Katja LeikertCDU/CSU - Elektronische Gesundheitskarte
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt liegt er vor: der Entwurf eines Gesetzes für eine sichere digitale Kommunikation und Anwendung im Gesundheitswesen, im Volksmund E-Health-Gesetz genannt. Nach mehr als einem Jahr intensiver Beratung und konstruktiver Debatten ist es ein sehr schönes Gesetz geworden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Es ist deshalb ein sehr schönes Gesetz geworden: erstens, weil wir damit die Weichen für eine schnellere und sicherere Kommunikation stellen, indem im Gesundheitswesen die Zeiten von Fax und Karteikärtchen überwunden werden; zweitens, weil wir damit für mehr Patientennutzen und Selbstbestimmung sorgen, indem der Patient Herr über seine eigenen Daten wird; drittens, weil wir die Weichen für mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz stellen, indem die Zeiten des dritten überflüssigen Röntgenbilds beendet werden.
Es war der Bundesminister Hermann Gröhe, der nach zehn Jahren des Stillstands diesem wohl größten Digitalisierungsprojekt in unserem Land wieder den nötigen Schwung verliehen hat.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dirk Heidenblut [SPD])
Viele hatten schon den Glauben aufgegeben, dass sich ausgerechnet in diesem sensiblen Bereich des Gesundheitswesens noch etwas tut. Für diesen mutigen Anstoß danke ich sehr unserem Gesundheitsminister sowie der Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, die hier mit viel Tatkraft vorangegangen sind.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Dieses Projekt der Digitalisierung ist mit Blick auf den Patientennutzen einer der größten Fortschritte im Gesundheitswesen der letzten Jahre. Ich möchte nur einige Anwendungen nennen: Zukünftig werden die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sodass der Notarzt schnell erkennen kann, ob Vorerkrankungen oder beispielsweise eine Allergie vorliegen. Dann werden wir den Medikationsplan für Menschen einführen, die mehr als drei Medikamente nehmen; denn wir alle wissen, dass mehr Menschen durch Arzneimittelwechselwirkungen sterben als im Straßenverkehr. Das wollen wir nicht länger hinnehmen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Mit dem E-Health-Gesetz wird auch der Weg der Telemedizin in die Regelversorgung geebnet. Röntgenkonsile und Videosprechstunden sind bereits jetzt im Gesetz verankert.
Dieses Digitalisierungsprojekt ist darüber hinaus ein Fortschritt, weil wir die Selbstbestimmung des Patienten stärken. Sie alle wissen, dass das so eine Sache ist. Es hängt von der Arztpraxis ab, wie schnell Sie an Ihre Daten kommen. Deswegen haben wir auch von parlamentarischer Seite sehr darauf gedrungen, die elektronische Patientenakte im Gesetz zu verankern. Der Patient muss endlich schnell eine strukturierte Übersicht über seine gesamten Daten bekommen: von der Diagnose bis zu den Befunden, beispielsweise auch über seinen Impfstatus.
(Maria Michalk [CDU/CSU]: Richtig!)
Grundsätzlich gilt dabei – das übersehen die Linken sehr oft –: Der Patient entscheidet, welche Daten gespeichert werden und wer Zugriff auf welche Daten hat.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dirk Heidenblut [SPD])
An dieser Stelle möchte ich gerne unserem Koalitionspartner für die sehr gute Zusammenarbeit danken, außerdem den Kollegen vom Ausschuss Digitale Agenda, aber auch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sich sehr konstruktiv und kritisch, gerade in dem Punkt der Patientenselbstbestimmung, eingebracht haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)
So schön, wie das mit der neuen digitalen Welt ist: Die gesetzliche Krankenversicherung wird nicht dafür da sein, jede digitale Spielerei in ihren Leistungskatalog aufzunehmen. Fest steht aber – da gibt es kein Vertun –: Wir wollen nur Anwendungen mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren, wenn diese die Festlegungen der Gematik zu den Standards berücksichtigen. Deshalb ist es richtig, dass das Bundesministerium einen großen Schwerpunkt auf das Thema Interoperabilität gelegt hat. So einen Kauderwelsch, wie er zwischen Microsoft und Apple lange Zeit üblich war, wollen und können wir uns im Gesundheitswesen nicht leisten.
(Beifall des Abg. Matthias Ilgen [SPD] – Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit Kauderwelsch zu tun?)
Hier geht der Dank an die Experten aus der Anhörung, die auf die wichtige Rolle internationaler Standards hingewiesen haben.
Jetzt, wo wir dieses wunderbare Paket zur Schaffung einer Telematikinfrastruktur und verschiedener Anwendungen haben – vom Notfalldatensatz bis zur elektronischen Patientenakte – und die Fortschritte im Hinblick auf Patientennutzen und Patientenselbstbestimmung auf dem Papier klar und deutlich zu erkennen sind, wollen wir es natürlich ganz schnell in die Realität umgesetzt sehen. Bis Mitte 2018 sollen über 200 000 Arztpraxen und 2 000 Krankenhäuser flächendeckend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Damit das auch passiert, sind in diesem Gesetzentwurf ganz harte Fristen und Sanktionen vorgesehen. Hier stehen die Kassen, die Ärzte und die Industrie gleichermaßen in der Verantwortung. Wer die Fristen und Sanktionen nicht einhält, muss Haushaltskürzungen hinnehmen. Man könnte ein bisschen bedauern, dass es so weit gekommen ist. Es ist ein bisschen wie in einer längeren Beziehung, in der sich die Partner gegenseitig blockieren.
(Beifall des Abg. Dr. Harald Terpe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Michaela Noll [CDU/CSU]: So sind längere Beziehungen? – Weitere Zurufe von der CDU/CSU und der SPD)
– Ich wollte nur gucken, ob Sie aufpassen. – Heute soll aber kein Tag der Drohungen oder des Bedauerns sein. Heute überwiegt die Freude, dass wir mit einer großen parlamentarischen Mehrheit – die Grünen rechne ich da vom Herzen einfach einmal mit ein – dieses schöne Gesetz auf den Weg bringen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Als nächste Rednerin spricht Kathrin Vogler von der Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6246726 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 143 |
Tagesordnungspunkt | Elektronische Gesundheitskarte |