Gabriele FograscherSPD - Änderung des Parteiengesetzes
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Bedeutung der Parteien, die in Artikel 21 des Grundgesetzes festgelegt ist, haben Sie alle schon gesprochen, auch darüber, dass den Parteien die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen müssen, damit sie ihren Aufgaben nachkommen können. Die Einzelheiten regelt das Parteiengesetz.
Die Parteien in Deutschland finanzieren sich über einen Einnahmemix. Der setzt sich aus Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerabgaben und Spenden zusammen. Diese sind neben dem Erfolg der Partei bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen die Grundlage für die staatliche Teilfinanzierung. Hinzu kommen noch die Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit. Um die Unabhängigkeit politischer Parteien vom Staat zu gewährleisten, regelt das Parteiengesetz, dass die Höhe der staatlichen Teilfinanzierung nicht die Summe der Einnahmen übersteigen darf.
In der letzten Zeit kamen zwei Parteien auf die Idee, ihre Einnahmen künstlich zu erhöhen, um so mehr staatliche Mittel zu erhalten. Die AfD hat den Goldhandel betrieben, damit ihre Einnahmen gesteigert und somit auch die staatlichen Zuwendungen. Die Partei „Die Partei“ war noch dreister und verkaufte 100-Euro-Scheine für 80 Euro. Auch so konnten die Einnahmen erhöht werden, und die zusätzlichen staatlichen Zuwendungen überstiegen den Verlust dieses Geldverkaufs.
(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fantasie hatten sie ja!)
Das entspricht nicht dem Grundgedanken, dass sich Parteien mindestens zur Hälfte selbst finanzieren sollen. Diesen Missbrauch wollen wir mit diesem Gesetz abstellen.
Wir werden deshalb die Saldierung im Rechenschaftsbericht wieder einführen. „ Einnahmen minus Ausgaben“, also der Gewinn, wird wieder die Grundlage für die Bemessung der staatlichen Zuschüsse und nicht mehr allein der Umsatz. Damit ist der Missbrauch des § 19 a Parteiengesetz nicht mehr möglich.
Über diesen Punkt waren sich alle Fraktionen einig. Ebenso einig war man sich, dass Spenden, Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerabgaben eines Zuwenders zusammengefasst werden. Das wird dazu führen, dass mehr Einzelpersonen über die Grenze von 10 000 Euro pro Jahr kommen, damit der Veröffentlichungspflicht unterliegen und dann mit Namen und Anschrift im Rechenschaftsbericht ausgewiesen werden.
Der Bundestagspräsident, der für die staatliche Teilfinanzierung der Parteien und die Prüfung der Rechenschaftsberichte zuständig ist, bat mehrfach darum, von dieser Aufgabe entbunden zu werden. Diesem Wunsch konnte sich keine Fraktion anschließen. Wir fanden keine Institution und kein Gremium, das die zweifellos schwierige Aufgabe der Prüfung der Parteienfinanzen so verantwortungsbewusst, glaubwürdig und gewissenhaft erledigt, wie es der Bundestagspräsident mit Unterstützung der Damen und Herren der Bundestagsverwaltung tut.
Wir werden aber einen anderen Wunsch unseres Präsidenten erfüllen. Bislang wurden Strafzahlungen, die durch die Abgabe unrichtiger Rechenschaftsberichte entstanden, vom Präsidium des Deutschen Bundestages quasi freihändig an wohltätige Organisationen verteilt. In Zukunft werden die Strafgelder, wie vom Bundestagspräsidenten vorgeschlagen, in den Bundeshaushalt zurückfließen.
Unstrittig war auch die Verschärfung der Sanktionen für die Nichtabgabe von Rechenschaftsberichten. Wir ändern deshalb den entsprechenden Paragrafen im Parteiengesetz. Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang ihrer Pflicht der Rechenschaftslegung nicht nachgekommen ist. Über die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung werden wir in der anstehenden Anhörung nochmals beraten.
Trotz all dieser Gemeinsamkeiten war es nicht möglich, einen gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen. Grund dafür – auch das ist genannt worden – ist die geplante Änderung in § 18 Absatz 3 Parteiengesetz, der die Höhe der staatlichen Zuwendungen regelt. Seit 2002 ist dieser Betrag nicht mehr erhöht worden, und deshalb passen wir die Beträge an die parteispezifische Preisentwicklung an und lassen diese künftig wie die absolute Obergrenze ansteigen.
Allerdings – das muss ich hier zugeben – enthält der Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, einen Fehler, den wir erst spät in den Beratungen und Verhandlungen erkannt haben. Es geht um den Prozentsatz, um den die absolute Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung, gemessen an Zuwendungen, also Spenden, Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen, steigen soll. Diese sollen laut Gesetzentwurf ebenfalls erhöht und indexiert werden. Da die Preissteigerungen entweder durch Indexierung der Mitgliedsbeiträge oder das Verhalten der Mitglieder bzw. der Spender die Zuwendung ohnehin erhöhen, wäre es widersinnig, hier zu dynamisieren. Ebenso würde eine Erhöhung des Grundbetrags keine Preissteigerung ausgleichen, sondern es würde sich um eine prozentuale Zuschusserhöhung handeln, die das Verhältnis zwischen staatlichen Geldern für Wählerstimmen und Zuwendungen verschiebt. Wir hätten gern diesen Fehler vor Einbringung in den Bundestag behoben. Unser Koalitionspartner will dies aber erst im parlamentarischen Verfahren ändern.
Die Erhöhung der Beträge um circa 20 Prozent ist unter den Fraktionen strittig. Sie wird vermutlich auch öffentliche Kritik hervorrufen. Da eine Anpassung aber 13 Jahre lang nicht vorgenommen wurde, halte ich sie für notwendig, für angemessen und auch für vertretbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie bei der Erhöhung der Beträge der staatlichen Zuwendungen nur mitmachen, wenn wir bereit sind, Vorschläge, die Sie für eine Verbesserung der Transparenz halten, mitzutragen. Sie fordern unter anderem, die Spenden von juristischen Personen ganz zu verbieten.
Ich persönlich finde es transparent, zu wissen, welches Unternehmen an welche Partei wie viel spendet. Intransparent wäre es für mich, wenn zum Beispiel ein Strohmann im Auftrag eines Unternehmens als Privatmann spendet, ich den Spender aber dem Unternehmen nicht zuordnen kann. Somit ist nicht erkennbar, also intransparent, ob größere Spenden im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen stehen. Das ist nicht mehr, sondern weniger Transparenz.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, machen Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf von unserer Zustimmung zu – angeblichen – Transparenzverbesserungen abhängig, und da werden wir nicht mitmachen. In Wirklichkeit scheuen Sie öffentliche Kritik.
(Max Straubinger [CDU/CSU]: So ist es!)
Sie wollen sich einen schlanken Fuß machen.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Denken Sie noch mal nach! Hören Sie auf Ihre Schatzmeister, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu!
Danke schön.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Britta Haßelmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6245956 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 143 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Parteiengesetzes |