03.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 143 / Tagesordnungspunkt 14

Helmut BrandtCDU/CSU - Änderung des Parteiengesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren Zuschauer! Wir beschäftigen uns heute in erster Lesung mit Änderungen, die das staatliche Parteienfinanzierungssystem betreffen. Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass einige Regelungen verbesserungswürdig sind und an einigen Stellen Entbürokratisierung notwendig ist.

Leider ist es bei den Verhandlungen nicht gelungen, dass wir den Gesetzentwurf fraktionsübergreifend einstimmig werden beschließen können. Das war in der Vergangenheit immer Usus, aber das hat bei diesem Vorhaben nicht funktioniert. Ich bedauere das sehr, zumal der Kollege Nord in der vorletzten Berichterstatterrunde zu Recht den Vorschlag gemacht hat, erst einmal das zu verabschieden, worin sich alle einig sind. Das war nämlich bei den meisten Punkten der Fall. Dieser Vorschlag war vernünftig, und das hätte deutlich gemacht, dass zu diesem Gesetzentwurf weitestgehend Einigkeit besteht.

Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 21 unseres Grundgesetzes haben Parteien den Anspruch, aber auch die Pflicht, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, benötigen die Parteien eine angemessene und ausreichende Finanzierung. Wir, CDU/CSU und SPD, wollen die Parteien in die Lage versetzen, dieser Aufgabe auch in Zukunft gerecht werden zu können. Denn so, wie sich die Lebenshaltungskosten für jeden Normalbürger verändern, ist dies auch bei den Kosten der Parteien der Fall. Für Veranstaltungen, die Unterhaltung der Büros und die Beschäftigung der Mitarbeiter sind die Kosten gestiegen. Wir haben uns deshalb entschlossen, die Beträge, die die Parteien jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung erhalten, zu erhöhen.

Dabei ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass die letzte Festlegung 2002 war, also 13 Jahre zurückliegt, sodass schon aus diesem Grund eine Anpassung vonnöten ist.

Zum Schluss wurde bei den Vorgesprächen insbesondere von Bündnis 90/Die Grünen die Forderung nach mehr Transparenzvorschriften, als wir sie ohnehin haben, erhoben.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Es ist keine Frage, dass Transparenz gerade in den Fällen, in denen öffentliche Mittel fließen, ein wichtiges Moment darstellt; das ist unbestritten. Aber ich bin der Auffassung, dass wir bereits in der Vergangenheit hinreichend Sorge dafür getragen haben, dass Transparenz tatsächlich hergestellt ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Entweder brauchen die Parteien das Geld, um ihre Arbeit vernünftig zu machen, oder sie brauchen es nicht. Wir sagen: Sie brauchen es. Deshalb werden die Parteien künftig die Erhöhung bekommen, die wir ab 2017 dynamisieren wollen, damit es nicht immer wieder zu Aufwüchsen kommt.

Wir haben bereits im Jahr 2013 eine Debatte über die Transparenzregelungen geführt. Ich meine, dass damals hinreichend klar geworden ist, wie wir dazu stehen. Allerdings haben wir in den letzten Jahren feststellen müssen, dass mit den gesetzlichen Regelungen betreffend die Parteienfinanzierung Missbrauch betrieben wird. Ich erinnere an die Aktion der AfD, Goldankäufe zu tätigen, oder an die Aktion von Herrn Sonneborn von der Partei „Die Partei“, 100 Euro für 80 Euro zu erwerben.

(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Der ­Sonneborn ist gut!)

– Ich nehme an, dass Sie davon mehrfach Gebrauch gemacht haben, wenn Sie das gut finden.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja!)

Eine solche Aktion ist absurd und zeigt, dass nur die Umsätze erhöht werden sollen, um ein größeres Volumen zu erreichen und so erst in den Genuss der Parteienfinanzierung zu gelangen. Das ist nicht Zweck des Gesetzes und der Parteienfinanzierung. Das wollen wir künftig unterbinden, indem mit Blick auf die relative Obergrenze nur noch der positive Erlös solcher Geschäfte wirksam wird. Wir wollen nicht verteufeln – das ist für kleine wie für große Parteien wichtig –, sich durch wirtschaftliche Betätigung Einnahmen zu verschaffen. Aber dabei darf es sich nicht um unwirtschaftliche Tätigkeiten handeln, nur um in den Genuss der Parteienfinanzierung zu kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abgabe von Rechenschaftsberichten. Wir haben in der Vergangenheit feststellen müssen, dass insbesondere kleinere Parteien dieser Verpflichtung oft jahrelang nicht nachkommen, ihre Ein- und Ausgaben nicht veröffentlichen und dem Bundestagspräsidenten keine Prüfergebnisse vorlegen. Wir sind der Auffassung, dass dies nicht hinnehmbar ist, und sehen deshalb vor, dass dann, wenn das sechs Jahre nacheinander nicht geschieht, neben Zwangsgeldauflagen des Bundestagspräsidenten ein Parteiverbot in Erwägung zu ziehen ist.

Ich komme zum Schluss. Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, den wir geändert haben. Zukünftig werden die Strafgeldzahlungen in die Staatskasse fließen. Das ist nach unserer Auffassung sachgerecht. Insofern bitte ich abschließend alle um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.

Besten Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Halina Wawzyniak von der Fraktion Die Linke das Wort.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6245900
Wahlperiode 18
Sitzung 143
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
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