04.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 144 / Tagesordnungspunkt 28

Eva HöglSPD - Bericht des 2. Untersuchungsausschusses

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Jetzt liegt er also vor, der Bericht des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode. Auf knapp 1 000 Seiten steht, was wir in 45 Sitzungen durch Vernehmung von 57 Zeuginnen und Zeugen und durch Auswertung von über 600 Aktenbänden untersucht und aufgeklärt haben. – Ein bisschen Statistik zu Beginn der Debatte gehört immer dazu.

Der Untersuchungsauftrag des Ausschusses bezog sich im Wesentlichen auf drei Fragestellungen: Erstens. Wurde die Operation „Selm“, also die Bearbeitung von aus Kanada übermittelten Listen deutscher Kunden eines Vertreibers von kinderpornografischem Material, im Bundeskriminalamt ordnungsgemäß und in angemessener Zeit bearbeitet? – Die zweite Frage war – eine sehr wichtige Frage –: Wurden Informationen über den Fall des ehemaligen Abgeordneten Sebastian Edathy, der sich ebenfalls auf der Kundenliste befand, weitergegeben, innerhalb oder auch außerhalb der Strafverfolgungsbehörden? Kurz gesagt: Wurde Sebastian Edathy gewarnt und, wenn ja, von wem? – Drittens hatten wir uns mit dem Fall eines ehemaligen BKA-Beamten zu beschäftigen, der ebenfalls bei dieser kanadischen Firma Material bestellt hatte. Da stellte sich die Frage, ob das im BKA und vom dienstaufsichtführenden Bundesinnenministerium ordnungsgemäß bearbeitet wurde.

Ich darf sagen: Wir sind diesen Fragen gründlich nachgegangen und beantworten sie in unserem Bericht ausführlich. Ich füge aber hinzu: Wir konnten nicht alle Fragen abschließend und ausreichend beantworten, und das ist natürlich etwas, was uns alle nicht zufriedenstellt.

Zunächst einmal zur Operation „Selm“. Da haben wir die Bearbeitung nachvollzogen. Wir haben viele Zeuginnen und Zeugen der zuständigen Fachabteilung gehört, darunter mehrere, die bereits im Innenausschuss berichtet hatten. Ich darf noch erwähnen, dass das Bundeskriminalamt uns wirklich tatkräftig unterstützt hat bei der Zusammenstellung der Unterlagen und auch durch die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen. Wir können feststellen – das sage ich hier voller Überzeugung –, dass das Bundeskriminalamt die Operation „Selm“ hervorragend bearbeitet hat und an keiner Stelle Anlass ist, dem Bundeskriminalamt irgendeinen Vorwurf zu machen. Es ist sehr wichtig, das hier noch einmal zu betonen.

Wir haben uns auch mit der Frage befasst: Wieso dauerte die Bearbeitung der Operation „Selm“ eigentlich so lange? Sie dauerte lange. Sie begann im November 2011 und endete erst während der Laufzeit des Untersuchungsausschusses, Ende 2014. Ich möchte auch das hier sagen: Bei genauem Hinschauen war es überhaupt nicht verwunderlich, dass es so lange gedauert hat. Wir haben uns das sehr genau angeguckt. Es war ein sehr großes Verfahren, ein sogenanntes Masseverfahren, mit über 800 verdächtigen deutschen Kunden und umfassendem Beweismaterial. Es war wirklich eine sehr mühsame Arbeit; denn es ging um ungefähr 500 Stunden Filmmaterial und rund 70 000 Bilder. Die einzelnen Kunden mussten identifiziert werden. Schwere Fälle, in denen eine klare Strafbarkeit bestand und vielleicht sogar ein akuter Missbrauch von Kindern und Jugendlichen drohte, wurden – es war sehr wichtig, dass das im Untersuchungsausschuss he­rausgearbeitet wurde – prioritär behandelt.

