlamentariern aller Fraktionen danke. Wir haben viel miteinander geschafft.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

All diesen Projekten ist gemeinsam: Sie verbessern die Qualität der Versorgung in unserem Land, und sie entwickeln die Strukturen weiter im Hinblick auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung. Gerade ältere, chronisch oder mehrfach Erkrankte sind darauf angewiesen, dass das Zusammenwirken der unterschiedlichsten Gesundheitsberufe, von Ärztinnen und Ärzten der unterschiedlichen Fachdisziplinen, von ambulant bis stationär, bestmöglich funktioniert. Eine stärkere Vernetzung bei allen Leistungserbringern durchzusetzen: Das ist deswegen heute angezeigt.

Deshalb stärken wir im Versorgungsstärkungsgesetz Praxisnetzwerke und die sektorübergreifende Zusammenarbeit. Deswegen stärken wir im Hospiz- und Palliativgesetz die Zusammenarbeit zwischen Palliativmedizin und Altenpflege. Deshalb befördern wir mit der Krankenhausreform eine kluge Arbeitsteilung zwischen unterschiedlichen Kliniken, und deswegen fördern wir die Telemedizin als ein wichtiges Instrument zur besseren Koordination der Leistungsanbieter im Gesundheitswesen.

Es geht darum, Brücken statt Mauern zu bauen. Ich weiß, dass das mitunter Ängste auslöst. Die jüngste Polemik gegen die gesetzgeberische Vorgabe der engeren Zusammenarbeit der Notfallambulanzen in den Krankenhäusern mit den Notfallpraxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zeigt das. Ich weise diese Polemik ausdrücklich zurück. Uns geht es um ein faires Miteinander. Im Mittelpunkt muss aber das Wohl der Patientinnen und Patienten und nicht der Kampf um Vergütungsanteile stehen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir wissen, dass es Verbesserungen nicht zum Nulltarif gibt. Deswegen ist nicht zuletzt der Kraftakt, mit dem wir die Pflege in unserem Land verbessern, mit einer Beitragssatzanhebung von insgesamt 0,5 Prozentpunkten, paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzubringen, verbunden. Wir wissen aus allen Umfragen, dass die Bevölkerung in diesem Land die Verbesserungen für notwendig hält und die dafür erforderliche Beitragssatzerhöhung akzeptiert. Dies ist ein starkes Zeichen der Solidarität in unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen, meine Herren, wir gehen den Weg entschlossen voran. Kollegin Schwesig und ich arbeiten unter Hochdruck am Pflegeberufsgesetz, also an der Modernisierung der Ausbildung in der Pflege. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III werden wir die Zusammenarbeit zwischen kommunaler Altenhilfe und den Leistungen der Pflegeversicherung verbessern.

Karl-Josef Laumann treibt die Verbesserungen beim Pflege-TÜV wie auch bei der Entbürokratisierung in der Pflegedokumentation voran. Herzlichen Dank für diese Arbeit!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,2 Prozentpunkte hat zu öffentlichen Diskussionen geführt. Das ist so. Aber ich erlaube mir den Hinweis: Wir reden über eine Erhöhung, die bei einem Bruttoeinkommen von 3 000 Euro im Monat 6 Euro im Monat ausmacht. Eine halbe Kinokarte für die Beteiligung an Spitzenmedizin!

(Widerspruch bei der LINKEN)

Für Alarmismus ist da wahrlich kein Raum.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass es erhebliche Unterschiede in den Beiträgen einzelner Kassen gibt und die gesetzliche Krankenversicherung und der Gesundheitsfonds noch immer über Reserven von deutlich über 20 Milliarden Euro verfügen.

Schließlich bestreitet niemand, dass die Schritte, die wir gegangen sind – mehr Pflege in den Krankenhausstationen, bessere Stärkung der Hospiz- und Palliativmedizin und Verbesserungen bei der Hygiene in den Krankenhäusern –, erstens sinnvoll und zweitens im Interesse der Versicherten in unserem Land sind.

