03.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 143 / Tagesordnungspunkt 14

Britta HaßelmannDIE GRÜNEN - Änderung des Parteiengesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Besucherinnen und Besucher! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin der SPD, da machen Sie es sich mal wieder ein bisschen einfach. Ich rate nur dazu: Wenn Sie das nächste Mal auf einem Parteitag wieder ganz großzügig Transparenzregeln diskutieren und verabschieden, dann erinnern Sie sich daran, was Sie gerade gesagt haben. – Zur Not erinnere ich Sie daran.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])

Dass ausgerechnet die SPD sich bei solch einer Frage so wegduckt, kann ich nicht verstehen.

Meine Damen und Herren, ich finde es bedauerlich,

(Max Straubinger [CDU/CSU]: Wir auch!)

dass wir im Rahmen dieses Gesetzentwurfes zur Parteienfinanzierung nicht zu einer gemeinsamen Auffassung gekommen sind. Ja, den Parteien müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen können. Damit sie nicht auf Dritte, Externe, Wirtschaftsverbände oder andere angewiesen sind, muss es eine staatliche Finanzierung und eine klare Regelung dafür geben. Darüber bin ich froh, und dazu stehen auch die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE] – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Dann stimmen Sie doch zu! – Michael Frieser [CDU/CSU]: Im Herzen sind Sie bei uns! – Max Straubinger [CDU/CSU]: Sie bekommen die Finanzmittel so auch!)

– Meine Damen und Herren, ich komme gleich zu den Unterschieden.

Wir sind auch froh, dass wir uns im Hinblick auf einzelne kleine Änderungen verständigen konnten, die der Gesetzentwurf nun auch enthält. Das eine ist die Sanktionierung für den Fall, dass eine Partei keinen Rechenschaftsbericht vorlegt. Das andere – darauf ist gerade hingewiesen worden – ist die trickreiche und künstliche Erhöhung der einer Partei zustehenden staatlichen Mittel durch die Kreierung von Einnahmen, denen gleich hohe Ausgaben gegenüberstehen, was verhindert, dass die Einnahmen die tatsächliche Verankerung der Partei in der Gesellschaft widerspiegeln. Das wird mit diesem Gesetzentwurf abgestellt. Das ist richtig, und das ist gut. Diese beiden Punkte haben wir selbstverständlich auch unterstützt. Das trifft insbesondere die Partei „Die Partei“ und die AfD mit ihrem Goldhandel, der aus unserer Sicht schon durch das geltende Gesetz nicht abgesichert war; aber durch den Gesetzentwurf wird das endlich klargestellt.

Was den beiden großen Koalitionsfraktionen bei der Änderung des Parteiengesetzes besonders wichtig war – das ist ein springender Punkt –, ist die Änderung des § 18 Absatz 3. Sie erhöhen sich die Euro- bzw. Cent-Beträge pro abgegebener gültiger Stimme – das haben Sie gerade beschrieben – um 20 Prozent.

(Gabriele Fograscher [SPD]: Bei Ihnen auch! – Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Nach 13 Jahren!)

Gleichzeitig verzichten Sie aber darauf, notwendige Transparenzregeln zur Parteienfinanzierung im Gesetzentwurf viel stärker und klarer zu formulieren. Bei der Frage von Transparenz sind wir längst nicht am Ende, Herr Brandt. Ich sage Ihnen mal ein paar Punkte, die wir längst nicht geregelt haben. Deshalb haben wir sie in die Verhandlungen eingebracht.

Regelungen zum Sponsoring. Sie waren nicht bereit, auch Sie von der SPD nicht, solche Regelungen aufzunehmen. Absenkung der Beträge im Zusammenhang mit Veröffentlichungspflichten: keine Bereitschaft bei Union und SPD, sich darauf einzulassen. Beschränkung der Spendenmöglichkeit auf natürliche Personen: keine Bereitschaft, darauf einzugehen, weder bei der Union noch bei der SPD. Sanktionierung von Barspenden: keine Bereitschaft. Auch das wäre eine Maßnahme zur Transparenz. Schließlich: Sanktionierung einer verspäteten Meldung von Spenden über 25 000 Euro.

Meine Damen und Herren, dafür werbe ich. Das sind sehr sinnvolle Transparenzregelungen. Wir als Parteien und Fraktionen haben, da wir mit öffentlichem Geld umgehen, gegenüber der Öffentlichkeit immer die Nachweispflicht und die Darlegungspflicht. Das wären notwendige und richtige Transparenzregeln, die wir, wenn wir das Parteiengesetz schon ändern, auch hätten einfließen lassen können. Deshalb kann ich an der Stelle nicht verstehen, dass Sie von Union und SPD diese Chance vertun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE])

Vielen Dank. – Als letzter Redner in der Debatte hat Michael Frieser von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6245957
Wahlperiode 18
Sitzung 143
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
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