03.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 143 / Tagesordnungspunkt 14

Michael FrieserCDU/CSU - Änderung des Parteiengesetzes

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Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Trotz der erhobenen Stimme beim letzten Redebeitrag muss man feststellen, dass die Unterschiede tatsächlich gar nicht so groß waren. Ob man draußen noch darstellen kann,

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man kann!)

worin die wesentlichen Unterschiede liegen, wage ich einmal zu bezweifeln. Wenigstens einen Lerneffekt gab es, und zwar, dass das Privileg der Parteien auch mit einer Last verbunden ist. Artikel 21 GG gibt uns eine Aufgabe auf, die die Parteien zu mehr machen als zu einer normalen Personenvereinigung, einem normalen Verein oder einer normalen wie auch immer gearteten Zusammenkunft von Menschen.

Die wesentliche Funktion setzt voraus, dass es nicht nur eine staatliche Teilfinanzierung, sondern vor allem auch eine Kontrolle gibt. Ich glaube, dass es entscheidend ist, dass wir jetzt dieses Gesetz wieder anpassen können. Wir haben im Rahmen der Konsensfindung erklärt und erkannt, dass wir an dieser Stelle nicht weit voneinander entfernt sind.

Liebe Kollegen von den Grünen, dass man als Opposition am Ende ein Argument finden muss, warum man der Erhöhung der Beträge nicht zustimmen kann, dafür habe ich aus oppositionstechnischen und demokratietheoretischen Gründen Verständnis. Ganz nachvollziehbar ist das aber nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU – Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie aber schlecht zugehört!)

Dass Missbräuche vorkamen, mussten wir immer mal wieder erleben; denn natürlich ist kein Gesetz vor Missbrauch gefeit. Dafür sind wir aber auch ein Rechtsstaat. Es ist mir ganz wichtig, zu sagen, dass es nicht nur um eine Anpassung von Grenzen und von Beiträgen geht, sondern es geht in erster Linie selbstverständlich um die Frage der Anwendung des Gesetzes sowie um die Bilanztechnik bzw. die Vorlagepflichten.

Es ist entscheidend, dass jemand, der über sechs Jahre hinweg nicht in der Lage oder nicht willens ist, nachzuweisen, wie sich seine Partei finanziert und wie seine Bilanz aussieht, nicht nur das Geld, das er vom Staat bekommen hat, zurückzahlen muss – das war bisher schon der Fall –, sondern dass wir uns auch aufgrund von äußeren Einflüssen dieser Rechte annehmen müssen. Wer sechs Jahre nicht bei Wahlen antritt und wer sechs Jahre lang weder einen Rechenschaftsbericht noch eine Bilanz vorlegen kann, der hat den Status der Partei auch nicht verdient. Nur so kann man Einfluss von anderer Seite ausschließen und zurückdrängen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Spenden sind ein wesentlicher Faktor. Ich werde allmählich müde, immer gegen das Bild der Käuflichkeit der Politik anzugehen. Gäbe es in diesem Land nicht die Spendenbereitschaft von Menschen wie auch von juristischen Personen und Organisationen, dann läge unser gesellschaftliches Leben am Boden.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade, dass Sie sich immer sträuben!)

Das gilt für alle Vereine und Verbände und auch für die Parteien.

(Beifall bei der CDU/CSU – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sehen Sie doch bei der Flüchtlingskrise!)

– Aufregung allein ersetzt keine Argumentation. Ich bin schon erstaunt, dass man bei so wenig Ahnung so viel Meinung transportieren kann. Das tut mir furchtbar leid.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Ergebnis bleibt: Wir wissen doch, dass eine natürliche Person, die spenden will, ohne unterhalb der Transparenzgrenze spenden zu müssen, dies tatsächlich auch tun kann. Warum man diese Dispositionsfreiheit des Eigentums nach Artikel 14 GG juristischen Personen nehmen sollte, versteht kein Mensch und ist auch nicht im Sinne unseres Grundgesetzes.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Frieser, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Haßelmann zu?

Wenn es der Rechtsfindung dient, lasse ich sogar eine Zwischenfrage zu.

(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind ja so großzügig!)

– Das hat mit Großzügigkeit gar nichts zu tun, sondern das hat etwas mit hohen Schmerzgrenzen zu tun.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein arroganter Pinsel!)

Bitte schön, Frau Haßelmann.

Wenn man keine Argumente hat, greift man vielleicht zu solchen Dingen. Herr Frieser, empfinden Sie sich in der Debatte nicht als reichlich aufgeblasen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Die Frage hätten Sie sich sparen können!)

Ich versuche, im Rahmen meines Körpergewichtes, das nicht über meinem politischen Gewicht liegt, deutlich zu machen, dass ich von den Regelungen überzeugt bin.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Jetzt lassen Sie bitte ein bisschen die Luft raus. Sonst ist die Debatte gar nicht mehr zu ertragen.

(Monika Lazar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen die Luft rauslassen!)

Zurück zum Kern, Frau Haßelmann. Sie müssen das den Menschen gegenüber schon begründen. Wir haben die Transparenzregeln angepasst. Wir haben deutlich gemacht, warum wir das machen.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

– Jetzt wollen Sie gar nicht mehr zuhören. Das ist auch egal.

Man muss den Menschen deutlich machen, dass Parteien etwas anderes als normale Vereine sind. Deshalb müssen Parteien andere Regeln befolgen. Deshalb müssen Parteien in der Lage sein, transparenter zu handeln. Das haben wir ja nun wirklich getan. Um das mal auf ein Beispiel anzuwenden – Frau Haßelmann, vielleicht nützt es was –: Die 10 000 Euro, die wir vor Jahren als Grenze für die Transparenzpflicht festgelegt haben, sind mittlerweile, obwohl wir eine sehr niedrige Inflation haben, wesentlich weniger wert.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die waren doch damals schon hoch!)

Die Grenze für die Transparenzpflicht entwickelt sich also automatisch nach unten, und das entspricht im Grunde einer Erhöhung, wie Sie sie gefordert haben. Also kommt man genau dieser Art von Transparenzforderungen tatsächlich entgegen.

Ich will zum Schluss kommen und noch einmal deutlich sagen: Ich sehe die Unterschiede als nicht so wesentlich. Das stimmt mich auch wieder einigermaßen zufrieden, weil demokratische Parteien einerseits einen Abwehrkampf gegen ein wirklich schiefes Bild in der Öffentlichkeit führen, was die Parteienfinanzierung anbetrifft. Andererseits sind wir uns aber auch einig darüber, dass wir bestimmte Regeln verschärfen müssen, dass wir bestimmte Regeln deutlich machen müssen, damit wir am Ende des Tages sagen können: Die Parteienfinanzierung setzt sich aus den Mitgliedsbeiträgen, den Spenden, dem Sponsoring und der staatlichen Finanzierung zusammen und ist die Grundlage dafür, dass die Parteien ihrem Auftrag, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, nachkommen können. Deshalb hoffe ich, dass wir nicht nur in der Lage sind, das miteinander zu beschließen, sondern dass wir auch über den Malus hinwegkommen, dass die Oppositionsparteien diesmal nicht dabei sind. Vielleicht wird das ja bei der nächsten Änderung der Fall sein. Es sollte mich freuen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6245984
Wahlperiode 18
Sitzung 143
Tagesordnungspunkt Änderung des Parteiengesetzes
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