26.11.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 140 / Tagesordnungspunkt I.14

Dietrich MonstadtCDU/CSU - Einzelplan Gesundheit

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen! Meine Herren! Im Verlauf der heutigen Debatte über den Einzelplan 15 – Gesundheit – ist eines klar herausgestellt worden, wie ich finde: Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der leistungsstärksten im internationalen Vergleich. Darauf können wir alle stolz sein. Die unionsgeführte Gesundheitspolitik ist von ihrem Selbstverständnis her – Herr Kollege Dr. Franke, Sie erlauben die Bemerkung, dass Sie das vielleicht noch nicht ganz verinnerlicht haben; da sollten Sie nacharbeiten – immer darauf ausgerichtet, Probleme anzugehen und langfristige Entwicklungen möglichst positiv zu beeinflussen. Dies kann man an den zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben erkennen, die wir vor allem in den vergangenen zwei Jahren verabschiedet haben. Dabei standen jederzeit die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt unserer Gesundheitspolitik.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit dem Fokus auf noch mehr Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung wollen wir, dass dies auch künftig so bleibt. Mein Dank geht an dieser Stelle an den Minister, das Ministerium sowie die Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages dafür, dass wir es in kürzester Zeit geschafft haben, die Vorhaben des Koalitionsvertrages so umzusetzen, wie wir es vereinbart haben: fachlich fundiert, strukturell auf die Zukunft gerichtet, nachhaltig im Sinne der Generationengerechtigkeit mit Blick auf unsere Kinder und Enkelkinder. Das ist genau der richtige Weg.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine nachhaltige Leistungsfähigkeit ist immer auch an eine nachhaltige Finanzierung gekoppelt. Reserven von circa 24 Milliarden Euro sind ein klares Zeichen dafür, dass die Union mit ihren Partnern über Jahre hinweg mit Augenmaß die richtigen Entscheidungen getroffen hat. Das dritte Jahr in Folge steht die schwarze Null im Bundeshaushalt. Ja, Herr Kollege Weinberg, das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine starke parlamentarische Leistung in Zusammenarbeit mit der unionsgeführten Bundesregierung. Ein herzlicher Dank an dieser Stelle allen Haushältern.

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Dadurch werden die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung langfristig steigen. Eine starke Wirtschaft und eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bilden die Basis unseres solidarischen Gesundheitswesens. Deshalb war es die richtige Entscheidung, mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz den Arbeitgeberanteil auf 7,3 Prozent festzuschreiben. Wir, die Union, wollen – da unterscheiden wir uns auch, Herr Dr. Franke – mit unserem Gesetzgebungsvorhaben auch Arbeit und Wachstum weiter fördern, neue Arbeitsplätze schaffen und vor allem alte sichern. 31 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte stellen unser leistungsstarkes, solidarisches Gesundheitswesen auf eine solide Basis.

Daher ist es auch als Gesundheitspolitiker unsere Pflicht, einen Beitrag für mehr Arbeitsplätze und Wachstum zu leisten. Die Rückführung dieser Regelung, wie sie seit Monaten auch von Ihnen angedeutet und gefordert wird, könnte dies gefährden. Sehr geehrter Herr Minister, deshalb war und bleibt es die richtige Entscheidung, den Arbeitgeberanteil festzuschreiben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für mich als Berichterstatter der Union für die beiden großen Volkserkrankungen Diabetes und Adipositas haben unsere gesundheitspolitischen Vorhaben eine ganz besondere Bedeutung. Wir wissen heute, dass mindestens 50 Prozent der Betroffenen ohne Gabe von Medikamenten geholfen werden kann. Eine gesündere Ernährung, mehr Bewegung, ein gezieltes Muskeltraining reichen dafür oftmals aus.

Es klingt so einfach, die Realität ist leider anders. Wir leben in einer Gesellschaft des längeren Lebens, die gekennzeichnet ist durch einen Wandel der Lebensstile: Fahrstuhl statt Treppe, Auto statt Laufen, Computerspiele statt Fußball, Fastfood statt gesunder Ernährung. Hierzu kommen die Verlockungen der Werbe- und Lebensmittelindustrie. All dies führt dazu, dass – aktuell haben wir fast 10 Millionen Diabeteserkrankungen unter Einbeziehung einer nicht quantifizierbaren Dunkelziffer – die Zahl der Betroffenen im Jahr 2025 auf rund 20 Millionen ansteigen wird. Das sind 25 Prozent der gesamten Bevölkerung. Darüber sollten wir uns alle Gedanken machen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Auch im Bereich der Adipositas sind die Zahlen erschreckend. Der Anteil der stark übergewichtigen Menschen in Deutschland hat sich zwischen 1999 und 2009 fast verdoppelt. Insgesamt ist fast ein Viertel der deutschen Bevölkerung adipös, mit steigender Tendenz.

