Detlef SeifCDU/CSU - Regierungserklärung zum Europäischen Rat
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit drängt. Die Union ist fest entschlossen, den weiteren hohen Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen durch wirksame Maßnahmen spürbar zu verringern, damit unser Land nicht überfordert wird. National und international ist vieles schon auf den Weg gebracht worden; die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung die wichtigsten Punkte ja auch angesprochen. Auch auf europäischer Ebene, auch beim Europäischen Rat werden wichtige Themen erörtert.
Natürlich sind die gravierenden Mängel bei der Sicherung der EU-Außengrenze zu beheben. Ich verweise auf mangelnde und auch gar keine Kontrollen. Der Schengen-Raum als ein Raum der Sicherheit und Freiheit ist bei seiner Gründung so nicht gedacht gewesen. Die Dublin-III-Verordnung – das haben verschiedene Kollegen schon angesprochen – funktioniert nicht bei einem hohen Zustrom von Flüchtlingen; ihn zu bewältigen, dazu ist sie völlig ungeeignet. Es ist auch richtig, dass wir Aufnahme- und Prüfungszentren an den EU-Außengrenzen errichten – sogenannte Hotspots –, damit die Verfahren gebündelt werden können, damit zügig verteilt werden kann und damit auch Rückführungen vorgenommen werden können. Es wäre auch wünschenswert, wenn die beiden Maßnahmen zur Verteilung von 160 000 Flüchtlingen in Europa umgesetzt würden und wir zu einem dauerhaften Verteilungsmechanismus kämen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Aber, meine Damen und Herren, nehmen wir einmal alle Maßnahmen zusammen und denken wir, diese wären alle zu 100 Prozent optimal umgesetzt. Was wäre dann erreicht? Wir hätten erreicht, dass die EU-Außengrenze sicherer wäre, dass die Personen registriert und erfasst werden, dass die Verfahren zügiger ablaufen und dass eine gerechte Verteilung innerhalb der Europäischen Union umgesetzt wird.
Aber die meisten Menschen, die im Moment zu uns kommen, sind gar nicht die, die hier kein Bleiberecht haben; die meisten haben ein Bleiberecht nach den europäischen Vorschriften. Genau hier muss die Europäische Union ansetzen und noch einiges nachjustieren. So könnte zum Beispiel auch im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention geregelt werden, dass Menschen, die bereits sicher untergekommen sind und sich nicht mehr unmittelbar auf der Flucht befinden, kein Bleiberecht mehr in Europa haben. Das gilt für Flüchtlinge im Libanon, in Jordanien und in der Türkei.
Aber was noch viel wichtiger ist – im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung haben wir das Thema öfter besprochen –, ist der subsidiäre Schutz. Es ist im Primärrecht der Europäischen Union nur angedeutet, ein System des subsidiären Schutzes zu errichten. Aber wie dieser Schutz ausgeprägt ist und welche Tragweite er hat, ist nirgends geregelt. Hier könnte die Europäische Union ansetzen und auch Einschränkungen vornehmen.
Das wirkt natürlich nur dann, wenn wir diese Regeln nationalstaatlich eins zu eins umsetzen. Wir wissen: Aufgrund des hohen Zustroms machen wir das gerade bei syrischen Flüchtlingen zurzeit nicht. Wir führen keine Anhörungen durch und gestehen direkt den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu, obwohl viele Bürgerkriegsflüchtlinge sind.
Das Gute an diesem Vorschlag ist, dass wir uns nicht mit den anderen Mitgliedstaaten herumstreiten müssten. Es ist erkennbar, dass wir trotz der Interessen jedes einzelnen Mitgliedstaates hierfür mit Sicherheit eine breite Mehrheit finden würden. Eines ist klar: Bei der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union – einige Kollegen haben das mit Blick auf die Grundrechtecharta angedeutet – entspricht es nicht unseren Wertvorstellungen und nicht dem, was die Europäische Union geregelt hat, wie sich insbesondere die Visegradländer Ungarn, Polen, Tschechien und Slowakei verhalten. Aber einen schnellen Sinneswandel dieser Länder werden wir nicht herbeiführen.
Ich greife jetzt auf, was Kollege Poß gesagt hat. Wir sollten ein Bashing dieser Länder vermeiden. Da vertrete ich eher die Linie unseres Fraktionsvorsitzenden Kauder: Wir müssen sehen, dass wir mit diesen Ländern vertrauensvoll zusammenarbeiten, dass wir gemeinsam Lösungen erarbeiten. Wenn wir jetzt jede Angelegenheit, wie Kollege Poß es vorgeschlagen hat, rechtlich durchsetzen, also alle rechtlichen Maßnahmen ergreifen – das war seine Aussage –, dann ist das Vertrauen weg.
(Thomas Oppermann [SPD]: Nur bei Rechtsverstößen! Mehr nicht!)
Wir müssen aber gerade an dieser Stelle das Vertrauen wieder zurückgewinnen.
Ich darf daran erinnern: Die Europäische Union könnte auch Egoismusunion, EU, heißen. Warum? Weil immer mitgliedstaatliche Interessen den Ausschlag gegeben haben, weil immer irgendjemand einen Rabatt, eine Ausnahme oder eine Sonderregelung haben wollte. Großbritannien ist da der prominenteste Vertreter. Machen wir uns doch nichts vor: Die Europäische Union würde doch nicht funktionieren, wenn wir an der einen oder anderen Stelle nicht auch mal nachgeben würden. Mir ist es lieber, wenn wir jetzt gemeinsam vertrauensvoll an einem Konzept wie dem eben vorgeschlagenen arbeiten, einem Konzept, das auch umsetzbar ist. Alles andere muss sich entwickeln.
Natürlich dürfen Flüchtlinge nicht aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt werden. Aber lassen Sie uns das mit kleinen Schritten auch diesen Ländern beibringen und nicht durch Aggressivität.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich weiß, meine Zeit –
Ist am Ende.
– ist abgelaufen.
Das wollte ich nicht formulieren.
Nur hier am Rednerpult. Ich hoffe, ich bleibe der Welt noch ein bisschen länger erhalten.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6299855 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 145 |
Tagesordnungspunkt | Regierungserklärung zum Europäischen Rat |