03.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 143 / Tagesordnungspunkt 9

Luise AmtsbergDIE GRÜNEN - Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich ein Zufall, dass wir diese Debatte direkt im Anschluss an den vorherigen Tagesordnungspunkt, bei dem es um ein ähnliches Thema ging, führen. Ich finde, das ist sehr günstig – auch wenn es nicht so geplant war –, weil das wieder einmal verdeutlicht, wie sehr Innenpolitik und Außenpolitik miteinander verknüpft sind. Ich kann einleitend schon festhalten, dass das Bundesinnenministerium die nötige Weitsicht scheinbar nicht hat und zu einem Blick über den Tellerrand wohl nicht in der Lage ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Antrag zum Schutz afghanischer Flüchtlinge ist eine Reaktion auf den Plan des Innenministers, Afghanen wieder verstärkt abzuschieben und die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für afghanische Asylsuchende entsprechend anzupassen.

Damit es allen klar ist: Die Gruppe afghanischer Schutz­suchender ist die zweitgrößte in Deutschland. Bislang wurden zwangsweise Rückführungen nach Afghanistan zum Glück nur in Einzelfällen durchgeführt. Aber der Wind hat sich gedreht. Das können am besten unsere Kolleginnen und Kollegen im Bayerischen Landtag berichten. Dort hat der Petitionsausschuss mehrheitlich, also auch mit den Stimmen von Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion, für einen sicheren Aufenthalt von afghanischen Jugendlichen votiert. Dies wurde vom Innenministerium abgelehnt, weil es in Afghanistan angeblich sichere Landesteile gebe,

(Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Hört! Hört!)

in die diese Jugendlichen zurückkehren könnten.

Ein weiteres Beispiel ist das eines afghanischen Flüchtlings, der gerade im Flughafenverfahren in Frankfurt steckt. Sein Antrag wurde als offensichtlich unbegründet – offensichtlich unbegründet! – abgelehnt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist mit der außenpolitischen Realität in keinem Fall zu vereinbaren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

„Offensichtlich unbegründet“? „ Sichere Landesteile“? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Masar-i-Scharif, die Hauptstadt der Provinz Balkh, ist laut Bundesregierung sicher, so sicher, dass die deutschen Kräfte der GIZ in den letzten Wochen wegen der Sicherheitslage abgezogen wurden und sich afghanische Ortskräfte wegen der Bedrohung durch die Taliban kaum noch aus dem Haus trauen. Die Lage der Paschtunen in der Provinz Balkh ist dramatisch. Dort, aber auch in Bamiyan sind Paschtunen nicht willkommen. In Kabul führt die prekäre Sicherheitslage zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit der dort lebenden Menschen. Das sieht im Übrigen auch das Auswärtige Amt so. Diese Provinzen sind nicht sicher, und sie bieten auch keine inländische Fluchtalternative, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Etwas anderes zu behaupten, ist völliger Unsinn. Es lässt auch außer Acht, dass man sichere Regionen erst einmal erreichen muss, sofern es sie denn überhaupt gibt. Das gilt besonders für die Menschen, die wir dorthin zurückschicken.

UNAMA berichtet, dass der Konflikt in diesem Jahr mehr Opfer unter der Zivilbevölkerung gefordert hat als in den Vorjahren. Allein zwischen Januar und Juni dieses Jahres sollen 1 600 Zivilisten getötet und über 3 300 weitere verletzt worden sein. Inzwischen gibt es mehr Opfer durch Kampfhandlungen am Boden als durch Attentate oder Sprengsätze. Die Zahl der Binnenvertriebenen stieg weiter, auf 945 000 Menschen bis Mitte 2015; das ist ein Anstieg von 43 Prozent. Den Grund hierfür sieht ­UNAMA in den Bodenkämpfen zwischen regierungstreuen und regierungsfeindlichen Gruppen in unmittelbarer Nähe von Zivilisten. Uns allen muss klar sein: Die Konfliktparteien sind nicht in der Lage, die Zivilbevölkerung zu schützen.