Bei den Leistungsverbesserungen haben wir aber neben der Lebensqualität der einzelne Patientin und des einzelnen Patienten immer die nachhaltige Finanzierbarkeit unseres solidarischen Gesundheitswesens im Blick. Deswegen sind beispielsweise Schritte wie ein klares Bekenntnis „Reha vor Pflege“, eine bessere sektorenübergreifende Zusammenarbeit und eine Krankenhausreform, die auf intelligente Arbeitsteilung setzt, immer sowohl eine Verbesserung für die betroffenen Patientinnen und Patienten als auch eine Stärkung der Wirtschaftlichkeit unseres solidarischen Gesundheitswesens.

Das gilt in besonderer Weise für das Präventionsgesetz, das am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten wird. Auch hier geht es darum, Lebensqualität zu sichern bzw. zu gewinnen, indem lebensstilbedingte Erkrankungen vermieden werden. Aber damit werden Kosten vermeidbarer Behandlungen auch nicht anfallen. Nehmen wir als Beispiel die Volkskrankheit Diabetes mellitus. 6,7 Millionen Menschen in unserem Land leiden an dieser Krankheit, verbunden mit Risiken wie Herzerkrankung, Schlaganfall, Erblindung und Amputation. Hier geht es auch um milliardenschwere Behandlungskosten. Wenn es uns gelingt, durch starke präventive Angebote und rechtzeitiges Erkennen und Behandeln hier entgegenzuwirken, dann bedeutet das nicht nur, dass wir – darum muss es zuallererst gehen – den betroffenen Menschen unendlich viel Leid ersparen. Vielmehr können wir dann auch die Mittel zur Deckung unnötiger Milliardenkosten sparen. Deshalb ist es richtig, dass wir neben den Maßnahmen des Präventionsgesetzes zur Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen – von der Kita bis hin zur Altenpflege – erstmalig 3 Millionen Euro in den Einzelplan 15 zur Bekämpfung des Diabetes mellitus eingestellt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Prävention, Hilfe, Repression – das ist der Dreiklang unserer Politik im Bereich der Drogen. Ich danke ausdrücklich der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, für ihre engagierte Arbeit. Legale wie illegale Suchtmittel fordern uns weiter in besonderer Weise heraus. Frau Mortler stößt hier Wichtiges an. Herzlichen Dank für diese Arbeit!

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wir werden hier alsbald weitere gesetzliche Regelungen vornehmen. Ich nenne als Beispiel eine Stoffgruppenregelung, mit der wir endlich ein rechtssicheres Verbot neuer psychoaktiver Stoffe – häufig völlig verharmlosend Designerdrogen genannt – auf den Weg bringen. Ich nenne als weiteres Beispiel die gesetzliche Regelung des Zugangs von Kranken zu Cannabis als Medizin in den Fällen, in denen das die angezeigte Therapie ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

All dies werden wir in Kürze im Rahmen des gesetzgeberischen Handelns auf den Weg bringen.

Doch nicht allein umfangreiche Gesetzgebung hat uns alle miteinander in den zurückliegenden Monaten gefordert. Ich erinnere an die Situation vor einem Jahr, als wir ebenfalls über den Haushalt berieten und uns alle die katastrophale Entwicklung in Westafrika, der Ausbruch von Ebola, in Atem hielt. In diesen Tagen zeigen einzelne neue Infektionsfälle in Liberia, dass der Kampf noch immer nicht vollends gewonnen ist, dass die letzten Meter eines Weges offenkundig die härtesten und anstrengend­sten sind, auch wenn in der Zwischenzeit viel erreicht werden konnte. Trotzdem ist es richtig und wichtig, dass die Bundesregierung international den Prozess vorantreibt und darauf drängt, dass Lehren aus dieser Katastrophe gezogen werden: Warum wurde sie anfangs unterschätzt? Warum lief die internationale Hilfe zu zögerlich an? Es ist gut und wichtig, dass wir dies aufbereiten; denn wir müssen auf zukünftige Gefahren dieser Art besser vorbereitet sein.

