Kordula KovacCDU/CSU - Tierschutz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie, worauf ich heute stolz bin? Darauf, dass in unserer Fraktion der Fraktionsvorsitzende anwesend ist – als einziger von allen Fraktionen hier im Bundestag.
(Beifall bei der CDU/CSU – Franz-Josef Holzenkamp [CDU/CSU]: So wichtig sind uns die Themen! – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Das nutzt aber nichts!)
Ich finde das gut, und das ist ein Zeichen. Das ist ein sehr gutes Zeichen.
(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das zeigt, wie wichtig uns das Thema ist!)
– Genau.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Der Gesetzgeber muss somit seinen verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag für einen wirksamen Tierschutz erfüllen. Diesem Auftrag sind wir nachgekommen und haben das Staatsziel erfüllt, weil wir eine aktive Tierschutzpolitik betreiben. Am 13. Juli 2013 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes in Kraft getreten. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD greift den Tierschutz und die Tiergesundheit explizit auf. Mit der Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ von Bundesminister Christian Schmidt werden die Vorgaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Im internationalen Vergleich zeichnet sich Deutschland als leistungsstarke und wettbewerbsfähige Land- und Ernährungswirtschaft durch hohe Tierschutzstandards aus.
Gerade die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung hat Fragen artgerechter Tierhaltung und den Tierschutz in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion gerückt. Darüber, dass Tierschutz in Deutschland und Europa noch weiter verbessert werden soll, besteht fraktionsübergreifend grundsätzlich Einigkeit. An der Frage des Wie scheiden sich nach wie vor die Geister.
(Friedrich Ostendorff [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)
Obwohl viel diskutiert – und meist zu Unrecht mit dem nicht näher definierten Begriff der Massentierhaltung verunglimpft –, spielt die Bestandsgröße für die Tiergerechtigkeit keine Rolle.
(Beifall bei der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Tierwohl, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist abhängig von den Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden, und somit von der Gruppengröße, aber nicht davon, wie viele Tiere ein Betrieb insgesamt hat.
(Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Doch, das spielt schon eine Rolle!)
Und so gilt beim Tierschutz wie auch allgemein: Schnellschüsse sind nicht immer sachdienlich.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Kirsten Tackmann [DIE LINKE]: Sie haben noch nie in einem Stall gearbeitet!)
Durch Zwangsverpflichtungen oder bloße Verbote laufen wir Gefahr der Standortverlegung ins Ausland, und dies, meine Damen und Herren, würde weder den Bürgerinnen und Bürgern noch den Tieren besonders dienen. Die Verbesserung des Tierschutzes muss auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit stattfinden.
Die Tierhaltung ist ein wesentliches Standbein der Landwirtschaft in Deutschland. Die Weiterentwicklung des Tierwohls verlangt daher eine sorgfältige Abwägung tierschutzfachlicher, ethischer und wirtschaftlicher Aspekte. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Prinzip der verbindlichen Freiwilligkeit hier einen guten Kompromiss gefunden haben,
(Beifall bei der CDU/CSU)
zumal man nicht vergessen sollte: Tierschutz liegt im ureigenen Interesse der Landwirte. Ein gesundes und zufriedenes Tier wird im Zweifelsfalle mehr produzieren als ein krankes und gestresstes Tier.
(Beifall bei der CDU/CSU – Volker Kauder [CDU/CSU]: Wie bei den Menschen!)
– Genau. – Erlauben Sie mir hier, Ihnen ein Beispiel von vielen zu nennen: Eckhart Schmieder, von Beruf Landwirt und Milchbauer in Fischerbach im Schwarzwald – meine Heimat –, betreibt in der 23. Generation den Prinzbachhof. Durch Bereitschaft, persönlichen Einsatz und intelligente Technisierung der Tierhaltung hat er es geschafft, dass sein Hof ein Beispiel für die Symbiose von Mensch und Tier ist.
Meine Damen und Herren, Tierschutz umfasst eine ganze Bandbreite an Themen bzw. Tieren: Nutztiere, Heimtiere, Versuchstiere, Haltung, Transport, Tötung. In all diesen Bereichen haben wir durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes entscheidende Verbesserungen erreicht. Die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung wurde vorangetrieben, jede einzelne Antibiotikabehandlung von Tieren muss in einer dafür geschaffenen Datenbank erfasst werden.