Im September konnte man der Presse entnehmen, dass die jüngste Typ-2-Diabetikerin in den USA, drei Jahre alt, 35 Kilogramm schwer war. Das Normalgewicht in diesem Alter sind 14 bis 15 Kilogramm. Das Mädchen war also 20 Kilogramm zu schwer. Warum betone ich das so? Früher sprach man von Altersdiabetes. Heute sind immer mehr Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene davon betroffen. Wir alle, die wir politisch in der Verantwortung stehen, müssen alles dafür tun, dass diese angesprochene Entwicklung in Deutschland nicht weiter fortschreitet.

Den ersten Schritt haben wir getan, indem wir das Präventionsgesetz in diesem Jahr verabschiedet haben, das am 1. Januar 2016 in Kraft treten wird. An dieser Stelle herzlichen Dank, Herr Minister, dass unter Ihrer Führung endlich Prävention und Gesundheitsförderung in den Vordergrund der Gesundheitsversorgung gerückt sind. Mit den zusätzlichen Beiträgen aus der Pflegekasse und der privaten Krankenversicherung stehen damit insgesamt nahezu 550 Millionen Euro für Präventionsaufgaben zur Verfügung. Das ist ein starkes Signal für die weitere Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.

Prävention und Früherkennung sind wichtige Säulen der Diabetesbekämpfung. Mit einem krankheitsübergreifenden Ansatz sollen lebensstilbedingte chronische Erkrankungen vermindert oder zumindest in ihrem Verlauf positiv beeinflusst werden. Diabetes-mellitus-Typ-2-Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln – das hat als primäres nationales Gesundheitsziel im Gesetz Niederschlag gefunden. Als betroffener insulinpflichtiger Typ-2-Diabetiker freue ich mich hierüber ganz besonders.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bereits im Sommer 2014 hat der Bundesrat dem Bundestag empfohlen, einen nationalen Diabetesplan zu verabschieden. Federführend waren hier die norddeutschen Bundesländer. Auch wir, die Union, haben einen Antrag mit der Forderung nach einer nationalen Diabetesstrategie auf den Weg gebracht. Ich darf an dieser Stelle den herzlichen Dank an meinen Kollegen Michael Hennrich zurückgeben, der maßgeblich die Erstellung der Strategie unterstützt hat. Für die Umsetzung dieser Strategie sind erstmalig im Bundeshaushalt 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von 3 Millionen Euro vorgesehen – der Herr Minister hat darauf hingewiesen –, unter anderem für den Ausbau des Gesundheitsmonitorings beim RKI für eine bessere Datenlage, die Bekanntmachung und Weiterentwicklung der GMPs und für eine Verbesserung der Aufklärung und Informationsarbeit. Ich finde, das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich an unseren Koalitionspartner wenden. Dass hier ein grundsätzlicher Konsens besteht, haben wir aus gemeinsamen Veranstaltungen und bei persönlichen Gesprächen feststellen können. Daher lasse ich nicht nach, Sie aufzufordern, diesen Antrag positiv zu begleiten, und hoffe sehr, dass Sie das tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, an Diabetes erkrankte Menschen bedürfen einer kontinuierlichen, wohnortnahen, ambulanten Langzeitbetreuung. 90 Prozent der Typ-2-Diabetiker werden auf Hausarztebene versorgt, wobei hier der Versorgungsqualität eine entscheidende Rolle zukommt. Die restlichen 10 Prozent werden in Schwerpunktpraxen oder stationär betreut.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz stellen wir eine gut erreichbare, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten in allen Regionen Deutschlands auf hohem Niveau sicher. Gleichzeitig stärkt es die Patientenrechte und verbessert die Versorgungsqualität. Gerade für Diabetiker ist dies von wesentlicher Bedeutung.

Mit der Versorgungsforschung und den dazu vorgesehenen Mitteln in Höhe von 75 Millionen Euro jährlich kann ebenfalls ein großer Beitrag zur Diabetesbekämpfung geleistet werden.

Bei Diabetes handelt es sich um keine einheitliche Erkrankung; verschiedene genetische Veränderungen können zu Diabetes führen. Deshalb ist es in der Forschung so wichtig, gerade Akzente im Bereich der personalisierten Diabetesmedizin zu setzen.

(Ekin Deligöz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zuckersteuer!)

Auch können wir stolz darauf sein, dass sich mit dem E-Health-Gesetz Möglichkeiten für eine bessere Versorgung der chronisch Kranken ergeben. Durch telemedizinische Anwendungen können zum Beispiel lückenlos geführte Diabetestagebücher an den zuständigen Arzt übermittelt werden, der zunächst auch ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt individuelle Therapien daraus ableiten kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie am Beispiel Diabetes unschwer erkennen können, sind wir auf dem Weg, unser schon jetzt sehr leistungsstarkes Gesundheitssystem weiter zu verbessern. Mit den bereits abgeschlossenen und noch uns vorliegenden geplanten Gesetzgebungsvorhaben gehen wir eine Reihe von Pro­blemen an, die zukünftig zu lösen sind.

Dieser zu beschließende Haushalt fördert die Generationengerechtigkeit. Er geht die gesundheitspolitischen Probleme der Zukunft in unserem Land entschlossen an. Ich werbe deshalb um Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6215232
Wahlperiode 18
Sitzung 140
Tagesordnungspunkt Einzelplan Gesundheit
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