Die Provinz Kunduz, ehemals Standort der Bundeswehr in Afghanistan, ist die wichtigste Region für Landwirtschaft in Afghanistan. Nachdem die Provinzhauptstadt im September kurzzeitig von Taliban eingenommen wurde, ist die Situation dort auch nach der Rückeroberung durch die afghanische Armee kritisch. Es wird berichtet, dass die Felder von den Taliban vermint wurden. Den Bauern, die nun zu ihren Feldern zurückkehren wollen, droht der Verlust ihrer gesamten Existenzgrundlage. Auch die Lebensmittelversorgung im gesamten Land hat sich dadurch noch weiter verschlechtert. Durch steigende Nahrungsmittelpreise ist die Ernährungssicherheit für viele Afghanen bedroht.

Ich kann nur sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn die Kanzlerin vor diesem Hintergrund gestern in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem afghanischen Präsidenten Ashraf Ghani gesagt hat, dass Schutzsuchende vermehrt aus wirtschaftlichen Gründen kommen, dann wird das der menschenrechtlichen Realität vor Ort überhaupt nicht gerecht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die Menschen – auch solche, die noch einen Job in Afghanistan haben – sind aufgrund der persönlichen Bedrohungen so verunsichert, dass sie Schutz in Deutschland und Europa suchen. Diese Flüchtlinge als vermeintliche Wirtschaftsflüchtlinge zu brandmarken, ist einfach nicht in Ordnung und zynisch.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage Sie ernsthaft: Wollen Sie es sich wirklich zum politischen Auftrag machen, Menschen in großem Stil zwangsweise dorthin zurückzuführen? Ich finde, all das, was ich gerade gesagt habe, ist Argument genug – Stichwort: Sicherheitslage – für ein maßvolles und umsichtiges Vorgehen bei der Bearbeitung von Asylanträgen afghanischer Schutzsuchender.

Die Gesamtschutzquote für das Herkunftsland Afghanistan lag im dritten Quartal dieses Jahres bei 86,1 Prozent. Es kann also wirklich nicht die Rede von unberechtigten Asylanträgen sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, von den geplanten Abschiebungen könnten 7 000 afghanische Schutzsuchende betroffen sein. Viele von ihnen sind in Deutschland seit längerem nur geduldet. Die Rechtsprechungspraxis hält insbesondere Abschiebungen von alleinstehenden jungen Männern für möglich, mit dem Tenor, diese hätten in Kabul die Möglichkeit, wieder Fuß zu fassen.

Das Resultat ist – das wissen Sie alle hier, und jeder von uns hat wahrscheinlich durch Gespräche auch einen persönlichen Bezug zu Flüchtlingen in Deutschland –, dass junge Afghanen seit vielen Jahren quasi ein Schattendasein in Deutschland fristen – ausgeschlossen von Deutschkursen und mit der ewigen Angst vor Abschiebung. Das ist integrationspolitisch kurzsichtig, mittlerweile aber auch menschenrechtlich nicht mehr zu vertreten.

Meine Fraktion fordert angesichts der Sicherheitslage in Afghanistan einen Abschiebestopp für afghanische Staatsangehörige sowie das Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Außerdem fordern wir, dass das Bundesamt keine Asyl- und Flüchtlingsanerkennungen und keinen subsidiären Schutz mit dem Hinweis auf eine angeblich positiv veränderte Lage oder irgendwelche sicheren Fluchtalternativen widerruft. Die Gründe dafür habe ich vorgetragen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dieses Vorhaben, afghanische Geflüchtete nun vermehrt gezielt zurückzuführen, passt nicht zur außenpolitischen Situation. Das ist auch aus der vorhergehenden Debatte deutlich geworden. Es ist und bleibt doppelbödig – dazu müssen Sie sich hier verhalten –, sein militärisches Engagement in Afghanistan auf der einen Seite auszubauen und auf der anderen Seite Flüchtlinge dahin zurückzuschicken, weil es dort angeblich so sicher ist.

Ich hoffe wirklich, dass Sie dieser Argumentation eine Minute ihre Aufmerksamkeit schenken und dass Sie sich ihr öffnen, sodass wir das im Ausschuss ergebnisoffen beraten.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Luise Amtsberg. – Nächste Rednerin in der Debatte: Nina Warken für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6245570
Wahlperiode 18
Sitzung 143
Tagesordnungspunkt Schutz für Flüchtlinge aus Afghanistan
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