Manfred ZöllmerSPD - Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bausparkassen in Deutschland haben ein erfolgreiches und bewährtes Modell, Menschen zu Wohnung und Eigentum zu verhelfen. Das zeigt die Vergangenheit; das zeigen aber auch die aktuellen Zahlen. Ihr Geschäftsmodell basiert auf der Grundidee des kollektiven Bausparens. Dieser Idee sind in Deutschland sehr viele Menschen gefolgt. Das zeigen 30 Millionen Bausparverträge mit Einlagen in Höhe von über 150 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, das können nicht alles nur Spießer sein, um eine alte Fernsehwerbung zu zitieren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Aktuell sind die Bausparkassen allerdings unter Druck geraten, infiziert von den Nullzinsen. Die aktuelle Niedrigzinsphase bedroht das bewährte Geschäftsmodell der Bausparkassen. Viele Kunden belassen ihr angespartes Geld, das noch ordentlich verzinst wird, lieber in der Bausparkasse und holen sich einen Immobilienkredit am Markt. Dort ist er billiger als das, was mit der Bausparkasse vertraglich vereinbart worden ist. Dies ist ein Dilemma für die Bausparkassen und eine Herausforderung für den Gesetzgeber. Mit dem neuen Bausparkassengesetz wollen wir den Bausparkassen helfen, ihr bewährtes Geschäftsmodell auch in einer Niedrigzinsphase beizubehalten. Offensichtlich wird diese Niedrigzinsphase noch sehr lange anhalten. Man muss sich nur die heutigen Beschlüsse der EZB ansehen.
Wir wollen mit einer maßvollen Geschäftsausweitung einige Beschränkungen lockern, damit Bausparkassen auch in einer Niedrigzinsphase wirtschaftlich bestehen können –
(Beifall bei der SPD – Lothar Binding [Heidelberg] [SPD]: Für ihre Kunden!)
– für ihre Kunden –, ohne unverhältnismäßige Risiken einzugehen. Die gute Nachricht für alle Verbraucherinnen und Verbraucher lautet, liebe Frau Karawanskij: Dies geht nicht zulasten der Kunden. Ihre Rechtsstellung bleibt unverändert. Dies ist eine gute Nachricht.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Was ändert sich nicht? Auch in Zukunft wird die Bausparkasse ein Spezialkreditinstitut bleiben. Was ändert sich? Ich will auf einige der Änderungen kurz eingehen.
Wir werden die Beleihungsgrenze von 80 auf 100 Prozent des Beleihungswertes erhöhen. Die bisherige Beleihungsgrenze führte in der Praxis dazu, dass real nur eine Beleihung von ungefähr 65 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie ohne Zusatzsicherheiten möglich war. Das ist für viele junge Familien zu wenig und benachteiligt gleichzeitig die Bausparkassen im Wettbewerb.
Diese Erhöhung gilt für selbstgenutzten Wohnraum. Auch die Anhörung hat gezeigt, dass diese Ausweitung sinnvoll und geboten ist und dass die Bausparkassen damit mehr verfügbare Mittel in Wohnungsbaufinanzierung anlegen können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Ausfallrisiko der Bausparkassen ist sehr gering, wie die Zahlen zeigen. Damit gibt es keine unvertretbaren Stabilitätsrisiken.
Bausparkassen erhalten die Möglichkeit, künftig Mittel aus der Zuteilungsmasse, die vorübergehend dafür nicht verwendet werden können, auch zur Gewährung von sonstigen Baudarlehen zu verwenden. Damit reagieren wir auf die veränderten Bedingungen im Niedrigzinsumfeld. Dem gleichen Zweck dient die Ausweitung des Verwendungszwecks des Fonds zur bauspartechnischen Absicherung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden das enge Korsett der Anlagemöglichkeiten einer Bausparkasse moderat erweitern. Zukünftig dürfen Bausparkassen bis zu 5 Prozent der Zuteilungsmasse in Aktien anlegen. Das gilt allerdings erst ab 2017, weil es notwendig ist, dass sie ein eigenes Risikomanagement aufbauen. Darüber hinaus wird es noch eine Verordnung des Ministeriums geben, in der entsprechende Vorschriften gemacht werden, wie man zum Beispiel Anlagen diversifizieren und streuen soll.
Wenn eine höhere Rendite erzielt werden soll, dann ist das immer mit höheren Risiken verbunden. Es kommt darauf an, diese Risiken sinnvoll zu begrenzen, und das machen wir. Jede Art der Anlage ist letztendlich mit Risiken verbunden. Das gilt, wie die Vergangenheit gezeigt hat, auch für Staatsanleihen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, etwas ratlos machen mich die Kritik der Linken und das, was die Grünen kritisiert haben. Wir haben das im Ausschuss gehört. Liebe Frau Karawanskij, ausgerechnet die Linke findet den Kollektivgedanken beim Bausparen verwerflich.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Oh, Herr Zöllmer! – Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)
Das ist so, als ob die katholische Kirche von der Bibel ablassen soll. Alle ideologischen Väter Ihrer Partei würden im Grabe rotieren, wenn sie das erfahren würden.
(Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Herr Zöllmer, ich gebe Ihnen gern eine Nachhilfestunde! Mache ich wirklich gern! Dann können wir uns auch darüber unterhalten, wie das mit den Auszahlungsmodalitäten ist!)
– Ja, das ist in Ordnung, aber für mich macht das eines wirklich deutlich, nämlich dass Ihre Kritik ziemlich hilflos ist. 30 Millionen Bausparverträge sprechen hier eine andere Sprache. Offensichtlich vertrauen die Menschen kollektiven Systemen, und ich finde das gut.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Susanna Karawanskij [DIE LINKE]: Die jetzt von den Bausparkassen gekündigt werden! Das ist der Punkt!)
Bei den Grünen ist mir nicht klar geworden, welche Kritik Sie letztendlich haben. Ich hatte das Gefühl, Sie haben einfach ein Problem mit Bausparkassen. Sie haben keine Alternative aufgezeigt. Ich habe das dumpfe Gefühl, Sie haben auch keine Alternative. Sie handeln nach dem Motto von Konfuzius: Wer etwas will, sucht Wege. Wer etwas nicht will, sucht Gründe.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erweitern mit diesem Gesetz den Spielraum der Bausparkassen, damit sie auch in Zukunft am Markt bestehen können. Dies geschieht maßvoll und verantwortlich, ohne dass übermäßige Risiken entstehen und ohne die Kundinnen und Kunden zu belasten. Dies ist ein guter Weg.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Dr. Gerhard Schick von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
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Electoral Period | 18 |
Session | 143 |
Agenda Item | Änderung des Gesetzes über Bausparkassen |