17.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 4

Saskia EskenSPD - Technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands

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Herr Präsident, vielen Dank für diese Überleitung; es wird nicht ganz einfach sein, nach dieser Rede zu sprechen.

(Heiterkeit bei der SPD und der CDU/CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zahlreiche Aspekte des aktuellen EFI-Gutachtens und der Stellungnahme der Bundesregierung wurden schon angesprochen. Ich will mich zum einen auf den freien Zugang zu öffentlich gefördertem Wissen, also auf Open Access, und auf die Modernisierung des Urheberrechts im Sinne von Bildung und Wissenschaft beziehen. Als Mitglied unseres Digital-Ausschusses äußere ich mich außerdem gerne zum Monitoring der Digitalen Agenda, wie es der Bericht vorschlägt.

Wie wir arbeiten, wie wir forschen, wie wir lehren und lernen, wie wir leben, meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles wird sich durch die Digitalisierung und Vernetzung sehr stark verändern, und zwar nicht nur, aber insbesondere auch durch den freien Zugang zum Wissen dieser Welt und durch Kommunikation und Zusammenarbeit über Grenzen hinweg.

Damit sich die Potenziale der Digitalisierung gut, im Sinne einer offenen und freien Gesellschaft, auch im Sinne der Menschen, entfalten können – das gilt natürlich auch für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Forschung –, sind wir als Politik aufgerufen, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dem Urheberrecht und seiner Weiterentwicklung für das digitale Zeitalter kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Nicht ohne Grund hat sich das EFI-Gutachten damit ausführlich auseinandergesetzt.

Die Koalition hat mit der Entfristung der Wissenschaftsschranke im Urheberrecht im vergangenen Jahr einen ersten wichtigen Schritt getan. Die immer wieder verlängerte Befristung des § 52 a des Urheberrechtsgesetzes – der Erlaubnis, kleine Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes für Lehrveranstaltungen elektronisch zu nutzen – hat Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen verunsichert und bei der Entwicklung einer digitalen Lehr- und Lernkultur gebremst.

Die endgültige Entfristung hat den Einrichtungen endlich eine gewisse Planungssicherheit gegeben. Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sind damit aber noch nicht erreicht worden. Deshalb muss bei der Entwicklung eines modernen Urheberrechts nicht nur die Abwägung des gesellschaftlichen Interesses mit den Belangen der Urheber unser Ziel sein. Für seine Akzeptanz, Anwendbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit ist es vor allem wichtig, dass dieses moderne Urheberrecht auch klar und verständlich ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie Unternehmen, aber vor allem auch Lehrende und Lernende urheberrechtsgeschützte digitale Inhalte rechtssicher nutzen können. Für Letztere benötigen wir – so auch die Empfehlung des EFI-Gutachtens – eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke.

Im Koalitionsvertrag haben wir dazu bereits vereinbart, das Urheberrecht an die Erfordernisse und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen, und mit der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde dieses Vorhaben nochmals bekräftigt und bestätigt. Wir dürfen jetzt erwarten, dass die Bundesregierung im Jahr 2016 einen Gesetzentwurf vorlegt.

Für den freien Zugang zum Wissen dieser Welt, für seine Qualität, für den Informationsfluss und für die Vernetzung von wissenschaftlicher Arbeit spielt es zudem eine wichtige Rolle, in welchem Rahmen und mit welchen Lizenzen vor allem wissenschaftliche Daten und Ergebnisse veröffentlicht werden. Publikationen und Daten, die aus überwiegend öffentlicher Förderung entstanden sind, müssen, so meinen wir, auch der Öffentlichkeit frei zugänglich sein. Wir diskutieren das unter dem Begriff „Open Access“ und arbeiten dazu an einer umfassenden Strategie. Erst vor kurzem hatten wir in der Fraktion ein sehr aufschlussreiches Fachgespräch dazu.

Die Bundesregierung nennt in ihrer Stellungnahme zahlreiche weitere Vorhaben und Maßnahmen der Digitalen Agenda, die die Innovation und die Forschung im digitalen Bereich fördern. Das EFI-Gutachten macht aber eines zu Recht deutlich: Die schönsten politischen Vorhaben sind nur dann etwas wert, wenn ihre Umsetzung begleitet und überprüft werden kann. „ Monitoring“ nennt man das wohl auf Neudeutsch. Ich kann das nur unterstreichen.

Die Information der Öffentlichkeit, der öffentliche Diskurs und auch ein Monitoring für die Digitale Agenda sind zum einen deshalb unentbehrlich, weil nahezu jedes ihrer Handlungsfelder und ihrer Maßnahmen zahlreiche Lebensbereiche und deshalb eine Vielzahl von politischen Ressorts und meist auch mehrere politische Ebenen betrifft. Zudem schreitet die technologische Innovation gerade in den Handlungsfeldern der Digitalisierung stetig und mit riesiger Geschwindigkeit voran.

Aber die gesellschaftlichen Implikationen dieser technologischen Entwicklungen stellen sich erst nach und nach heraus. Auch deshalb ist es durchaus sinnvoll, die Maßnahmen der Digitalen Agenda und ihre Fortschritte der Öffentlichkeit bekannt zu machen und zur Diskussion zu stellen.

(Beifall bei der SPD)

Ich muss aber auch sagen: Das Monitoring der Arbeit der Regierung ist die Aufgabe des Parlaments. So oder so ähnlich steht es, glaube ich, in der Verfassung. Insofern ist es ganz richtig, dass der Ausschuss „Digitale Agenda“, dem ich neben dem Bildungsausschuss angehöre, den Prozess der Digitalen Agenda der Bundesregierung begleitet und die Fortschrittsberichte der Regierung auch regelmäßig diskutiert. Diese Fortschrittsberichte liegen der Öffentlichkeit übrigens vor, aber ich muss einräumen: Ihre Lesbarkeit und ihre Eignung für ein professionelles Monitoring sind entwicklungsfähig.

Dazu kommt, dass unsere Beratungen dieser Fortschrittsberichte nach wie vor unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, was wir von der SPD-Fraktion sehr bedauern – und das nicht nur, aber auch, weil sich die Fortschritte der Digitalen Agenda der Bundesregierung durchaus nicht zu verstecken brauchen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Philipp Lengsfeld erhält nun das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6302975
Wahlperiode 18
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Technologische Leistungsfähigkeit Deutschlands
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