Wir können also feststellen – ich sage es noch einmal –: Im Bundeskriminalamt wurde professionell gearbeitet, engagiert und zügig. Ich möchte an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundeskriminalamts ganz ausdrücklich und von Herzen danken für diese schwere Arbeit, die sie machen, und für diese wichtige Aufgabe, die sie wahrnehmen.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir stellen in unserem Bericht übereinstimmend fest, dass die sorgfältige Bearbeitung durch das BKA auch für die beiden Einzelfälle gilt, die wir uns genauer angeschaut haben, nämlich den Sachverhalt des früheren Kollegen Sebastian Edathy und den Sachverhalt des früheren BKA-Beamten. Insbesondere beim ehemaligen BKA-Beamten haben wir uns auch den dienst- und disziplinarrechtlichen Umgang mit dem Sachverhalt angeschaut. Wir haben festgestellt, dass sich alles im Rahmen des rechtlich Vorgesehenen und Zulässigen bewegte. Außerdem konnten weder ein unangemessen milder Umgang mit dem Beamten noch unzulässige Einflussnahmen festgestellt werden. Vielmehr wurde der Sachverhalt ordnungsgemäß bearbeitet.

Beim Sachverhalt Edathy haben wir festgestellt, dass dieser Sachverhalt im Bundeskriminalamt ebenfalls professionell bearbeitet und diskret behandelt wurde und die Information – daran gab es viel Kritik – der Vorgesetzten im Bundeskriminalamt und des Bundesinnenministeriums keinen Anlass für Kritik bot. Damit ist die Kritik unserer Meinung nach auch nicht gerechtfertigt.

Ich sagte es eben schon: Wir konnten leider nicht in jedem Punkt unserem Auftrag gerecht werden und nicht jede Frage beantworten. Deshalb hier noch einmal die Feststellung: Wir sind uns, denke ich, alle darüber einig – das haben wir auch zum Ausdruck gebracht –: Sebastian Edathy wurde vor den Ermittlungen gewarnt, ja sogar konkret vor der Durchsuchung. Wir haben nicht herausarbeiten können, von wem Sebastian Edathy gewarnt wurde. Wir hatten mehrere unterschiedliche Zeugenaussagen, auch unter Wahrheitspflicht, aber wir konnten nicht feststellen, wer es letztendlich war. Ein Untersuchungsausschuss stößt an seine Grenzen, wenn es widersprüchliche Aussagen im Untersuchungsausschuss gibt.

Eine Erkenntnis bleibt, liebe Kolleginnen und Kollegen, und die ist mir sehr wichtig. Dieser Untersuchungsausschuss hat gezeigt, dass es dringend geboten ist, sensible Sachverhalte im politischen Umfeld in den Behörden wirklich vertraulich zu behandeln – ich glaube, wir können alle unterschreiben, dass das eine wichtige Erkenntnis ist –, damit Personen nicht zu Unrecht verdächtigt werden. Auch das ist eine Gefahr. Nur so können die Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit ordnungsgemäß erledigen. Vertraulichkeit ist also wichtig.

Ich möchte als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, deren Aufgabe mit dieser Rede endet, allen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich danken für die konstruktive und sachliche Zusammenarbeit, die wir an unserem Untersuchungsauftrag orientiert haben und die wir in angemessen konzentrierter Stimmung, aber natürlich nicht immer ohne Meinungsunterschiede gestaltet haben.

Ich danke aber auch allen, die uns hierbei unterstützt haben. Dies war insbesondere das Ausschusssekretariat, das – sie winken dort oben – auf der Besuchertribüne sitzt. Herzlichen Dank für die tolle Unterstützung! Ich danke bei dieser Gelegenheit auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Büros und in den Fraktionen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Landes- und Bundesbehörden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU – Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Friede, Freude, Eierkuchen!)

Das Wort hat der Kollege Frank Tempel für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6249638
Wahlperiode 18
Sitzung 144
Tagesordnungspunkt Bericht des 2. Untersuchungsausschusses
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