Stefan SchwartzeSPD - Elektronische Zigaretten und Shishas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesjugendministerin Schwesig! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn bei der letzten Reform des Jugendschutzes die E-Verdampfer verbreitet gewesen wären, dann würden wir heute gar nicht mehr darüber diskutieren, weil der Jugendschutz in diesem Bereich längst greifen würde. Es geht nicht um ein generelles Verbot der E-Verdampfer, sondern um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Ich danke Ministerin Schwesig für den Gesetzentwurf und damit für die schnelle Antwort auf die Ergebnisse der Studien der deutschen Krebsforschung.
In der öffentlichen Diskussion über die sogenannten E-Verdampfer gibt es viele unterschiedliche Ansichten und Meinungen. Interessenvertreter und Bürger melden sich zu Wort. Sie berichten oft über ihre subjektiven Erfahrungen. In der öffentlichen Diskussion über die sogenannten E-Verdampfer werden Ergebnisse wissenschaftlicher Studien oft auch mit der eigenen persönlichen Ansicht vermischt. Dies führt an vielen Stellen zu Unklarheiten.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums der E-Zigaretten und E-Shishas schaffen wir gesetzlich Klarheit. Wir schaffen Klarheit darüber, dass Dampfen nicht das gesündere Rauchen ist; denn wir können auf Basis fachlicher Expertise feststellen: E-Zigaretten und E-Shishas sind gesundheitsgefährdend. Beim Dampfen der Inhalationsprodukte entstehen chemische Verbindungen, die durchaus krebsauslösend sind. Die Zusammensetzung der Schadstoffe ist der aus herkömmlichen Zigaretten ganz ähnlich. Darüber hinaus enthalten die Dämpfe feine und ultrafeine Partikel, die die Lunge chronisch schädigen können. Wir schaffen Klarheit darüber, dass bezüglich der Gesundheitsgefährdung auf Basis dieser Erkenntnisse kein Unterschied zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids zu machen ist.
Aufgrund dieser Fakten ist es unsere Verpflichtung als Jugendpolitiker, zu handeln und gesetzgeberisch tätig zu werden. Mit der neuen Regelung schaffen wir Bewusstsein dafür, dass der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas gesundheitsgefährdend ist. Der Gesetzentwurf sieht daher für diese Produkte ein Abgabeverbot an Kinder und Jugendliche vor. Wir wollen darüber hinaus verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen entsteht. Kinder und Jugendliche, die elektronische Zigaretten konsumieren, gefährden nicht nur die eigene Gesundheit, indem sie die Entwicklungsphasen ihrer Lunge stark beeinträchtigen, sondern gewöhnen sich auch an das Rauchritual. Sie werden verleitet, Rauchen bzw. Dampfen als etwas Normales, Alltägliches und nur mäßig Gesundheitsgefährdendes zu akzeptieren. Wir dürfen die bisherigen Erfolge, die wir in der Tabakprävention erzielt haben, nicht aufs Spiel setzen. Für Kinder und Jugendliche darf der Konsum elektronischer Zigaretten nicht etwas Normales und Alltägliches sein,
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
und es darf schon gar nicht der Eindruck entstehen, er wäre nur mäßig gesundheitsgefährdend.
Das Gesetz, das im Entwurf vorliegt, aktualisiert aus gegebenem Anlass auf vernünftige Art und Weise unser Jugendschutzgesetz. Wir als Gesetzgeber reagieren angemessen im Sinne des Schutzes unserer Kinder und Jugendlichen. Ich freue mich auf die Anhörung und die weiteren Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6249606 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 144 |
Tagesordnungspunkt | Elektronische Zigaretten und Shishas |