03.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 143 / Zusatzpunkt 4

Florian PostSPD - Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Kraft-Wärme-Kopplung; denn wenn wir heute das Gesetz beschlossen haben werden, wird es logischerweise zum 1. Januar 2016 in Kraft treten und die Kraft-Wärme-Kopplung als hocheffiziente ressourcenschonende Art der Energieerzeugung und als Klimaschutzinstrument eine Perspektive haben. Das war – sage ich ganz offen – in den Verhandlungen nicht immer ganz klar. Wir haben hier mit unserem Koalitionspartner bis zur letzten Minute etwas Gutes ausgehandelt, deswegen auch die sehr späte Vorlage. Das haben wir nicht gemacht, um Sie zu ärgern, Frau Verlinden,

(Heiterkeit der Abg. Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

sondern uns ging es um ein gutes Ergebnis. Ich glaube, es kann sich sehen lassen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben beschlossen, die Perspektive, die wir der Kraft-Wärme-Kopplung geben wollen, auch beim Ausbau deutlich zu machen. Wir sind hier auf absolute Superzahlen gegangen: Wir wollen bis zum Jahr 2020  110 Terawattstunden und bis zum Jahr 2025  120 Terawattstunden zugebaut haben. Ausgehend von den derzeit 97 Terawattstunden macht das deutlich, dass wir uns hier ein ambitioniertes, aber auch realistisches Ziel gesteckt haben.

(Beifall bei der SPD)

Gleichzeitig werden wir, um Investitionssicherheit herzustellen, die ursprünglich bis 2020 vorgesehene Geltungsdauer des Gesetzes bis zum Jahr 2022 verlängern. Das macht energiewirtschaftlich Sinn, weil im Jahr 2022 einiges in der energiewirtschaftlichen Landschaft passiert sein wird. Es sollen dann nämlich auch die Atomkraftwerke vom Netz gegangen sein.

Es ist auch hinsichtlich der Bestandssicherung ein großer Erfolg, gerade bei der – notleidenden – öffentlichen Versorgung durch gasbasierte Anlagen. Hier war Handeln wirklich geboten, da wir über einen Zubau gar nicht sprechen müssen. Wenn wir hier Anlagen aufgrund zunehmender Unwirtschaftlichkeit vom Netz nähmen, wäre die Perspektive für die Kraft-Wärme-Kopplung in der Tat nicht mehr gegeben gewesen.

Den Vorwurf in Ihrem Entschließungsantrag, liebe Fraktion der Grünen, dass wir die Förderung für Speicher und Netze nicht verbessern würden, muss ich zurückweisen. Wir haben 150 Millionen Euro hierfür vorgesehen, und das ist kein absoluter und maximaler Deckel, wie Sie es beschreiben, sondern die Mindestfördersumme. Die 1,5 Milliarden sind im Übrigen das Gesamtfördervolumen, das wir von 750 Millionen Euro ausgehend verdoppeln; das kann man auch einmal betonen.

(Beifall bei der SPD)

Erst wenn diese 1,5 Milliarden Euro ausgeschöpft sind, bleibt es bei maximal 150 Millionen Euro Fördervolumen für Speicher und Netze. Sollten die 1,5 Milliarden nicht ausgeschöpft werden, kann man über die 150 Millionen Euro hinausgehen. Es handelt sich also um eine Mindestfördersumme.

Wir machen mit dem Kontraktorenmodell auch Mieterstrom möglich. Dieses Anliegen war uns Sozialdemokraten besonders wichtig, da nun auch Mieter von Förderungen und Befreiungen von Umlagen in der Kraft-Wärme-Kopplung profitieren können, auch wenn diese Modelle gerade nicht in die öffentliche Versorgung einspeisen.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind auch in der Frage „Was wird gefördert?“ bei unserem klaren Standpunkt geblieben: Wir schmeißen niemandem Geld hinterher, der es nicht braucht, beispielsweise industrieller Kraft-Wärme-Kopplung, die eine wichtige Aufgabe übernimmt – das stelle ich nicht in Abrede; es geht ja hier auch um eine Technologie, die wir fördern wollen. Aber diese Anlagen befinden sich im Geld, und wir fördern nichts, was die Förderung nicht braucht – ganz unabhängig von der Betrachtungsweise, was uns die EU da wegen der Beihilfeleitlinien gesagt hätte. Das wäre jedenfalls EU-rechtlich nicht zulässig gewesen. Aber es geht hier um etwas ganz anderes – das möchte ich betonen –, nämlich darum, dass in den betreffenden Unternehmen Unsicherheit über die Eigenstromprivilegierung herrscht. Wir werden in der Bundesregierung und in der Koalition dafür Sorge tragen, dass diese Privilegierung weiterhin erhalten wird.

Ich möchte ganz kurz auf den Vorwurf eingehen, dass wir angeblich Kohlekraftwerke fördern.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht angeblich!)

Das machen wir nicht. Es gibt zwar steinkohlebasierte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Netzbereich. Aber diese arbeiten effizient.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 50 Jahre alt!)

2017 evaluieren wir – hör zu, Oliver – alle Anlagen. Wenn bei hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nachgewiesen wird, dass sie unwirtschaftlich sind – bei der Unwirtschaftlichkeitsbetrachtung darf keine Rolle spielen, wie sich der europäische Emissionshandel entwickelt –, besteht die Möglichkeit, durch eine Verordnungsermächtigung, die im Übrigen unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Bundestag steht, etwas zu tun. Aber erst dann! Hier von einem Automatismus zu sprechen, ist unredlich. Das wisst ihr auch ganz genau, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Schließlich habt ihr den Gesetzentwurf genau gelesen, und du, lieber Oliver Krischer, verstehst etwas von der Sache. Ihr macht uns also einen unredlichen Vorwurf.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und warum überhaupt? – Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch keine Planungssicherheit!)

Wenn man euren Entschließungsantrag liest, dann stellt man fest, dass ihr bedauert, dass im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2015 elf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen vom Netz gegangen sind. Das bedauern wir auch. Nun habe ich in der Antwort der Bundesregierung vom 28. August 2015 auf eure Anfrage nachgelesen, um welche Anlagen es sich hier handelt. Unter den elf Anlagen, die vom Netz gegangen sind, sind sechs Steinkohlekraftanlagen. Wenn ihr das bedauert, dann müsst ihr doch eigentlich froh sein, dass wir mit der Verordnungsermächtigung die Möglichkeit eröffnen, effektive Anlagen am Netz zu halten.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir stimmen heute über einen sachgerechten und zielführenden Gesetzesvorschlag ab, der als Klimaschutzinstrument der effizienten Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie eine Zukunft aufzeigt. Ich fordere die Opposition, wenn es ihr um etwas anderes geht als um billigen Klamauk,

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Florian!)

auf, unseren Gesetzesvorschlag zu unterstützen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt die Kollegin Eva Bulling-Schröter.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6246622
Wahlperiode 18
Sitzung 143
Tagesordnungspunkt Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
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