Barbara LanzingerCDU/CSU - Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn nicht mehr sehr viele da sind! Wie wichtig das Vergaberecht für die Wirtschaft und die öffentlichen Auftraggeber ist, haben die sehr intensiven Beratungen mit Vertretern der Verbände gezeigt. Auch innerhalb der Koalition waren sehr viele Gespräche notwendig. Ich denke, sie waren sehr konstruktiv.
Noch einmal zum Hintergrund. Wir mussten das Vergaberecht im Oberschwellenbereich überarbeiten. Grundlage hierfür ist das EU-Richtlinienpaket zur Modernisierung des Vergaberechts, das im April letzten Jahres in Kraft getreten ist und innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden muss. Die EU-Reform und dementsprechend auch die deutsche Umsetzung zielen darauf ab, das Vergaberecht innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen. Die Vergabeverfahren sollen insgesamt effizienter, anwenderfreundlicher und flexibler werden. Ich denke, wir haben es in den intensiven Beratungen der letzten Monate geschafft, gute und ausgewogene Ergebnisse zu erzielen. Wichtig war uns vor allem, dass wir so weit wie möglich eine Eins-zu-eins-Umsetzung vornehmen, damit wir eine größtmögliche Vereinheitlichung haben.
Viele Punkte wurden schon genannt. Deshalb gehe ich jetzt nur noch kurz auf die Aspekte ein, die von besonderer Bedeutung für den Mittelstand, das Architektenwesen und die Bauwirtschaft sind. § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, sprich: GWB, regelt die Grundsätze der Vergabe. Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit im Wettbewerb und transparent vergeben. Aspekte der Qualität, Innovation sowie soziale und umweltbezogene Kriterien – das wurde schon erwähnt, aber ich erwähne es noch einmal, Frau Dröge und auch Herr Schlecht – können bei der Vergabe berücksichtigt werden. Das steht alles in § 128 GWB: Auftragsausführung. Ich kann es Ihnen gerne vorlesen, wenn Sie das möchten; ich habe es dabei.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass man den Aspekt der Qualität vielleicht noch stärker betont. Das ist leider nicht möglich gewesen. Dabei kommt es letztendlich – auch das wurde schon ausgeführt – auf die Ausschreibung an, also wie genau die Ausschreibung formuliert wird. Das heißt, der öffentliche Auftraggeber hat es in der Hand, die Kriterien so zu gestalten, dass letztendlich die Qualitätskriterien ausschlaggebend für den Zuschlag sein können und sogar sollten.
(Klaus Barthel [SPD]: Das machen wir jetzt in Bayern auch, Frau Lanzinger!)
– Natürlich.
Die Leistungsbeschreibung gibt die Wertungsmaßstäbe vor, auf deren Grundlage der Zuschlag erteilt wird. Man muss dazusagen: Bisher war im GWB die Leistungsbeschreibung nicht explizit enthalten. Sie ist jetzt neu darin aufgenommen worden. Bisher war sie nur in der VOB enthalten.
Zurück zum § 97 GWB: „Mittelständische Interessen sind … vornehmlich zu berücksichtigen“, heißt es darin. „ Leistungen sind in der Menge aufgeteilt“ und in Form von Fachlosen zu vergeben. Eine Zusammenfassung der Lose kann und darf erfolgen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern, zum Beispiel bei einer offensichtlich nicht sinnvoll reduzierbaren Komplexität des Gesamtauftrags, einem nachweisbar deutlich erhöhten Mängelrisiko bei einer Teil- oder Fachlosvergabe sowie einer nachweislich erhöhten Gefahr, dass der Gesamtauftrag bei einer Teil- oder Fachlosvergabe insgesamt nicht sachgerecht ausgeführt werden kann.
Frau Lanzinger, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung vom Kollegen Klaus Ernst?
Ja, wenn er will.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)
Danke, Frau Lanzinger. Er will.
Frau Lanzinger, ich habe noch einmal nachgeschaut: Ihr habt 25 Minuten Redezeit in dieser Debatte.
Ich habe jetzt nur 4 Minuten.
Ich meine insgesamt. Meine Bitte wäre: Ist es Ihnen möglich, in Ihrer verbleibenden Redezeit auf die Argumente einzugehen, die zum Beispiel von Frau Dröge oder auch von meinem Kollegen Schlecht in diese Debatte eingebracht wurden?
(Zuruf von der CDU/CSU: Wo waren denn die Argumente? – Marcus Held [SPD]: Es waren ja keine!)
