17.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 8

Christian FlisekSPD - Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die über 40 000 Syndikusanwälte in Deutschland; denn heute regeln wir nicht nur erstmals das Berufsbild dieser Personengruppe, sondern heute stellen wir auch die Altersversorgung dieser Unternehmens- und Verbandsanwälte auf eine sichere und planbare Grundlage.

Anlass für das heutige Gesetzgebungsverfahren waren Urteile des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2014. Diese Urteile waren ein gewaltiger Paukenschlag, wurde doch die über Jahre bewährte Befreiungspraxis der gesetzlichen Rentenversicherung von einem Tag auf den nächsten für unzulässig erklärt. Diese Große Koalition hat hieraufhin in einer intensiven, aber zügigen Debatte eine Lösung erarbeitet, die diese Unsicherheiten beseitigt.

Meine Damen und Herren, ich möchte es hier auch in aller Deutlichkeit sagen: Es war der Bundesminister der Justiz, Heiko Maas, der mit seinem vor knapp einem Jahr vorgelegten Eckpunktepapier von Anfang an die Weichen richtig gestellt hat. Die von einigen Seiten geforderte große sozialrechtliche Lösung wäre weit über das Ziel hinausgeschossen, und sie hätte damit auch ein Fass ohne Boden aufgemacht. Ich traue mich auch, zu sagen: Wir würden hier heute einen solchen Gesetzentwurf mit Sicherheit nicht in zweiter und dritter Lesung beraten können, wären wir diesen Weg gegangen.

Nein, es war gut, dass wir uns auf das beschränkt haben, was die Urteile unbedingt erforderten, nämlich eine Regelung im Berufsrecht der Rechtsanwälte selbst. Nur so konnte sichergestellt werden, dass dieses Gesetz auch zum nächstmöglichen Termin, nämlich am 1. Januar 2016, in Kraft treten kann, vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt ihm in seiner morgigen Sitzung unverändert zu.

Als Berichterstatter der SPD möchte ich daher die Gelegenheit nutzen, mich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die hervorragende Zusammenarbeit von Anfang an zu bedanken. Nur so konnten wir in kurzer Zeit zu einer Lösung kommen, die auf die Zustimmung der Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer, des Deutschen Anwaltvereins und der Deutschen Rentenversicherung trifft.

Mein ausdrücklicher Dank gilt auch dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie haben mit Ihrer konstruktiven Haltung einen großen Anteil daran, dass wir nun zu einer so guten Lösung gekommen sind, und ich möchte in meinen Dank ausdrücklich auch die Parlamentarischen Staatssekretäre der beiden Häuser, Herrn Staatssekretär Lange und Frau Staatssekretärin Lösekrug-Möller, einbeziehen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Drei Dinge aus dem Gesetzentwurf möchte ich hervorheben:

Erstens. Mit einer großzügigen Übergangsregelung von 36 Monaten haben wir den über 45-jährigen Syndikusanwälten eine Brücke gebaut, um sich gegebenenfalls rückwirkend von der Pflicht zur Versicherung in der Rentenversicherung befreien zu lassen. Das ist keine Selbstverständlichkeit; denn grundsätzlich ist das kein Problem des Bundesgesetzgebers, sondern diese Art der Altersdiskriminierung – man muss es so nennen – muss in den Statuten der Versorgungswerke angegangen werden. Gleichwohl haben wir darauf gedrängt, die über 45-Jährigen nicht ins kalte Wasser fallen zu lassen, und ich glaube, das ist auch sehr gut gelungen.

Zweitens. Damit verbunden ist auch, dass wir vorausschauend eine Evaluierung drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eingefordert haben. Wir werden das Zusammenspiel der Kammern, der Versorgungswerke und der Rentenversicherung mit Augenmaß beobachten und hier nach Ablauf von drei Jahren notfalls weitere Schlüsse ziehen.

Drittens. Auf das Erfordernis einer Berufshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit der Syndikusanwälte wird verzichtet. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass Syndikusanwälte in Unternehmen im Gegensatz zu sonstigen Anwälten in der Regel nur ihre Arbeitgeber beraten.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir beschließen heute ein in jeder Hinsicht gelungenes Gesetz. Ein positiver Nebeneffekt dieser Debatte ist, dass durch die Reihen der Syndikusanwälte ein Ruck gegangen ist und sie jetzt endlich erkannt haben, dass sie sich in den Kammern der anwaltlichen Selbstverwaltung verstärkt engagieren müssen. Ich glaube, auch dieser Effekt ist zu begrüßen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank, Christian Flisek. – Der nächste Redner: Harald Petzold für die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6303915
Wahlperiode 18
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
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