17.12.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 146 / Tagesordnungspunkt 9

Matthias BartkeSPD - Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf ansehen, so stellen wir fest, dass wir einen ziemlich dicken Stapel Papier vor uns haben. In all den Seiten findet sich aber nur ein einziger Paragraf zu Arbeitsmarkt- und Sozialdienstleistungen, nämlich § 130. Dieser Paragraf hat es jedoch in sich, und deshalb haben wir Arbeits- und Sozialpolitiker von Anfang an bei diesem Gesetzentwurf mitgeredet. Ich freue mich, dass ich als Mitglied des Arbeits- und Sozialausschusses zu diesem für uns wichtigen Gesetzentwurf hier sprechen darf.

Die wichtige Funktion von Arbeitsmarktdienstleistungen und die Monopolstellung der Bundesagentur für Arbeit machen die große Bedeutung des Vergaberechts für den Arbeitsmarkt unmittelbar deutlich. Daher habe ich kürzlich ein Regionales Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit besucht, ein sogenanntes REZ. Die Regionalen Einkaufszentren führen im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter Vergabeverfahren durch.

Wir kamen dabei schnell auf das Thema Qualität zu sprechen. Es wurde deutlich, dass auch die Bundesagentur für Arbeit den ausdrücklichen Wunsch hat, an qualitativ erfolgreiche Träger zu vergeben. Sie hat daher mit großer Zufriedenheit aufgenommen, dass die Gewichtung der Qualität künftig nicht mehr auf 25 Prozent beschränkt sein wird. Dazu gehört auch, dass künftig Erfolg und Qualität bereits erbrachter Leistungen berücksichtigt werden; Frau Lanzinger hat bereits zum Thema Qualität gesprochen. Das Ergebnis von Arbeitsmarktdienstleistungen ist eben nicht materieller Natur. Stattdessen ist die Mitwirkung aller Beteiligten ganz wichtig. Wir haben es dabei mit einem hohen Maß an Individualität zu tun. Es wäre daher schlicht dumm, das Angebot eines Trägers allein am Preis zu messen. Wer billig zahlt, zahlt doppelt.

Liebe Frau Dröge, liebe Grüne, in Ihrem Entschließungsantrag beziehen Sie sich weitgehend auf die Forderung des Vergabebündnisses. Ich sage Ihnen: Wir haben uns mehrfach mit dem Bündnis getroffen, und wir haben seine Forderungen verstanden. Das aktuellste Papier des Vergabebündnisses fordert die Aufnahme von sechs Qualitätskriterien in die Vergabeverordnung. Sie haben richtig gehört: in die Verordnung, nicht ins Gesetz. In die Verordnung werden wir sie auch einbringen. Das stellt insbesondere wegen des vereinbarten Parlamentsvorbehalts, über den bereits gesprochen wurde, eine klare Verbesserung dar.

Wir werden in die Verordnung konkrete Qualitätskriterien einbauen. Dazu gehören Integrationsquoten, Abbruchquoten, Bildungsabschlüsse und die Zufriedenheit des Auftraggebers. Damit greifen wir die Forderungen des Bündnisses unmittelbar auf. Die Bundesagentur für Arbeit begrüßt diese Ergänzung. Endlich kann sie rechtssicher Qualität berücksichtigen.

(Beifall der Abg. Barbara Lanzinger [CDU/CSU])

Meine Damen und Herren, lieber Herr Schlecht, lieber Klaus Ernst, lassen Sie mich eins einmal ganz deutlich sagen: Das Vergaberecht regelt das Vergaberecht. Mit dem Vergaberecht lassen sich tarif- und sozialpolitische Missstände nicht beseitigen und lässt sich auch die Frauenquote nicht einführen. Aber die Botschaft ist klar: Die Modernisierung des Vergaberechts bietet die Chance, die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern. Das heute von uns zu beschließende Vergaberechtsmodernisierungsgesetz ist ein ausgezeichnetes Gesetz. Nun muss es durch die Bundesagentur für Arbeit gelebt und ausgefüllt werden.

Meine Damen und Herren, das ist meine letzte Rede in diesem Jahr, ich wünsche Ihnen frohe Feiertage und einen guten Rutsch.

Danke.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/6304393
Wahlperiode 18
Sitzung 146
Tagesordnungspunkt Vergaberechtsmodernisierungsgesetz
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