Denn das, was Sie jetzt sagen, ist bekannt.
Weil offensichtlich die Kollegen von der SPD die Fragen nicht mehr im Kopf haben, was ich verstehen kann – es ist schließlich der vorletzte Tag dieser Sitzungswoche –, möchte ich sie wiederholen. Ich hätte erstens gerne von Ihnen gewusst, warum es in dieser Koalition nicht möglich war, zum Beispiel die Frage der Frauenquote als einem wichtigen sozialen Fortschritt in diesem Lande in das Vergaberecht mit einzubauen. Man hätte zum Beispiel regeln können – das wäre möglich gewesen –: Wenn öffentliche Aufträge vergeben werden, dann wird darauf geachtet, ob das Unternehmen die Richtlinien, die wir im Bundestag beschlossen haben, einhält. Und wenn es sie nicht einhält, dann bekommt es den Auftrag nicht.
Zweitens frage ich Sie noch einmal ganz bewusst – weil Ihnen diese Frage auch nicht mehr geläufig ist und weil ich einen Gewerkschafter sehe, der den Kopf schüttelt –, warum es nicht möglich war, zum Beispiel die Tarifbindung zwingend in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Dann würde bei der Vergabe eines Auftrages darauf geachtet, ob die Tarifbindung eingehalten wird.
Wir diskutieren im Bundestag die Stärkung der Tarifautonomie hoch und runter. Das wäre wirklich einmal ein Akt der Stärkung der Tarifautonomie gewesen, die fast 17 Prozent Auftragsvolumen in dieser Republik dazu zu nutzen, die Tarifautonomie, wenn wir sie politisch wollen, zu stärken.
Das alles machen Sie nicht. Jetzt hätte ich gerne die Antworten auf diese Fragen; denn Sie haben noch genug Redezeit.
(Beifall bei der LINKEN)
Frau Lanzinger, bitte.
Vielen Dank für Ihre Fragen, Herr Ernst. Wenn Sie genau zugehört hätten, wüssten Sie, dass ich vorhin auf § 128 – Auftragsausführung – eingegangen bin. Dabei geht es um die sozialen und umweltbezogenen Kriterien bei der Vergabe sowie um die Qualität. Das habe ich beantwortet.
(Michael Schlecht [DIE LINKE]: Aber nicht zwingend!)
– Warum denn zwingend? Wenn Sie alles zwingend vorschreiben, glauben Sie, dass es dann noch Wettbewerb und freie Auswahl gibt?
(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was heißt denn Wettbewerb?)
Ich will weder Dirigismus noch Sozialismus, sondern ich will freie Marktwirtschaft. Das ist der Punkt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Zweitens. Sie haben nach der Frauenquote gefragt. Dazu sage ich Ihnen deutlich – ich habe das schon in meiner letzten Rede deutlich gemacht –: Eine Frauenquote hat nichts mit Leistungserbringung zu tun. Man kann doch nicht die Firmen mit einer Frauenquote unter dem Siegel der Leistungserbringung gängeln. Das hat damit überhaupt nichts zu tun. Ich bin nicht dafür. Es ist nicht richtig, so etwas einzuführen.
Sie haben drittens nach den Protokollnotizen und nach vielen anderen Dingen gefragt. Ich habe die ganzen Unterlagen dabei und kann Ihnen das vorlesen.
(Beifall des Abg. Marcus Held [SPD])
Viertens und abschließend zu Ihrer Frage: Dass Sie immer auf alle Forderungen eingehen würden, die wir stellen, und alle Fragen beantworten, würde ich mir auch wünschen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Das machen wir gerne! – Michael Schlecht [DIE LINKE]: Wenn wir mehr Redezeit haben, erklären wir Ihnen alles! – Zuruf von der SPD – Gegenruf der Abg. Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Aber Herr Claus ist netter!)
– Ich bin auch eine Nette – solange Sie mich nicht ärgern.
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Mittelständische Interessen sind, wie gesagt, vornehmlich zu berücksichtigen. Wir haben das Ganze in Protokollnotizen festgehalten, die sehr wohl verbindlich sind. Wir haben das gestern beschlossen. Sie dürfen mich auch dazu gerne fragen; denn ich habe alle Protokollnotizen dabei und kann sie Ihnen vorlesen, wenn Sie das wünschen.
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, gerne!)
– Fragen Sie mich ruhig. Dann habe ich mehr Redezeit. Das können wir machen.
Die vorrangige Berücksichtigung mittelständischer Interessen bei der Losvergabe ist ein wichtiger Punkt. Dazu kamen sehr viele Schreiben unterschiedlicher Verbände. Wir können festhalten, dass wir beides gleich gewichtet haben. So werden die kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Losvergabe vornehmlich berücksichtigt, ohne dass wir die Komplexität des Gesamtauftrags für größere Unternehmen aus den Augen verlieren. Das bedeutet ausgewogene Flexibilität für die Auftraggeber und dient gleichzeitig der Wahrung der Interessen des Mittelstandes.
Wir verschlanken die Struktur des Vergaberechts, indem wir handhabbarere, flexible Regeln schaffen. Auch die Wahlfreiheit wurde schon erwähnt. Ich sage es noch einmal, weil Sie es vielleicht nicht verstanden haben: Offenes und nicht offenes Verfahren stehen nun gleichrangig nebeneinander. Damit können Ausschreibungen noch besser an die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Auftrags angepasst werden. Diese Wahlfreiheit hat auch Vorteile für die Bieter. Die Angebotserstellung beim nicht offenen Verfahren ist einfacher. Die Unternehmen können ihre Ressourcen schonen und entscheiden, ob sie teilnehmen oder nicht. Gleichwohl sind Transparenz und Chancengleichheit gegeben; denn jedem nicht offenen Verfahren ist ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet; das ist ein wichtiger Punkt.
Daneben gibt es eine neue Verfahrensart – das wurde noch nicht erwähnt –, die sogenannte Innovationspartnerschaft. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Vergabeverfahren zur Entwicklung und zum anschließenden Erwerb innovativer Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen, wenn der bestehende Bedarf nicht durch bereits auf dem Markt verfügbare Lösungen gedeckt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können so langfristige Innovationspartnerschaften eingehen. Eines möchte ich dabei betonen: Die EU-Vergaberichtlinie wird hinsichtlich wesentlicher Regelungen in diesem Gesetzentwurf nur in Grundzügen geregelt. Der Teufel steckt im Detail, wie Kollegin Gundelach bereits gesagt hat.
Wir werden in der Vergabeverordnung einiges regeln. Ich danke hier unserem Koalitionspartner, dass er beim Parlamentsvorbehalt mitgegangen ist. So haben wir im Parlament noch die Möglichkeit, darüber zu reden, wie künftig die Vergabeverordnung ausgestaltet werden soll. Das Wirtschaftsministerium wird sicherlich noch einen Vorschlag bezüglich des Schwellenwertes bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit Architekten- und Ingenieursleistungen unterbreiten. Hier müssen wir den funktionalen Zusammenhang klären. Geht es hier nur um Leistungen, die zur Herstellung eines Gebäudes dienen, oder sollen alle Architekten- und Ingenieursleistungen einbezogen werden? Hier müssen wir ganz genau hinschauen; denn wenn wir das zusammenfassen würden, käme das einer Absenkung des Schwellenwertes gleich. Das wollen wir auf gar keinen Fall. Ich denke, darin sind wir uns einig; denn dies wäre ein im Vergleich zur jetzigen Gesetzeslage negativer Paradigmenwechsel. Es ist wichtig, dass wir all diese Zusammenhänge aufgenommen haben.
Ich fasse zusammen: Wir stärken mit dem vorliegenden Gesetz Qualität und Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Eine Frauenquote hat nichts mit der Leistungserbringung zu tun. Herr Ernst, Sie wollen Zwang ausüben. Ich sage dagegen ganz deutlich: Kann- und Sollbestimmungen lassen der Wirtschaft Luft zum Atmen.
(Lachen des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])
– Herr Ernst, da können Sie ruhig lachen. Das ist aber im Wirtschaftsbereich sehr wichtig.
Ich möchte – genauso wie beim letzten Mal – mit einem Zitat des kürzlich verstorbenen Altkanzlers Helmut Schmidt enden: „Märkte sind wie Fallschirme, sie funktionieren nur, wenn sie sich öffnen.“
(Beifall bei der SPD)
Ich bedanke mich noch einmal für die gute Zusammenarbeit und das gute Miteinander. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Marcus Held [SPD]: Und frohe Weihnachten!)
Danke, Frau Lanzinger. – Letzter Redner in der Debatte: Dr. Matthias Bartke für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/6304360 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 146 |
Tagesordnungspunkt | Vergaberechtsmodernisierungsgesetz |