Durch unsere Präzisionslandwirtschaft mit Landtechnik made in Germany bringen wir den Tierschutz wesentlich voran. Darüber hinaus fördern wir eine am Tierwohl orientierte Agrarforschung. Allein im Bundeshaushalt 2015 stehen für die Entwicklung von Modell- und Demonstrationsvorhaben 5 Millionen Euro zur Verfügung. Bis 2018 sind es insgesamt sogar 21 Millionen Euro.
Die Haltung von Nutztieren darf in Deutschland nur unter Einhaltung der Regelungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfolgen. Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, sicherzustellen, dass es Nutztieren möglich ist, ein nahezu natürliches, der jeweiligen Tierart entsprechendes Verhalten auszuüben. Die Einhaltung der entsprechenden Mindestanforderungen gewährleistet eine angemessene Ernährung, Pflege und Unterbringung von Nutztieren.
Darüber hinaus wurde mit dem Tierschutzgesetz eine Verpflichtung des Halters zu einer tierschutzbezogenen Eigenkontrolle anhand von Tierschutzindikatoren eingeführt. Damit soll der Eigenverantwortung des Tierhalters ein höherer Stellenwert eingeräumt werden.
Ab dem 1. Januar 2019 wird nicht nur die betäubungslose Ferkelkastration verboten sein, sondern auch der betäubungslose Schenkelbrand bei Pferden. Darüber hinaus prüft das Bundesministerium im Rahmen der Tierwohl-Initiative, wie das Schlachten trächtiger Tiere national, so schnell es geht, grundsätzlich verboten werden kann.
Hinsichtlich der Erforschung der In-ovo-Geschlechtsbestimmung als Alternative zur Putentötung nimmt Deutschland mit einer Fördersumme von rund 2 Millionen Euro eine Vorreiterposition ein.
Auch der Tierschutz bei Heimtieren wurde vorangebracht. Im Tierschutz ist verankert, dass derjenige, der ein Tier hält oder betreut, über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss. Seit dem 1. August 2014 müssen beim Verkauf schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgegeben werden. Zusätzlich verbietet das neue Tierschutzgesetz, ein Tier als Preis bei einer Verlosung oder ähnlichen Veranstaltungen auszuloben. Die Rechtssicherheit bei der Anwendung des Qualzuchtverbots im Tierschutzgesetz wurde ebenfalls verbessert.
Meine Damen und Herren, Deutschland investiert darüber hinaus viel, um die Erforschung von Methoden zum Ersatz von Tierversuchen zu intensivieren. Dazu vergibt das BMEL den Forschungspreis zur Förderung methodischer Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen. Außerdem hat Deutschland mit der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch, ZEBET, beim Bundesinstitut für Risikobewertung eine Vorreiterrolle in Europa übernommen. Die ZEBET wurde übrigens zum Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren ausgebaut; es wurde am 25. September dieses Jahres eröffnet. Sie wird sich künftig unter anderem für die Verbesserung von Haltungsbedingungen für Versuchstiere engagieren.
Liebe Freunde, unser Koalitionsvertrag schreibt das Ziel vor, EU-weit einheitliche und höhere Tierschutzstandards durchzusetzen. Auch hier sind wir vorangekommen – was mancher in der Opposition nicht sehen mag. Das Bundeslandwirtschaftsministerium treibt die Einführung eines europäischen Tierschutzlabels ähnlich dem Bio-Siegel voran. Mit Dänemark und den Niederlanden haben wir am 14. Dezember 2014 eine gemeinsame Erklärung zum Tierschutz unterzeichnet. Durch die Erklärung soll auf die Europäische Kommission eingewirkt werden, die Verbesserung des Tierschutzes zu intensivieren, etwa beim Transport und bei der Schlachtung von Tieren.
Meine Damen und Herren, Tierschutz wird von uns sehr ernst genommen. Wir haben bereits wichtige Veränderungen erreicht. Im Vergleich mit anderen Ländern hat Deutschland bereits eines der besten Tierschutzgesetze. Die tiergerechte Haltung in Deutschland wird von uns weiter gefördert und verbessert. Hierdurch wird dem gesellschaftlichen Wunsch nach höheren Standards entsprochen. Das kann es aber nicht zum Nulltarif geben. Deshalb gilt: Die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe muss mit den gesellschaftlichen Erwartungen in Einklang gebracht werden. Wir brauchen praxisnahe Lösungen, bei denen die Kosten, die mit höheren Standards im Sinne der Verbraucher und zum Wohle der Tiere verbunden sind, nicht einseitig auf die Produzenten abgewälzt werden, sondern von allen getragen werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich erteile das Wort nun der Kollegin Karin Thissen für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6244435 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 143 |
Tagesordnungspunkt | Tierschutz |