Ich freue mich darüber, dass wir die G-7-Präsidentschaft Deutschlands genutzt haben – ich danke dafür ausdrücklich der Bundeskanzlerin, aber auch den Kollegen Müller und Schmidt sowie der Kollegin Wanka; das ist uns gemeinsam gelungen –, globale Gesundheitspolitik zu einem Markenzeichen der Politik unseres Landes zu machen. Das ist Teil unserer Verantwortung, schützt aber auch die eigene Bevölkerung. In diesem Zusammenhang freue ich mich, dass wir uns mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darauf verständigt haben, dass aus den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit 10 Millionen Euro durch das Bundesgesundheitsministerium bewirtschaftet werden, um damit die Beschlüsse des G-7-Gipfels im Bereich des globalen Gesundheitsschutzes und der freiwilligen Leistungen für die Weltgesundheitsorganisation zu finanzieren.

In diesen Tagen fordert uns die Versorgung der Menschen, die zu uns fliehen, in besonderer Weise heraus. Das ist nicht nur humanitär geboten, sondern es dient auch dem Schutz der Bevölkerung insgesamt. Auch wenn die Bundesländer die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umsetzen, so will ich doch festhalten, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, beispielsweise ausdrücklich im Asylbewerberleistungsgesetz genannt, selbstverständlich die erforderlichen Leistungen bei der Betreuung von Schwangeren vorschreiben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch wenn die Zuständigkeiten so sind wie beschrieben, ist es selbstverständlich auch eine Aufgabe meines Hauses und der angeschlossenen Bundesbehörden, dass wir bestmöglich diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen, in ihrer Arbeit unterstützen. So hat beispielsweise das Robert-Koch-Institut ein Impfkonzept entwickelt und Handreichungen für den Umgang mit spezifisch erkrankten Flüchtlingen erarbeitet. Es gibt ein standardisiertes Konzept für Erstuntersuchungen, und es gibt Impfaufklärungsmaterialien inzwischen in 20 Fremdsprachen. Es gibt also umfassende Informationen für die Menschen, die zu uns kommen, damit sie in ihrer Heimatsprache beispielsweise über notwendige Impfungen informiert werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt in sechs Sprachen Materialien über verschiedene Infektionskrankheiten zur Verfügung, und das Paul-­Ehrlich-Institut und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellen den Ländern bei der impfstoffbezogenen und arzneimittelbezogenen Versorgung von Flüchtlingen in einer Clearingstelle Beratung und Hilfe zur Verfügung.

Sie wissen alle, dass zur Bewältigung der Flüchtlingssituation in diesem Bundeshaushalt von der Bundesregierung 4 Milliarden Euro für das Jahr 2016 zusätzlich eingestellt wurden. Aus diesen Mitteln werden auch die Kosten der Gesundheitsversorgung bestritten. Das sind also keine Kosten, die die gesetzlich Versicherten womöglich durch eine Erhöhung ihrer Beitragszahlung belasten. Das sei angesichts mancher Simplifizierung in der Öffentlichkeit ausdrücklich festgestellt.

(Beifall der Abg. Petra Hinz [Essen] [SPD])

Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch nicht verschweigen, dass wir uns perspektivisch mit der Frage beschäftigen müssen, wie sich die Integration der Asylsuchenden in den nächsten Jahren auch auf die Krankenversicherung auswirken wird. Ich möchte an dieser Stelle nicht spekulieren und alle davor warnen, dies vorschnell zu tun. Aber wir werden uns natürlich mit der Frage zu beschäftigen haben, wie eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt gelingt und welche Auswirkungen sie dann auf die zu tragenden Kosten, auch angesichts entsprechender Krankheitsbilder, für die Krankenversicherung hat. Wir werden dies jedenfalls sehr aufmerksam beobachten und dann gegebenenfalls mit Ihnen über notwendige Schritte reden.

Für heute darf ich noch einmal für die guten Beratungen danken und Sie um Zustimmung zum Einzelplan 15 bitten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Ekin Deligöz das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6215020
Wahlperiode 18
Sitzung 140
Tagesordnungspunkt Einzelplan Gesundheit
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta