Matthias IlgenSPD - Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verbliebene Zuschauer, wo auch immer Sie sind!
(Heiterkeit)
Diese Woche titelte eine große deutsche Tageszeitung: „Was macht Matthias Machnig?“ Ich möchte denjenigen, die wie ich manchmal nur die Überschriften solcher Zeitungen überfliegen, auf die Sprünge helfen. Er ist Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, und er kümmerte sich zumindest die letzten Wochen sehr intensiv um das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz, ein wirklicher Zungenbrecher.
Das BMWi hat, wie ich finde, einen sehr ordentlichen Entwurf vorgelegt. Wir haben diesen im parlamentarischen Verfahren sehr genau unter die Lupe genommen und versucht, noch einige Punkte zu verbessern. Wie mein Kollege Heider von der Union es in seiner ersten Rede dazu, die zu Protokoll ging, im Oktober richtig bemerkt hat – der Dank für die gute Zusammenarbeit geht meinerseits gern zurück –: Kein Gesetz verlässt den Bundestag am Ende so, wie es hineingekommen ist. – Das ist auch hier so.
Ein Thema der letzten Wochen war vor allem die Auflösung der APAK durch das APAReG und die damit verbundene Übertragung ihrer Aufgaben an die neu zu schaffende Abschlussprüferaufsichtsstelle, kurz APAS. Es geht dabei um die Eingliederung bzw. die Frage, wie man das macht und ob man diese vielleicht nicht in eine Behörde eingliedert. Diese Problematik hat für reichlich Diskussionen gesorgt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie der Philosoph Hegel schon vor vielen Jahren festgestellt hat: Es gibt viele Wege, die zu einem Ziel führen, wichtig ist dabei allerdings, die goldene Mitte zu finden. – Durch die Eingliederung der APAS als eigenständige Stelle in das BAFA können bestehende Verwaltungsstrukturen im Sinne der Wirtschaftlichkeit genutzt werden. Gleichzeitig werden durch die Eigenständigkeit der Stelle die EU-Anforderungen an die Qualifikation und Letztverantwortung der Leitung erfüllt sowie die Sichtbarkeit, auch der Erhalt der Marke APAK oder neu APAS als national und international hochanerkannte, berufsstandsunabhängige Aufsicht gesichert. Ich denke, hiermit haben wir die goldene Mitte gefunden. Wir sollten das Thema in Zukunft auf sich beruhen lassen und hoffen, dass das vom Berufsstand in der Breite getragen und akzeptiert wird.
Eine Problematik bei solchen Operationen ist immer die Überleitung des vorhandenen Personals. Mir und meiner Fraktion war es ein Anliegen, die Kontinuität der bisherigen Aufsicht zu ermöglichen. Diese Beständigkeit wird insbesondere durch eine weitestmögliche gesetzliche Übernahme des vorhandenen hochqualifizierten Personals gewährleistet. Für die Wirtschaftsprüfer ist uns das im Gesetzentwurf gut gelungen. Es geht uns noch um den Artikel 2 § 6. Er regelt den Übergang der Beschäftigten, die bisher nicht als Wirtschaftsprüfer in der Wirtschaftsprüferkammer arbeiteten und zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übergeleitet werden sollen. Nach meinen Informationen handelt es sich um einen Kreis von zwölf Personen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es nicht sein kann, dass das, was für die sehr gut bezahlten Wirtschaftsprüfer gilt – dass sie sozusagen möglichst ohne Verluste in ihre neuen Jobs übergeleitet werden –, nicht auch als Verfahren und Maßstab für Sekretärinnen, Sachbearbeiter und Referenten gelten kann. Auch bei diesen Berufsgruppen müssen wir für eine vernünftige Eingliederung sorgen. Der Gesetzentwurf bietet dem Ministerium dafür einen Verordnungsspielraum. Deswegen möchten wir herzlich darum bitten – ich erinnere an die Einführung des TVöD; es gab damals große Debatten um die Vergleichbarkeit von Gehaltsstrukturen in Ländern und Kommunen –, dass eine Überleitung weitestgehend so durchgeführt wird, dass die Betroffenen keine Verluste erleiden. Das lässt Artikel 2 § 6 Absatz 4 des APAReG eindeutig zu. Wir würden uns freuen, wenn das Ministerium von diesem Spielraum Gebrauch machte.
In diesem Sinne: Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6246907 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 143 |
Tagesordnungspunkt | Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz |